ter wirkliche Bestimmungsbegriffe der Handlung ange- ben, die das Zeitwort anzeigt. Das Hauptwort, so die thuende Sache anzeigt, imgleichen das, so die gesche- hene Sache benennt, und eben so auch die, wodurch man die Verhältnisse der Handlung und Dinge anzeigt, müssen gleichfalls weder verwechselt noch irrig gewählt werden, und überhaupt muß auch alles, was in der Re- densart oder Periode beziehend ist, auch in den Be- griffen selbst beziehend seyn, und dem Sprachgebrauche gemäß ausgedrückt werden, damit man andern ver- ständlich bleibe.
§. 306. Die schwerern Fälle, die aber hiebey vor- kommen können, sind die, wo ein oder mehrere Wörter erst in der Redensart ihre bestimmtere Bedeutung be- kommen, oder darinn in einer ungewöhnlichern Bedeu- tung genommen werden. Damit geht es zwar noch im- mer leichte, wenn die Bedeutungen eines Wortes von einander ganz verschieden, und in der Sprache schon eingeführt sind. So z. E. wird man in den zween Ho- razischen Versen:
Ergo aut adulta vitium propagine Altas maritat populos.
ohne Mühe finden, daß darinn nicht von Lastern und Volkern, sondern von Weinreben und Papelbäumen die Rede ist, weil der Zweydeutigkeit der Wörter ungeacht, die Verbindung derselben nicht zweydeutig ist, sondern die Bedeutung der Wörter bestimmt.
§. 307. Hingegen giebt es unzählige Fälle, wo vor- nehmlich nur der Umfang des Begriffes, den ein Wort vorstellt, in der Redensart eine besondere Bestimmung erhält, so daß man ohne eine mehrere Aufmerksamkeit leicht zu viel oder zu wenig mitnimmt. Wir werden hier nicht wiederholen, was wir bereits in der Alethiolo- gie (§. 139 - 158.) und so auch oben (§. 138. seqq. 192. seqq.) hierüber angemerkt haben, sondern die Redens-
arten
VIII. Hauptſtuͤck.
ter wirkliche Beſtimmungsbegriffe der Handlung ange- ben, die das Zeitwort anzeigt. Das Hauptwort, ſo die thuende Sache anzeigt, imgleichen das, ſo die geſche- hene Sache benennt, und eben ſo auch die, wodurch man die Verhaͤltniſſe der Handlung und Dinge anzeigt, muͤſſen gleichfalls weder verwechſelt noch irrig gewaͤhlt werden, und uͤberhaupt muß auch alles, was in der Re- densart oder Periode beziehend iſt, auch in den Be- griffen ſelbſt beziehend ſeyn, und dem Sprachgebrauche gemaͤß ausgedruͤckt werden, damit man andern ver- ſtaͤndlich bleibe.
§. 306. Die ſchwerern Faͤlle, die aber hiebey vor- kommen koͤnnen, ſind die, wo ein oder mehrere Woͤrter erſt in der Redensart ihre beſtimmtere Bedeutung be- kommen, oder darinn in einer ungewoͤhnlichern Bedeu- tung genommen werden. Damit geht es zwar noch im- mer leichte, wenn die Bedeutungen eines Wortes von einander ganz verſchieden, und in der Sprache ſchon eingefuͤhrt ſind. So z. E. wird man in den zween Ho- raziſchen Verſen:
Ergo aut adulta vitium propagine Altas maritat populos.
ohne Muͤhe finden, daß darinn nicht von Laſtern und Volkern, ſondern von Weinreben und Papelbaͤumen die Rede iſt, weil der Zweydeutigkeit der Woͤrter ungeacht, die Verbindung derſelben nicht zweydeutig iſt, ſondern die Bedeutung der Woͤrter beſtimmt.
§. 307. Hingegen giebt es unzaͤhlige Faͤlle, wo vor- nehmlich nur der Umfang des Begriffes, den ein Wort vorſtellt, in der Redensart eine beſondere Beſtimmung erhaͤlt, ſo daß man ohne eine mehrere Aufmerkſamkeit leicht zu viel oder zu wenig mitnimmt. Wir werden hier nicht wiederholen, was wir bereits in der Alethiolo- gie (§. 139 ‒ 158.) und ſo auch oben (§. 138. ſeqq. 192. ſeqq.) hieruͤber angemerkt haben, ſondern die Redens-
arten
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VIII. Hauptſtuͤck.
ter wirkliche Beſtimmungsbegriffe der Handlung ange-
ben, die das Zeitwort anzeigt. Das Hauptwort, ſo die
thuende Sache anzeigt, imgleichen das, ſo die geſche-
hene Sache benennt, und eben ſo auch die, wodurch
man die Verhaͤltniſſe der Handlung und Dinge anzeigt,
muͤſſen gleichfalls weder verwechſelt noch irrig gewaͤhlt
werden, und uͤberhaupt muß auch alles, was in der Re-
densart oder Periode beziehend iſt, auch in den Be-
griffen ſelbſt beziehend ſeyn, und dem Sprachgebrauche
gemaͤß ausgedruͤckt werden, damit man andern ver-
ſtaͤndlich bleibe.
§. 306. Die ſchwerern Faͤlle, die aber hiebey vor-
kommen koͤnnen, ſind die, wo ein oder mehrere Woͤrter
erſt in der Redensart ihre beſtimmtere Bedeutung be-
kommen, oder darinn in einer ungewoͤhnlichern Bedeu-
tung genommen werden. Damit geht es zwar noch im-
mer leichte, wenn die Bedeutungen eines Wortes von
einander ganz verſchieden, und in der Sprache ſchon
eingefuͤhrt ſind. So z. E. wird man in den zween Ho-
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Ergo aut adulta vitium propagine
Altas maritat populos.
ohne Muͤhe finden, daß darinn nicht von Laſtern und
Volkern, ſondern von Weinreben und Papelbaͤumen die
Rede iſt, weil der Zweydeutigkeit der Woͤrter ungeacht,
die Verbindung derſelben nicht zweydeutig iſt, ſondern
die Bedeutung der Woͤrter beſtimmt.
§. 307. Hingegen giebt es unzaͤhlige Faͤlle, wo vor-
nehmlich nur der Umfang des Begriffes, den ein Wort
vorſtellt, in der Redensart eine beſondere Beſtimmung
erhaͤlt, ſo daß man ohne eine mehrere Aufmerkſamkeit
leicht zu viel oder zu wenig mitnimmt. Wir werden
hier nicht wiederholen, was wir bereits in der Alethiolo-
gie (§. 139 ‒ 158.) und ſo auch oben (§. 138. ſeqq. 192.
ſeqq.) hieruͤber angemerkt haben, ſondern die Redens-
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/188>, abgerufen am 20.07.2024.
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