Völker zur Aenderung der Sprache beygetragen, die ursprüngliche Bedeutung der Wörter unveränderter ge- blieben. Ein Wort ist dadurch, daß es ein Provin- zialwort ist, von dem Bürgerrecht in der Sprache noch nicht unmittelbar ausgeschlossen, und wird dasselbe ver- dienen, wenn es überhaupt deutsch klingend, vom Pö- belhaften frey, von bestimmter und eigener Bedeutung, und zu Ableitung noch mehrerer Wörter geschickt ist. Es wird noch um desto ehender taugen, wenn man be- reits abgeleitete Wörter davon in der Sprache hat, wo- von wir oben (§. 161.) Beyspiele angezeigt haben.
§. 257. Ueberdieß kann ein Wurzelwort sowohl in seiner eigenen als in metaphorischer Bedeutung genom- men, zur Ableitung anderer Wörter dienen, und selbst die abgeleiteten Wörter können in einer Sprache un- vermerkt durch mehrere Metaphern durchgeführt wer- den. Und damit geht es noch immer leichter, so oft diese Mittelstuffen auf die Natur der Sache gegründet sind. Denn auf diese Art läßt sich etwan eine aus der andern wieder finden, wiewohl man auch dabey gleich- sam genöthigt ist, durch Beyspiele und Autoritäten zu beweifen, daß man sich nicht geirret habe. Hingegen wo das abgeleitete Wort sich nicht so fast auf die Sa- che selbst, als auf die Gedenkensart oder gar auf einen Jrrthum des Urhebers gründet, da taugt die Etymolo- gie sehr wenig, weil man historische Nachrichten muß aufweisen können, daß diese oder jene Gedenkensart, Vorurtheile, Jrrthümer etc. zu der Bedeutung des ab- geleiteten Wortes Anlaß gegeben.
§. 258. Ferner kömmt es in einzeln Fällen und bey Auslegung einer Stelle eines Autors nicht nur darauf an, welche Bedeutung ein Wort zu seiner Zeit gehabt, sondern auch vornehmlich, mit welchem Begriffe es der Autor in der vorgegebenen Stelle verbunden habe? Hiezu hilft nun unstreitig viel, wenn man überhaupt die
Geden-
VII. Hauptſtuͤck.
Voͤlker zur Aenderung der Sprache beygetragen, die urſpruͤngliche Bedeutung der Woͤrter unveraͤnderter ge- blieben. Ein Wort iſt dadurch, daß es ein Provin- zialwort iſt, von dem Buͤrgerrecht in der Sprache noch nicht unmittelbar ausgeſchloſſen, und wird daſſelbe ver- dienen, wenn es uͤberhaupt deutſch klingend, vom Poͤ- belhaften frey, von beſtimmter und eigener Bedeutung, und zu Ableitung noch mehrerer Woͤrter geſchickt iſt. Es wird noch um deſto ehender taugen, wenn man be- reits abgeleitete Woͤrter davon in der Sprache hat, wo- von wir oben (§. 161.) Beyſpiele angezeigt haben.
§. 257. Ueberdieß kann ein Wurzelwort ſowohl in ſeiner eigenen als in metaphoriſcher Bedeutung genom- men, zur Ableitung anderer Woͤrter dienen, und ſelbſt die abgeleiteten Woͤrter koͤnnen in einer Sprache un- vermerkt durch mehrere Metaphern durchgefuͤhrt wer- den. Und damit geht es noch immer leichter, ſo oft dieſe Mittelſtuffen auf die Natur der Sache gegruͤndet ſind. Denn auf dieſe Art laͤßt ſich etwan eine aus der andern wieder finden, wiewohl man auch dabey gleich- ſam genoͤthigt iſt, durch Beyſpiele und Autoritaͤten zu beweifen, daß man ſich nicht geirret habe. Hingegen wo das abgeleitete Wort ſich nicht ſo faſt auf die Sa- che ſelbſt, als auf die Gedenkensart oder gar auf einen Jrrthum des Urhebers gruͤndet, da taugt die Etymolo- gie ſehr wenig, weil man hiſtoriſche Nachrichten muß aufweiſen koͤnnen, daß dieſe oder jene Gedenkensart, Vorurtheile, Jrrthuͤmer ꝛc. zu der Bedeutung des ab- geleiteten Wortes Anlaß gegeben.
§. 258. Ferner koͤmmt es in einzeln Faͤllen und bey Auslegung einer Stelle eines Autors nicht nur darauf an, welche Bedeutung ein Wort zu ſeiner Zeit gehabt, ſondern auch vornehmlich, mit welchem Begriffe es der Autor in der vorgegebenen Stelle verbunden habe? Hiezu hilft nun unſtreitig viel, wenn man uͤberhaupt die
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VII. Hauptſtuͤck.
Voͤlker zur Aenderung der Sprache beygetragen, die
urſpruͤngliche Bedeutung der Woͤrter unveraͤnderter ge-
blieben. Ein Wort iſt dadurch, daß es ein Provin-
zialwort iſt, von dem Buͤrgerrecht in der Sprache noch
nicht unmittelbar ausgeſchloſſen, und wird daſſelbe ver-
dienen, wenn es uͤberhaupt deutſch klingend, vom Poͤ-
belhaften frey, von beſtimmter und eigener Bedeutung,
und zu Ableitung noch mehrerer Woͤrter geſchickt iſt.
Es wird noch um deſto ehender taugen, wenn man be-
reits abgeleitete Woͤrter davon in der Sprache hat, wo-
von wir oben (§. 161.) Beyſpiele angezeigt haben.
§. 257. Ueberdieß kann ein Wurzelwort ſowohl in
ſeiner eigenen als in metaphoriſcher Bedeutung genom-
men, zur Ableitung anderer Woͤrter dienen, und ſelbſt
die abgeleiteten Woͤrter koͤnnen in einer Sprache un-
vermerkt durch mehrere Metaphern durchgefuͤhrt wer-
den. Und damit geht es noch immer leichter, ſo oft
dieſe Mittelſtuffen auf die Natur der Sache gegruͤndet
ſind. Denn auf dieſe Art laͤßt ſich etwan eine aus der
andern wieder finden, wiewohl man auch dabey gleich-
ſam genoͤthigt iſt, durch Beyſpiele und Autoritaͤten zu
beweifen, daß man ſich nicht geirret habe. Hingegen
wo das abgeleitete Wort ſich nicht ſo faſt auf die Sa-
che ſelbſt, als auf die Gedenkensart oder gar auf einen
Jrrthum des Urhebers gruͤndet, da taugt die Etymolo-
gie ſehr wenig, weil man hiſtoriſche Nachrichten muß
aufweiſen koͤnnen, daß dieſe oder jene Gedenkensart,
Vorurtheile, Jrrthuͤmer ꝛc. zu der Bedeutung des ab-
geleiteten Wortes Anlaß gegeben.
§. 258. Ferner koͤmmt es in einzeln Faͤllen und bey
Auslegung einer Stelle eines Autors nicht nur darauf
an, welche Bedeutung ein Wort zu ſeiner Zeit gehabt,
ſondern auch vornehmlich, mit welchem Begriffe es der
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon02_1764/160>, abgerufen am 17.07.2024.
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