That vornehmen, oder sie sich nur vorstellen. Wir werden aber hier anfangs nur die Gattungen und Arten mit einander zu vergleichen vornehmen.
§. 81.
Der Begriff einer Gattung enthält solche Merk- maale, die den sämmtlichen Arten gemeinsam sind. (§. 53.) Man hat sie aus den Begriffen der Arten abstrahirt, und dabey alles weggelassen, was jede Art besonders hat. Dieses besondere in den Arten besteht nun allerdings in folgenden Stücken: 1. Jn den eigenen Merkmaalen, die man folglich ganz wegläßt. 2. Jn den besondern Bestimmungen der gemeinsamen Merkmaale, und diese kommen vor, so oft man die gemeinsamen Merkmaale ebenfalls aus vielen Nebenbestimmungen abstrahiren muß. 3. Jn den Verhältnissen, so die gemeinsamen Merk- maale mit den eigenen in jeder Art haben. 4. Jn den Verhältnissen, so die gemeinsamen Merk- maale unter sich in jeder Art besonders haben. 5. Jn den Verhältnissen gegen andre Dinge, die jede Art besonders hat, sie mögen nun die eigenen oder die gemeinsamen Merkmaale, oder beyde, ganz oder zum Theil betreffen.
§. 82.
Man sieht hieraus, daß alle und jede Merkmaale einer Gattung in den Arten lange nicht so abstract exi- stiren, als man sie sich in dem Begriff der Gattung überhaupt vorstellt. Es kommen bey jedem neue Bestimmungen und Verhältnisse hinzu, welche auf sehr vielerley Arten combinirt werden können, und nichts zu bestimmen übrig lassen müssen, wenn ein Indiui- duum heraus kommen soll.
§. 83.
II. Hauptſtuͤck,
That vornehmen, oder ſie ſich nur vorſtellen. Wir werden aber hier anfangs nur die Gattungen und Arten mit einander zu vergleichen vornehmen.
§. 81.
Der Begriff einer Gattung enthaͤlt ſolche Merk- maale, die den ſaͤmmtlichen Arten gemeinſam ſind. (§. 53.) Man hat ſie aus den Begriffen der Arten abſtrahirt, und dabey alles weggelaſſen, was jede Art beſonders hat. Dieſes beſondere in den Arten beſteht nun allerdings in folgenden Stuͤcken: 1. Jn den eigenen Merkmaalen, die man folglich ganz weglaͤßt. 2. Jn den beſondern Beſtimmungen der gemeinſamen Merkmaale, und dieſe kommen vor, ſo oft man die gemeinſamen Merkmaale ebenfalls aus vielen Nebenbeſtimmungen abſtrahiren muß. 3. Jn den Verhaͤltniſſen, ſo die gemeinſamen Merk- maale mit den eigenen in jeder Art haben. 4. Jn den Verhaͤltniſſen, ſo die gemeinſamen Merk- maale unter ſich in jeder Art beſonders haben. 5. Jn den Verhaͤltniſſen gegen andre Dinge, die jede Art beſonders hat, ſie moͤgen nun die eigenen oder die gemeinſamen Merkmaale, oder beyde, ganz oder zum Theil betreffen.
§. 82.
Man ſieht hieraus, daß alle und jede Merkmaale einer Gattung in den Arten lange nicht ſo abſtract exi- ſtiren, als man ſie ſich in dem Begriff der Gattung uͤberhaupt vorſtellt. Es kommen bey jedem neue Beſtimmungen und Verhaͤltniſſe hinzu, welche auf ſehr vielerley Arten combinirt werden koͤnnen, und nichts zu beſtimmen uͤbrig laſſen muͤſſen, wenn ein Indiui- duum heraus kommen ſoll.
§. 83.
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II. Hauptſtuͤck,
That vornehmen, oder ſie ſich nur vorſtellen. Wir
werden aber hier anfangs nur die Gattungen und
Arten mit einander zu vergleichen vornehmen.
§. 81.
Der Begriff einer Gattung enthaͤlt ſolche Merk-
maale, die den ſaͤmmtlichen Arten gemeinſam ſind.
(§. 53.) Man hat ſie aus den Begriffen der Arten
abſtrahirt, und dabey alles weggelaſſen, was jede
Art beſonders hat. Dieſes beſondere in den Arten
beſteht nun allerdings in folgenden Stuͤcken: 1. Jn
den eigenen Merkmaalen, die man folglich ganz
weglaͤßt. 2. Jn den beſondern Beſtimmungen
der gemeinſamen Merkmaale, und dieſe kommen
vor, ſo oft man die gemeinſamen Merkmaale ebenfalls
aus vielen Nebenbeſtimmungen abſtrahiren muß. 3.
Jn den Verhaͤltniſſen, ſo die gemeinſamen Merk-
maale mit den eigenen in jeder Art haben. 4.
Jn den Verhaͤltniſſen, ſo die gemeinſamen Merk-
maale unter ſich in jeder Art beſonders haben.
5. Jn den Verhaͤltniſſen gegen andre Dinge, die
jede Art beſonders hat, ſie moͤgen nun die eigenen
oder die gemeinſamen Merkmaale, oder beyde, ganz
oder zum Theil betreffen.
§. 82.
Man ſieht hieraus, daß alle und jede Merkmaale
einer Gattung in den Arten lange nicht ſo abſtract exi-
ſtiren, als man ſie ſich in dem Begriff der Gattung
uͤberhaupt vorſtellt. Es kommen bey jedem neue
Beſtimmungen und Verhaͤltniſſe hinzu, welche auf ſehr
vielerley Arten combinirt werden koͤnnen, und nichts
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duum heraus kommen ſoll.
§. 83.
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/74>, abgerufen am 27.11.2024.
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