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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764.

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des Wahren und Jrrigen.
§. 240.

Zuſammengeſetzte Begriffe haben einen
Grund ihrer Zuſammenſetzung.
Denn dieſe Zu-
ſammenſetzung iſt nicht allgemein moͤglich. (§. 239.)
Da nun, was nicht allgemein moͤglich iſt, einen Grund
ſeiner Moͤglichkeit und deren Graͤnzen hat, (§. 238.) ſo
muͤſſen auch zuſammengeſetzte Begriffe einen Grund
ihrer Zuſammenſetzung haben. Es iſt fuͤr ſich klar,
daß dieſer Grund angeben muß, daß und wiefern
die Zuſammenſetzung moͤglich iſt, und wo ſie an-
faͤngt unmoͤglich zu werden.
Man ſehe, was wir
bereits oben (§. 135.) hieruͤber angemerkt haben.

§. 241.

Zuſammengeſetzte Begriffe kommen in dem
Reiche der Wahrheit als Praͤdicate vor, ehe ſie
als Subjecte vorkommen.
Denn ſollen ſie als Sub-
jecte vorkommen, ſo muß ihre Moͤglichkeit entweder
bereits erwieſen ſeyn, oder hypothetiſch angenommen
werden, weil die Moͤglichkeit ihrer Zuſammenſetzung
nicht allgemein iſt. (§. 239.) Da nun das hypotheti-
ſche hiebey darinn beſtehen wuͤrde, daß dieſe Moͤglich-
keit noch dahin geſtellt bliebe, ſo faͤllt es aus dem Rei-
che der Wahrheiten weg, weil wir daſſelbe als bereits in
ſeiner Verbindung und Zuſam̃enhang anſehen. (§. 160.)
Demnach muß die Moͤglichkeit der Zuſammenſetzung
eines Begriffes, ehe derſelbe als Subject vorkoͤmmt,
bereits ſchon erwieſen ſeyn. Bis dahin koͤmmt er dem-
nach nothwendig nur als Praͤdicat vor, weil der Be-
weis ſeiner Moͤglichkeit denſelben allerdings enthalten
muß.

§. 242.

Um dieſes deutlicher einzuſehen, duͤrfen wir nur
anzeigen, wie ein zuſammengeſetzer Begriff in
dem Beweiſe ſeiner Moͤglichkeit als Praͤdicat
vorkomme.
Da derſelbe aus einfachen Begriffen

beſteht,
Lamb. Org. I. Band. O o

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 577. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/599>, abgerufen am 23.01.2025.