man in der Untersuchung jedesmal gekommen, und was noch zurücke bleibt. Denn nach der ersten Re- gel versichert man sich von allen Fällen, wobey der Begriff vorkömmt, und nach der zweyten prüft man, ob alle wirklich sind, um die unmöglichen und widersprechenden wegzuschaffen. Nach der dritten werden ihre gemeinsamen Merk- maale gesammlet, und in einen allgemeinen Begriff zusammen genommen, weil man die Versicherung, daß sie beysammen seyn können, schon in der zweyten hat. Endlich nach der vierten Regel prüft man, ob der gefundene Begriff nicht zu allgemein sey, oder auch, ob er in der That allgemeiner seyn könne? Und zwar wenn er zu allgemein ist, werden ihm noch die man- gelnden Bestimmungen zugesetzt, oder wenn keine mangeln, entweder die Vieldeutigkeit des Wor- tes gefunden, oder der Begriff durch die Ein- theilung in seine Arten näher bestimmt.
§. 41.
Auf diese Art sind gleichsam jede Schritte vorge- zählt. Wir werden nun noch untersuchen, wieferne die Sache theils abgekürzt werden könne, theils auch anzeigen, wieferne man zurück bleibt, wenn man sich von der vollständigen Anwen- dung dieser Regel nicht versichern kann.
§. 42.
Einmal haben wir gefordert, daß man sich alle Fälle bekannt mache. Der Grund davon ist die Besorgniß, es möchten einige wegbleiben, die nicht alle Merkmaale der übrigen an sich haben. Dieser Grund bleibt richtig. Er reicht aber nur deswegen so weit, damit man unter diesen Fällen die auslesen könne, die am meisten von einander verschieden sind.
Denn
I. Hauptſtuͤck,
man in der Unterſuchung jedesmal gekommen, und was noch zuruͤcke bleibt. Denn nach der erſten Re- gel verſichert man ſich von allen Faͤllen, wobey der Begriff vorkoͤmmt, und nach der zweyten pruͤft man, ob alle wirklich ſind, um die unmoͤglichen und widerſprechenden wegzuſchaffen. Nach der dritten werden ihre gemeinſamen Merk- maale geſammlet, und in einen allgemeinen Begriff zuſammen genommen, weil man die Verſicherung, daß ſie beyſammen ſeyn koͤnnen, ſchon in der zweyten hat. Endlich nach der vierten Regel pruͤft man, ob der gefundene Begriff nicht zu allgemein ſey, oder auch, ob er in der That allgemeiner ſeyn koͤnne? Und zwar wenn er zu allgemein iſt, werden ihm noch die man- gelnden Beſtimmungen zugeſetzt, oder wenn keine mangeln, entweder die Vieldeutigkeit des Wor- tes gefunden, oder der Begriff durch die Ein- theilung in ſeine Arten naͤher beſtimmt.
§. 41.
Auf dieſe Art ſind gleichſam jede Schritte vorge- zaͤhlt. Wir werden nun noch unterſuchen, wieferne die Sache theils abgekuͤrzt werden koͤnne, theils auch anzeigen, wieferne man zuruͤck bleibt, wenn man ſich von der vollſtaͤndigen Anwen- dung dieſer Regel nicht verſichern kann.
§. 42.
Einmal haben wir gefordert, daß man ſich alle Faͤlle bekannt mache. Der Grund davon iſt die Beſorgniß, es moͤchten einige wegbleiben, die nicht alle Merkmaale der uͤbrigen an ſich haben. Dieſer Grund bleibt richtig. Er reicht aber nur deswegen ſo weit, damit man unter dieſen Faͤllen die ausleſen koͤnne, die am meiſten von einander verſchieden ſind.
Denn
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I. Hauptſtuͤck,
man in der Unterſuchung jedesmal gekommen, und
was noch zuruͤcke bleibt. Denn nach der erſten Re-
gel verſichert man ſich von allen Faͤllen, wobey
der Begriff vorkoͤmmt, und nach der zweyten pruͤft
man, ob alle wirklich ſind, um die unmoͤglichen
und widerſprechenden wegzuſchaffen. Nach
der dritten werden ihre gemeinſamen Merk-
maale geſammlet, und in einen allgemeinen
Begriff zuſammen genommen, weil man die
Verſicherung, daß ſie beyſammen ſeyn koͤnnen,
ſchon in der zweyten hat. Endlich nach der vierten
Regel pruͤft man, ob der gefundene Begriff
nicht zu allgemein ſey, oder auch, ob er in der
That allgemeiner ſeyn koͤnne? Und zwar wenn
er zu allgemein iſt, werden ihm noch die man-
gelnden Beſtimmungen zugeſetzt, oder wenn keine
mangeln, entweder die Vieldeutigkeit des Wor-
tes gefunden, oder der Begriff durch die Ein-
theilung in ſeine Arten naͤher beſtimmt.
§. 41.
Auf dieſe Art ſind gleichſam jede Schritte vorge-
zaͤhlt. Wir werden nun noch unterſuchen, wieferne die
Sache theils abgekuͤrzt werden koͤnne, theils
auch anzeigen, wieferne man zuruͤck bleibt,
wenn man ſich von der vollſtaͤndigen Anwen-
dung dieſer Regel nicht verſichern kann.
§. 42.
Einmal haben wir gefordert, daß man ſich alle
Faͤlle bekannt mache. Der Grund davon iſt die
Beſorgniß, es moͤchten einige wegbleiben, die nicht
alle Merkmaale der uͤbrigen an ſich haben. Dieſer
Grund bleibt richtig. Er reicht aber nur deswegen
ſo weit, damit man unter dieſen Faͤllen die ausleſen
koͤnne, die am meiſten von einander verſchieden ſind.
Denn
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/48>, abgerufen am 23.02.2025.
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