ges einen Unterschied ausmachen, und folglich jeder in dieser Absicht besonders betrachtet zu werden ver- dient Wir werden dieses im folgenden thun, wo es umständlicher wird geschehen können; hier aber noch anmerken, daß nicht nur die Sätze, sondern auch selbst die Begriffe ähnliche Unterschiede haben, und daher in Grundbegriffe, Lehrbegriffe, Lehnbe- griffe, Ersahrungsbegriffe, willkührliche Be- griffe eingetheilt werden können, wozu noch nach Aehnlichkeit der erschlichenen und erbettelten Sätze, die wir unten werden betrachten können, ebenfalls Begriffe von gleichem Namen können ge- rechnet werden. Die Erklärungen dieser Begriffe sind denen von den Sätzen ganz ähnlich. Die nähere Betrachtung von beyden aber werden wir erst im fol- genden vornehmen können.
§. 155.
Die bisherige Vergleichung zweener Begriffe beruhte noch immer auf der Vorstellung oder dem Vewußtseyn, oder Ausdrucke, daß einer dem andern zu- komme oder nicht, und daher giengen wir noch nicht weiter, als sich die Urtheile und Sätze erstrecken. Es bleiben uns daher noch zwoganze Klassen zurück, und dieses sind die Fragen und Regeln, oder Vor- schriften. Sie verdienen eben so gut als die Sätze eine besondere Betrachtung, und werden ohne allen Grund mit denselben vermengt. Wir wollen bey den Fragen aufangen, und sie auf ihre einfachste Form bringen, wie es bisher in der Vernunftlehre nur mit den Sätzen geschehen.
§. 156.
Eine Frage auf ihre einfachste Form gebracht, hat nur zween Begriffe, und von diesen ist der eine nothwendig ein Verbum oder Zeitwort. Z. E.
Eine
III. Hauptſtuͤck,
ges einen Unterſchied ausmachen, und folglich jeder in dieſer Abſicht beſonders betrachtet zu werden ver- dient Wir werden dieſes im folgenden thun, wo es umſtaͤndlicher wird geſchehen koͤnnen; hier aber noch anmerken, daß nicht nur die Saͤtze, ſondern auch ſelbſt die Begriffe aͤhnliche Unterſchiede haben, und daher in Grundbegriffe, Lehrbegriffe, Lehnbe- griffe, Erſahrungsbegriffe, willkuͤhrliche Be- griffe eingetheilt werden koͤnnen, wozu noch nach Aehnlichkeit der erſchlichenen und erbettelten Saͤtze, die wir unten werden betrachten koͤnnen, ebenfalls Begriffe von gleichem Namen koͤnnen ge- rechnet werden. Die Erklaͤrungen dieſer Begriffe ſind denen von den Saͤtzen ganz aͤhnlich. Die naͤhere Betrachtung von beyden aber werden wir erſt im fol- genden vornehmen koͤnnen.
§. 155.
Die bisherige Vergleichung zweener Begriffe beruhte noch immer auf der Vorſtellung oder dem Vewußtſeyn, oder Ausdrucke, daß einer dem andern zu- komme oder nicht, und daher giengen wir noch nicht weiter, als ſich die Urtheile und Saͤtze erſtrecken. Es bleiben uns daher noch zwoganze Klaſſen zuruͤck, und dieſes ſind die Fragen und Regeln, oder Vor- ſchriften. Sie verdienen eben ſo gut als die Saͤtze eine beſondere Betrachtung, und werden ohne allen Grund mit denſelben vermengt. Wir wollen bey den Fragen aufangen, und ſie auf ihre einfachſte Form bringen, wie es bisher in der Vernunftlehre nur mit den Saͤtzen geſchehen.
§. 156.
Eine Frage auf ihre einfachſte Form gebracht, hat nur zween Begriffe, und von dieſen iſt der eine nothwendig ein Verbum oder Zeitwort. Z. E.
Eine
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0122"n="100"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">III.</hi> Hauptſtuͤck,</hi></fw><lb/>
ges einen Unterſchied ausmachen, und folglich jeder<lb/>
in dieſer Abſicht beſonders betrachtet zu werden ver-<lb/>
dient Wir werden dieſes im folgenden thun, wo<lb/>
es umſtaͤndlicher wird geſchehen koͤnnen; hier aber<lb/>
noch anmerken, daß nicht nur die Saͤtze, ſondern auch<lb/>ſelbſt die Begriffe aͤhnliche Unterſchiede haben, und<lb/>
daher in <hirendition="#fr">Grundbegriffe, Lehrbegriffe, Lehnbe-<lb/>
griffe, Erſahrungsbegriffe, willkuͤhrliche Be-<lb/>
griffe</hi> eingetheilt werden koͤnnen, wozu noch nach<lb/>
Aehnlichkeit der <hirendition="#fr">erſchlichenen</hi> und <hirendition="#fr">erbettelten</hi><lb/>
Saͤtze, die wir unten werden betrachten koͤnnen,<lb/>
ebenfalls Begriffe von gleichem Namen koͤnnen ge-<lb/>
rechnet werden. Die Erklaͤrungen dieſer Begriffe<lb/>ſind denen von den Saͤtzen ganz aͤhnlich. Die naͤhere<lb/>
Betrachtung von beyden aber werden wir erſt im fol-<lb/>
genden vornehmen koͤnnen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 155.</head><lb/><p>Die bisherige Vergleichung zweener Begriffe<lb/>
beruhte noch immer auf der Vorſtellung oder dem<lb/>
Vewußtſeyn, oder Ausdrucke, daß einer dem andern zu-<lb/>
komme oder nicht, und daher giengen wir noch nicht<lb/>
weiter, als ſich die Urtheile und Saͤtze erſtrecken.<lb/>
Es bleiben uns daher noch zwoganze Klaſſen zuruͤck,<lb/>
und dieſes ſind die <hirendition="#fr">Fragen</hi> und <hirendition="#fr">Regeln,</hi> oder <hirendition="#fr">Vor-<lb/>ſchriften.</hi> Sie verdienen eben ſo gut als die Saͤtze<lb/>
eine beſondere Betrachtung, und werden ohne allen<lb/>
Grund mit denſelben vermengt. Wir wollen bey den<lb/>
Fragen aufangen, und ſie auf ihre einfachſte Form<lb/>
bringen, wie es bisher in der Vernunftlehre nur mit<lb/>
den Saͤtzen geſchehen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 156.</head><lb/><p>Eine <hirendition="#fr">Frage</hi> auf ihre einfachſte Form gebracht,<lb/>
hat nur zween Begriffe, und von dieſen iſt der eine<lb/>
nothwendig ein <hirendition="#aq">Verbum</hi> oder Zeitwort. Z. E.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Eine</fw><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[100/0122]
III. Hauptſtuͤck,
ges einen Unterſchied ausmachen, und folglich jeder
in dieſer Abſicht beſonders betrachtet zu werden ver-
dient Wir werden dieſes im folgenden thun, wo
es umſtaͤndlicher wird geſchehen koͤnnen; hier aber
noch anmerken, daß nicht nur die Saͤtze, ſondern auch
ſelbſt die Begriffe aͤhnliche Unterſchiede haben, und
daher in Grundbegriffe, Lehrbegriffe, Lehnbe-
griffe, Erſahrungsbegriffe, willkuͤhrliche Be-
griffe eingetheilt werden koͤnnen, wozu noch nach
Aehnlichkeit der erſchlichenen und erbettelten
Saͤtze, die wir unten werden betrachten koͤnnen,
ebenfalls Begriffe von gleichem Namen koͤnnen ge-
rechnet werden. Die Erklaͤrungen dieſer Begriffe
ſind denen von den Saͤtzen ganz aͤhnlich. Die naͤhere
Betrachtung von beyden aber werden wir erſt im fol-
genden vornehmen koͤnnen.
§. 155.
Die bisherige Vergleichung zweener Begriffe
beruhte noch immer auf der Vorſtellung oder dem
Vewußtſeyn, oder Ausdrucke, daß einer dem andern zu-
komme oder nicht, und daher giengen wir noch nicht
weiter, als ſich die Urtheile und Saͤtze erſtrecken.
Es bleiben uns daher noch zwoganze Klaſſen zuruͤck,
und dieſes ſind die Fragen und Regeln, oder Vor-
ſchriften. Sie verdienen eben ſo gut als die Saͤtze
eine beſondere Betrachtung, und werden ohne allen
Grund mit denſelben vermengt. Wir wollen bey den
Fragen aufangen, und ſie auf ihre einfachſte Form
bringen, wie es bisher in der Vernunftlehre nur mit
den Saͤtzen geſchehen.
§. 156.
Eine Frage auf ihre einfachſte Form gebracht,
hat nur zween Begriffe, und von dieſen iſt der eine
nothwendig ein Verbum oder Zeitwort. Z. E.
Eine
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 100. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/122>, abgerufen am 18.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.