Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.Dinge und Verhältnisse §. 566. Solche Canones sind nun ungefähr folgende: 1°. Wenn man einen Widerspruch setzt, so setzt man auch die einander widerspre- chenden Stücke. Eine besondere Anwendung von diesem Satze findet sich in dem §. 19. an- geführet. 2°. Wenn man die widersprechenden Stücke wegnimmt, so wird auch der Wider- spruch gehoben. Hiebey kömmt es auf die geringste Anzahl der wegzunehmenden Stücke und auf die möglichen Abwechslungen dessen an, mit dessen Wegnehmen auch der Widerspruch wegfällt, und öfters muß für das weggenom- mene anderes gesetzt werden, damit ein durch- aus gedenkbares Ganzes bleibe. 3°. Mit dem Gegründeten wird auch der Grund, und hinwiederum mit dem Grun- de das Gegründete gesetzt und gehoben. Man sehe hierüber den §. 469. seqq. 484. 485. 4°. Wenn dasjenige gesetzt wird, wodurch ein anderes bestimmt wird, so wird auch dieses gesetzt. Oder: Wenn das Gesetzte A das B erfordert, oder nach sich zieht, oder voraussetzt, so wird B zugleich gesetzt. Man will überhaupt sagen: A kann nicht gesetzt werden, es sey denn, daß man auch B setze. Man sehe auch §. 229. 429. 5°. Mit dem Wesen werden die Eigeschaf- ten gesetzt, und mit diesen jenes gehoben. Man sehe hierüber §. 222. seqq. 6°. Mit
Dinge und Verhaͤltniſſe §. 566. Solche Canones ſind nun ungefaͤhr folgende: 1°. Wenn man einen Widerſpruch ſetzt, ſo ſetzt man auch die einander widerſpre- chenden Stuͤcke. Eine beſondere Anwendung von dieſem Satze findet ſich in dem §. 19. an- gefuͤhret. 2°. Wenn man die widerſprechenden Stuͤcke wegnimmt, ſo wird auch der Wider- ſpruch gehoben. Hiebey koͤmmt es auf die geringſte Anzahl der wegzunehmenden Stuͤcke und auf die moͤglichen Abwechslungen deſſen an, mit deſſen Wegnehmen auch der Widerſpruch wegfaͤllt, und oͤfters muß fuͤr das weggenom- mene anderes geſetzt werden, damit ein durch- aus gedenkbares Ganzes bleibe. 3°. Mit dem Gegruͤndeten wird auch der Grund, und hinwiederum mit dem Grun- de das Gegruͤndete geſetzt und gehoben. Man ſehe hieruͤber den §. 469. ſeqq. 484. 485. 4°. Wenn dasjenige geſetzt wird, wodurch ein anderes beſtimmt wird, ſo wird auch dieſes geſetzt. Oder: Wenn das Geſetzte A das B erfordert, oder nach ſich zieht, oder vorausſetzt, ſo wird B zugleich geſetzt. Man will uͤberhaupt ſagen: A kann nicht geſetzt werden, es ſey denn, daß man auch B ſetze. Man ſehe auch §. 229. 429. 5°. Mit dem Weſen werden die Eigeſchaf- ten geſetzt, und mit dieſen jenes gehoben. Man ſehe hieruͤber §. 222. ſeqq. 6°. Mit
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Dinge und Verhaͤltniſſe
§. 566.
Solche Canones ſind nun ungefaͤhr folgende:
1°. Wenn man einen Widerſpruch ſetzt, ſo
ſetzt man auch die einander widerſpre-
chenden Stuͤcke. Eine beſondere Anwendung
von dieſem Satze findet ſich in dem §. 19. an-
gefuͤhret.
2°. Wenn man die widerſprechenden Stuͤcke
wegnimmt, ſo wird auch der Wider-
ſpruch gehoben. Hiebey koͤmmt es auf die
geringſte Anzahl der wegzunehmenden Stuͤcke
und auf die moͤglichen Abwechslungen deſſen an,
mit deſſen Wegnehmen auch der Widerſpruch
wegfaͤllt, und oͤfters muß fuͤr das weggenom-
mene anderes geſetzt werden, damit ein durch-
aus gedenkbares Ganzes bleibe.
3°. Mit dem Gegruͤndeten wird auch der
Grund, und hinwiederum mit dem Grun-
de das Gegruͤndete geſetzt und gehoben.
Man ſehe hieruͤber den §. 469. ſeqq. 484. 485.
4°. Wenn dasjenige geſetzt wird, wodurch
ein anderes beſtimmt wird, ſo wird auch
dieſes geſetzt. Oder: Wenn das Geſetzte A
das B erfordert, oder nach ſich zieht, oder
vorausſetzt, ſo wird B zugleich geſetzt.
Man will uͤberhaupt ſagen: A kann nicht
geſetzt werden, es ſey denn, daß man auch
B ſetze. Man ſehe auch §. 229. 429.
5°. Mit dem Weſen werden die Eigeſchaf-
ten geſetzt, und mit dieſen jenes gehoben.
Man ſehe hieruͤber §. 222. ſeqq.
6°. Mit
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