von Kräften als drey von einander verschiedene Sub- stanzen ansehen müsse, sondern vielmehr, daß sie eine und eben dieselbe Substanz, und folglich nur Modificationen davon sind, so wie sie, nur unter drey verschiedenen Gestalten, einerley Object haben, weil das Solide und die Kräfte selbst, das gemein- same Object und die erste Anlage zu dem Reiche der logischen, moralischen und metaphysischen Wahrheit sind, (§. 497. 500.). Jndessen ist diese dreyfache Gestalt des Objectes so verschieden, daß jede beson- ders betrachtet werden muß, wenn man sie mit den übrigen vollständig will vergleichen können.
§. 561.
Wir haben nun noch das zu durchgehen, was durch die Kräfte des Verstandes zusammengesetzt, oder als solches angesehen wird. Das sind nun überhaupt Wahrheiten, weil diese der unmittelbare Gegen- stand der Erkenntnißkräfte sind. Hier ist nun eigent- lich nicht von dem ganzen Reiche der Wahrheiten die Rede, wo alles schon als zusammengesetzt, in Ord- nung gebracht und mit einander verbunden angesehen werden muß, und wo jede Zusammensetzung, die in den Dingen selbst ist, bereits schon in den Begriffen und Sätzen, als in den Bildern und Abdrücken der Sachen vorkömmt. Wir werden hier die Kräfte des Verstandes und den Jnbegriff der Wahrheiten so nehmen, wie sie in einzelnen denkenden Wesen in ge- wissem Grade vorkommen, und daher diesen Jnbe- griff als ein individuales Ganzes betrachten, wie wir bereits oben (§. 221.) einzelne Gedenkensarten, Glau- bensbekenntnisse, Hypothesen, Lehrgebäude, Lebens- arten etc. als solche Ganze, beyspielsweise angeführet haben. So fern nun solche Ganze sollen existiren, und eben dadurch fortdauern können, wird ebenfalls
eine
XVII. Hauptſtuͤck.
von Kraͤften als drey von einander verſchiedene Sub- ſtanzen anſehen muͤſſe, ſondern vielmehr, daß ſie eine und eben dieſelbe Subſtanz, und folglich nur Modificationen davon ſind, ſo wie ſie, nur unter drey verſchiedenen Geſtalten, einerley Object haben, weil das Solide und die Kraͤfte ſelbſt, das gemein- ſame Object und die erſte Anlage zu dem Reiche der logiſchen, moraliſchen und metaphyſiſchen Wahrheit ſind, (§. 497. 500.). Jndeſſen iſt dieſe dreyfache Geſtalt des Objectes ſo verſchieden, daß jede beſon- ders betrachtet werden muß, wenn man ſie mit den uͤbrigen vollſtaͤndig will vergleichen koͤnnen.
§. 561.
Wir haben nun noch das zu durchgehen, was durch die Kraͤfte des Verſtandes zuſammengeſetzt, oder als ſolches angeſehen wird. Das ſind nun uͤberhaupt Wahrheiten, weil dieſe der unmittelbare Gegen- ſtand der Erkenntnißkraͤfte ſind. Hier iſt nun eigent- lich nicht von dem ganzen Reiche der Wahrheiten die Rede, wo alles ſchon als zuſammengeſetzt, in Ord- nung gebracht und mit einander verbunden angeſehen werden muß, und wo jede Zuſammenſetzung, die in den Dingen ſelbſt iſt, bereits ſchon in den Begriffen und Saͤtzen, als in den Bildern und Abdruͤcken der Sachen vorkoͤmmt. Wir werden hier die Kraͤfte des Verſtandes und den Jnbegriff der Wahrheiten ſo nehmen, wie ſie in einzelnen denkenden Weſen in ge- wiſſem Grade vorkommen, und daher dieſen Jnbe- griff als ein individuales Ganzes betrachten, wie wir bereits oben (§. 221.) einzelne Gedenkensarten, Glau- bensbekenntniſſe, Hypotheſen, Lehrgebaͤude, Lebens- arten ꝛc. als ſolche Ganze, beyſpielsweiſe angefuͤhret haben. So fern nun ſolche Ganze ſollen exiſtiren, und eben dadurch fortdauern koͤnnen, wird ebenfalls
eine
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0188"n="180"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">XVII.</hi> Hauptſtuͤck.</hi></fw><lb/>
von Kraͤften als drey von einander verſchiedene Sub-<lb/>ſtanzen anſehen muͤſſe, ſondern vielmehr, daß ſie<lb/>
eine und eben dieſelbe Subſtanz, und folglich nur<lb/>
Modificationen davon ſind, ſo wie ſie, nur unter<lb/>
drey verſchiedenen Geſtalten, einerley Object haben,<lb/>
weil das Solide und die Kraͤfte ſelbſt, das gemein-<lb/>ſame Object und die erſte Anlage zu dem Reiche der<lb/>
logiſchen, moraliſchen und metaphyſiſchen Wahrheit<lb/>ſind, (§. 497. 500.). Jndeſſen iſt dieſe dreyfache<lb/>
Geſtalt des Objectes ſo verſchieden, daß jede beſon-<lb/>
ders betrachtet werden muß, wenn man ſie mit den<lb/>
uͤbrigen vollſtaͤndig will vergleichen koͤnnen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 561.</head><lb/><p>Wir haben nun noch das zu durchgehen, was durch<lb/>
die Kraͤfte des Verſtandes zuſammengeſetzt, oder als<lb/>ſolches angeſehen wird. Das ſind nun uͤberhaupt<lb/><hirendition="#fr">Wahrheiten,</hi> weil dieſe der unmittelbare Gegen-<lb/>ſtand der Erkenntnißkraͤfte ſind. Hier iſt nun eigent-<lb/>
lich nicht von dem ganzen Reiche der Wahrheiten die<lb/>
Rede, wo alles ſchon als zuſammengeſetzt, in Ord-<lb/>
nung gebracht und mit einander verbunden angeſehen<lb/>
werden muß, und wo jede Zuſammenſetzung, die in<lb/>
den Dingen ſelbſt iſt, bereits ſchon in den Begriffen<lb/>
und Saͤtzen, als in den Bildern und Abdruͤcken der<lb/>
Sachen vorkoͤmmt. Wir werden hier die Kraͤfte des<lb/>
Verſtandes und den Jnbegriff der Wahrheiten ſo<lb/>
nehmen, wie ſie in einzelnen denkenden Weſen in ge-<lb/>
wiſſem Grade vorkommen, und daher dieſen Jnbe-<lb/>
griff als ein individuales Ganzes betrachten, wie wir<lb/>
bereits oben (§. 221.) einzelne Gedenkensarten, Glau-<lb/>
bensbekenntniſſe, Hypotheſen, Lehrgebaͤude, Lebens-<lb/>
arten ꝛc. als ſolche Ganze, beyſpielsweiſe angefuͤhret<lb/>
haben. So fern nun ſolche Ganze ſollen exiſtiren,<lb/>
und eben dadurch fortdauern koͤnnen, wird ebenfalls<lb/><fwplace="bottom"type="catch">eine</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[180/0188]
XVII. Hauptſtuͤck.
von Kraͤften als drey von einander verſchiedene Sub-
ſtanzen anſehen muͤſſe, ſondern vielmehr, daß ſie
eine und eben dieſelbe Subſtanz, und folglich nur
Modificationen davon ſind, ſo wie ſie, nur unter
drey verſchiedenen Geſtalten, einerley Object haben,
weil das Solide und die Kraͤfte ſelbſt, das gemein-
ſame Object und die erſte Anlage zu dem Reiche der
logiſchen, moraliſchen und metaphyſiſchen Wahrheit
ſind, (§. 497. 500.). Jndeſſen iſt dieſe dreyfache
Geſtalt des Objectes ſo verſchieden, daß jede beſon-
ders betrachtet werden muß, wenn man ſie mit den
uͤbrigen vollſtaͤndig will vergleichen koͤnnen.
§. 561.
Wir haben nun noch das zu durchgehen, was durch
die Kraͤfte des Verſtandes zuſammengeſetzt, oder als
ſolches angeſehen wird. Das ſind nun uͤberhaupt
Wahrheiten, weil dieſe der unmittelbare Gegen-
ſtand der Erkenntnißkraͤfte ſind. Hier iſt nun eigent-
lich nicht von dem ganzen Reiche der Wahrheiten die
Rede, wo alles ſchon als zuſammengeſetzt, in Ord-
nung gebracht und mit einander verbunden angeſehen
werden muß, und wo jede Zuſammenſetzung, die in
den Dingen ſelbſt iſt, bereits ſchon in den Begriffen
und Saͤtzen, als in den Bildern und Abdruͤcken der
Sachen vorkoͤmmt. Wir werden hier die Kraͤfte des
Verſtandes und den Jnbegriff der Wahrheiten ſo
nehmen, wie ſie in einzelnen denkenden Weſen in ge-
wiſſem Grade vorkommen, und daher dieſen Jnbe-
griff als ein individuales Ganzes betrachten, wie wir
bereits oben (§. 221.) einzelne Gedenkensarten, Glau-
bensbekenntniſſe, Hypotheſen, Lehrgebaͤude, Lebens-
arten ꝛc. als ſolche Ganze, beyſpielsweiſe angefuͤhret
haben. So fern nun ſolche Ganze ſollen exiſtiren,
und eben dadurch fortdauern koͤnnen, wird ebenfalls
eine
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/188>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.