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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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Das Beſtimmen.
lichkeit auf, wie daſſelbe beyſammen ſeyn kann, und
damit geht man ſchlechthin nur ſo weit, bis man auf
einfache Ungleichartigkeiten koͤmmt. Dieſes ſind
ſodann die eigentlich einfachen Beſtimmungen und
Begriffe (§. 134.), die wir oben, weil ſie die Grund-
lage zu jeden Aehnlichkeiten und Verſchiedenheiten
ſind, in Tabellen vorgeſtellet und auf eine abgezaͤhlte
Art gegen einander gehalten haben, (§. 155-158.).
Alle andere Aehnlichkeiten und Verſchiedenheiten,
auch bey den zuſammengeſetzteſten Dingen ſind, wie
wir (§. 118-123. 197. 198.) geſehen haben, nur Mo-
dificationen von dieſen einfachen Ungleichartigkeiten,
und ſolche Modificationen waren eigentlich aufzuſu-
chen, wenn man zu recht brauchbaren und beſtimmten
allgemeinen Saͤtzen gelangen will, (§. 524.).

§. 526.

Man hat in der Vernunftlehre und Metaphyſic
diejenigen Merkmale, die man einem allgemeinen
Begriffe zuſetzet, um ihn ſpecialer zu machen, Be-
ſtimmungen
genennet. Es macht dieſes aber nur
eine beſondere Art von Beſtimmungen aus, weil
man uͤberhaupt etwas beſtimmet, wo man aus meh-
rern Moͤglichkeiten eine nimmt oder ſetzet, (§. 507.).
Es lohnt ſich aber zum Behufe der abſtracten Erkennt-
niß immer der Muͤhe, dieſe Art von Beſtimmungen
beſonders zu betrachten. Und da koͤmmt vornehm-
lich die Frage vor, was die Merkmale, die man
einem abſtracten Begriffe zuſetzet, um ihn ſpecialer
zu machen, eigentlich ſind? Denn wir nehmen hier
den abſtracten Begriff nicht ſo von allem entbloͤſt,
wie ihn etwann die Worterklaͤrung angiebt, ſondern
als ein Sceleton von den darunter gehoͤrenden
Indiuiduis, mit allen Anlagen zu den Eintheilungen

und
Lamb. Archit. II. B. K

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/153>, abgerufen am 08.01.2025.