wiesen, und folglich von den drey Arten von Kräften nur zwo in der Grundlehre beybehalten, ungeachtet sie sämmtlich zu Paaren gehen (§. 487.), und folg- lich, so fern man das Gemeinsame davon betrachtet, sämmtlich mitgenommen werden sollen.
§. 492.
Wie wir vorhin (§. 489.) angemerket haben, so hat der Anfang etwas Absolutes, er kann aber auch relativ genommen werden. Der relative ist nur in Absicht auf dasjenige ein Anfang, was auf denselben folgt, ungefähr wie wir vorhin (§. cit.) sagten, daß die Quelle nur in Absicht auf den Fluß, nicht aber in Absicht auf das Wasser selbst ein Anfang sey. Die Geschichte beut uns, in Ansehung ihrer Epochen, ähn- liche relative Anfänge an, und wenn man eine Reihe von Veränderungen zusammengenommen als ein Gan- zes ansieht, das irgend seinen Anfang genommen, so ist der Anfang in diesem Verstande ebenfalls relativ. So z. E. forschet man dem Anfange einer Republik, Monarchie, Empörung, Aufruhr, Staatsverände- rung etc. nach. Man sieht leicht, daß, wenn man sich hiebey nicht einen Grund vorsetzet, nach welchem die Epoche bestimmet werden soll, man immer bis zum Anfange der Welt kommen kann, und daß man den ersten öffentlichen Ausbruch, den ersten Vortrag, den ersten Einfall, die erste Veranlassung von den Umständen unterscheiden müsse, die unvermerkt dazu den Weg bahnen, die Sache möglich machen, sich dazu anschicken etc. und die öfters nur von scharfsinni- gern bemerket werden. Der Geschichtschreiber an sich betrachtet, geht nicht so weit hinauf. Sein Thun ist, zu erzählen, und nicht Schlüsse zu machen. Hin- gegen macht der Staatsmann diese Schlüsse sich zum
Haupt-
Der Zuſammenhang.
wieſen, und folglich von den drey Arten von Kraͤften nur zwo in der Grundlehre beybehalten, ungeachtet ſie ſaͤmmtlich zu Paaren gehen (§. 487.), und folg- lich, ſo fern man das Gemeinſame davon betrachtet, ſaͤmmtlich mitgenommen werden ſollen.
§. 492.
Wie wir vorhin (§. 489.) angemerket haben, ſo hat der Anfang etwas Abſolutes, er kann aber auch relativ genommen werden. Der relative iſt nur in Abſicht auf dasjenige ein Anfang, was auf denſelben folgt, ungefaͤhr wie wir vorhin (§. cit.) ſagten, daß die Quelle nur in Abſicht auf den Fluß, nicht aber in Abſicht auf das Waſſer ſelbſt ein Anfang ſey. Die Geſchichte beut uns, in Anſehung ihrer Epochen, aͤhn- liche relative Anfaͤnge an, und wenn man eine Reihe von Veraͤnderungen zuſammengenommen als ein Gan- zes anſieht, das irgend ſeinen Anfang genommen, ſo iſt der Anfang in dieſem Verſtande ebenfalls relativ. So z. E. forſchet man dem Anfange einer Republik, Monarchie, Empoͤrung, Aufruhr, Staatsveraͤnde- rung ꝛc. nach. Man ſieht leicht, daß, wenn man ſich hiebey nicht einen Grund vorſetzet, nach welchem die Epoche beſtimmet werden ſoll, man immer bis zum Anfange der Welt kommen kann, und daß man den erſten oͤffentlichen Ausbruch, den erſten Vortrag, den erſten Einfall, die erſte Veranlaſſung von den Umſtaͤnden unterſcheiden muͤſſe, die unvermerkt dazu den Weg bahnen, die Sache moͤglich machen, ſich dazu anſchicken ꝛc. und die oͤfters nur von ſcharfſinni- gern bemerket werden. Der Geſchichtſchreiber an ſich betrachtet, geht nicht ſo weit hinauf. Sein Thun iſt, zu erzaͤhlen, und nicht Schluͤſſe zu machen. Hin- gegen macht der Staatsmann dieſe Schluͤſſe ſich zum
Haupt-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0117"n="109"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Der Zuſammenhang.</hi></fw><lb/>
wieſen, und folglich von den drey Arten von Kraͤften<lb/>
nur zwo in der Grundlehre beybehalten, ungeachtet<lb/>ſie ſaͤmmtlich zu Paaren gehen (§. 487.), und folg-<lb/>
lich, ſo fern man das Gemeinſame davon betrachtet,<lb/>ſaͤmmtlich mitgenommen werden ſollen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 492.</head><lb/><p>Wie wir vorhin (§. 489.) angemerket haben, ſo<lb/>
hat der <hirendition="#fr">Anfang</hi> etwas Abſolutes, er kann aber auch<lb/>
relativ genommen werden. Der relative iſt nur in<lb/>
Abſicht auf dasjenige ein Anfang, was auf denſelben<lb/>
folgt, ungefaͤhr wie wir vorhin (§. <hirendition="#aq">cit.</hi>) ſagten, daß<lb/>
die Quelle nur in Abſicht auf den Fluß, nicht aber<lb/>
in Abſicht auf das Waſſer ſelbſt ein Anfang ſey. Die<lb/>
Geſchichte beut uns, in Anſehung ihrer Epochen, aͤhn-<lb/>
liche relative Anfaͤnge an, und wenn man eine Reihe<lb/>
von Veraͤnderungen zuſammengenommen als ein Gan-<lb/>
zes anſieht, das irgend ſeinen Anfang genommen, ſo<lb/>
iſt der Anfang in dieſem Verſtande ebenfalls relativ.<lb/>
So z. E. forſchet man dem Anfange einer Republik,<lb/>
Monarchie, Empoͤrung, Aufruhr, Staatsveraͤnde-<lb/>
rung ꝛc. nach. Man ſieht leicht, daß, wenn man<lb/>ſich hiebey nicht einen Grund vorſetzet, nach welchem<lb/>
die Epoche beſtimmet werden ſoll, man immer bis<lb/>
zum Anfange der Welt kommen kann, und daß man<lb/>
den erſten oͤffentlichen Ausbruch, den erſten Vortrag,<lb/>
den erſten Einfall, die erſte Veranlaſſung von den<lb/>
Umſtaͤnden unterſcheiden muͤſſe, die unvermerkt dazu<lb/>
den Weg bahnen, die Sache moͤglich machen, ſich<lb/>
dazu anſchicken ꝛc. und die oͤfters nur von ſcharfſinni-<lb/>
gern bemerket werden. Der Geſchichtſchreiber an ſich<lb/>
betrachtet, geht nicht ſo weit hinauf. Sein Thun<lb/>
iſt, zu erzaͤhlen, und nicht Schluͤſſe zu machen. Hin-<lb/>
gegen macht der Staatsmann dieſe Schluͤſſe ſich zum<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Haupt-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[109/0117]
Der Zuſammenhang.
wieſen, und folglich von den drey Arten von Kraͤften
nur zwo in der Grundlehre beybehalten, ungeachtet
ſie ſaͤmmtlich zu Paaren gehen (§. 487.), und folg-
lich, ſo fern man das Gemeinſame davon betrachtet,
ſaͤmmtlich mitgenommen werden ſollen.
§. 492.
Wie wir vorhin (§. 489.) angemerket haben, ſo
hat der Anfang etwas Abſolutes, er kann aber auch
relativ genommen werden. Der relative iſt nur in
Abſicht auf dasjenige ein Anfang, was auf denſelben
folgt, ungefaͤhr wie wir vorhin (§. cit.) ſagten, daß
die Quelle nur in Abſicht auf den Fluß, nicht aber
in Abſicht auf das Waſſer ſelbſt ein Anfang ſey. Die
Geſchichte beut uns, in Anſehung ihrer Epochen, aͤhn-
liche relative Anfaͤnge an, und wenn man eine Reihe
von Veraͤnderungen zuſammengenommen als ein Gan-
zes anſieht, das irgend ſeinen Anfang genommen, ſo
iſt der Anfang in dieſem Verſtande ebenfalls relativ.
So z. E. forſchet man dem Anfange einer Republik,
Monarchie, Empoͤrung, Aufruhr, Staatsveraͤnde-
rung ꝛc. nach. Man ſieht leicht, daß, wenn man
ſich hiebey nicht einen Grund vorſetzet, nach welchem
die Epoche beſtimmet werden ſoll, man immer bis
zum Anfange der Welt kommen kann, und daß man
den erſten oͤffentlichen Ausbruch, den erſten Vortrag,
den erſten Einfall, die erſte Veranlaſſung von den
Umſtaͤnden unterſcheiden muͤſſe, die unvermerkt dazu
den Weg bahnen, die Sache moͤglich machen, ſich
dazu anſchicken ꝛc. und die oͤfters nur von ſcharfſinni-
gern bemerket werden. Der Geſchichtſchreiber an ſich
betrachtet, geht nicht ſo weit hinauf. Sein Thun
iſt, zu erzaͤhlen, und nicht Schluͤſſe zu machen. Hin-
gegen macht der Staatsmann dieſe Schluͤſſe ſich zum
Haupt-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/117>, abgerufen am 28.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.