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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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Der Zusammenhang.
(§. 468.). Es sind demnach auch in diesem Falle
Gründe da, warum A, B ist. Jst hingegen A ein
allgemeiner Begriff, so leidet derselbe Bestimmungen,
die er noch nicht hat, und hier ist demnach nicht vom
Seyn und Nicht seyn, sondern vom Seyn kön-
nen
und Nicht seyn können die Rede, wenn man
von Gründen reden will. A kann nicht B seyn,
will in diesem Falle sagen, A hat bereits solche Merk-
male, die Nicht - B sind, oder die B schlechthin
ausschließen. Hinwiederum: A kann B seyn, will
sagen: Unter den Merkmalen, welche A bereits hat,
findet sich keines, welches Nicht - B wäre, oder
mit B nicht zugleich in A seyn könnte. Demnach läßt
sich die Bestimmung B noch zusetzen, und so wird
der Begriff A specialer. Dieses will nun überhaupt
so viel sagen: Was mit einander verbunden werden
kann, läßt sich mit einander verbinden, und daran
hat noch niemand gezweifelt. Man sieht demnach
hieraus, daß, wenn man finden will, ob wirklich
kein Grund da sey, welcher B ausschließe, die Sa-
che darauf ankomme, daß man die Merkmale des A,
die es bereits hat, abzähle, und sodann sehe, ob
eines oder mehrere weggenommen werden müßten,
wenn man dem A die Bestimmung B noch zusetzet.
Findet sich dieses nicht, so kann B zugesetzet werden.

§. 479.

Eben dieses geht auch an, wenn man mehrere
Merkmale und Bestimmungen willkührlich zusam-
men nimmt, um zusammengesetzte zu bilden. Da
wir dieses bereits oben (§. 229.) umständlich ausge-
führet haben, so halten wir uns hier damit nicht auf.
Jndessen können wir noch anmerken, daß die in vor-
hergehendem Hauptstücke vorgetragene Lehren von den

Propor-

Der Zuſammenhang.
(§. 468.). Es ſind demnach auch in dieſem Falle
Gruͤnde da, warum A, B iſt. Jſt hingegen A ein
allgemeiner Begriff, ſo leidet derſelbe Beſtimmungen,
die er noch nicht hat, und hier iſt demnach nicht vom
Seyn und Nicht ſeyn, ſondern vom Seyn koͤn-
nen
und Nicht ſeyn koͤnnen die Rede, wenn man
von Gruͤnden reden will. A kann nicht B ſeyn,
will in dieſem Falle ſagen, A hat bereits ſolche Merk-
male, die Nicht - B ſind, oder die B ſchlechthin
ausſchließen. Hinwiederum: A kann B ſeyn, will
ſagen: Unter den Merkmalen, welche A bereits hat,
findet ſich keines, welches Nicht - B waͤre, oder
mit B nicht zugleich in A ſeyn koͤnnte. Demnach laͤßt
ſich die Beſtimmung B noch zuſetzen, und ſo wird
der Begriff A ſpecialer. Dieſes will nun uͤberhaupt
ſo viel ſagen: Was mit einander verbunden werden
kann, laͤßt ſich mit einander verbinden, und daran
hat noch niemand gezweifelt. Man ſieht demnach
hieraus, daß, wenn man finden will, ob wirklich
kein Grund da ſey, welcher B ausſchließe, die Sa-
che darauf ankomme, daß man die Merkmale des A,
die es bereits hat, abzaͤhle, und ſodann ſehe, ob
eines oder mehrere weggenommen werden muͤßten,
wenn man dem A die Beſtimmung B noch zuſetzet.
Findet ſich dieſes nicht, ſo kann B zugeſetzet werden.

§. 479.

Eben dieſes geht auch an, wenn man mehrere
Merkmale und Beſtimmungen willkuͤhrlich zuſam-
men nimmt, um zuſammengeſetzte zu bilden. Da
wir dieſes bereits oben (§. 229.) umſtaͤndlich ausge-
fuͤhret haben, ſo halten wir uns hier damit nicht auf.
Jndeſſen koͤnnen wir noch anmerken, daß die in vor-
hergehendem Hauptſtuͤcke vorgetragene Lehren von den

Propor-
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[95/0103] Der Zuſammenhang. (§. 468.). Es ſind demnach auch in dieſem Falle Gruͤnde da, warum A, B iſt. Jſt hingegen A ein allgemeiner Begriff, ſo leidet derſelbe Beſtimmungen, die er noch nicht hat, und hier iſt demnach nicht vom Seyn und Nicht ſeyn, ſondern vom Seyn koͤn- nen und Nicht ſeyn koͤnnen die Rede, wenn man von Gruͤnden reden will. A kann nicht B ſeyn, will in dieſem Falle ſagen, A hat bereits ſolche Merk- male, die Nicht - B ſind, oder die B ſchlechthin ausſchließen. Hinwiederum: A kann B ſeyn, will ſagen: Unter den Merkmalen, welche A bereits hat, findet ſich keines, welches Nicht - B waͤre, oder mit B nicht zugleich in A ſeyn koͤnnte. Demnach laͤßt ſich die Beſtimmung B noch zuſetzen, und ſo wird der Begriff A ſpecialer. Dieſes will nun uͤberhaupt ſo viel ſagen: Was mit einander verbunden werden kann, laͤßt ſich mit einander verbinden, und daran hat noch niemand gezweifelt. Man ſieht demnach hieraus, daß, wenn man finden will, ob wirklich kein Grund da ſey, welcher B ausſchließe, die Sa- che darauf ankomme, daß man die Merkmale des A, die es bereits hat, abzaͤhle, und ſodann ſehe, ob eines oder mehrere weggenommen werden muͤßten, wenn man dem A die Beſtimmung B noch zuſetzet. Findet ſich dieſes nicht, ſo kann B zugeſetzet werden. §. 479. Eben dieſes geht auch an, wenn man mehrere Merkmale und Beſtimmungen willkuͤhrlich zuſam- men nimmt, um zuſammengeſetzte zu bilden. Da wir dieſes bereits oben (§. 229.) umſtaͤndlich ausge- fuͤhret haben, ſo halten wir uns hier damit nicht auf. Jndeſſen koͤnnen wir noch anmerken, daß die in vor- hergehendem Hauptſtuͤcke vorgetragene Lehren von den Propor-

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/103>, abgerufen am 22.11.2024.