Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.Das Vor seyn und das Nach seyn. turität gebracht werde. Da in allen solchen Anord-nungen Absichten sind, die weiter gehen, so ist meh- rentheils nicht nur wenig locale Ordnung dabey, son- dern diese wird, wenn sie auch dabey seyn könnte, öfters vorsetzlich vermieden, wo die Sache verdeckt bleiben soll, bis sie reif ist oder zum Ausbruche gebracht wird. §. 346. Die gesetzliche Ordnung, die sich bey solchen so- §. 347. Solche Lücken können nun leichter vermieden wer- kann,
Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn. turitaͤt gebracht werde. Da in allen ſolchen Anord-nungen Abſichten ſind, die weiter gehen, ſo iſt meh- rentheils nicht nur wenig locale Ordnung dabey, ſon- dern dieſe wird, wenn ſie auch dabey ſeyn koͤnnte, oͤfters vorſetzlich vermieden, wo die Sache verdeckt bleiben ſoll, bis ſie reif iſt oder zum Ausbruche gebracht wird. §. 346. Die geſetzliche Ordnung, die ſich bey ſolchen ſo- §. 347. Solche Luͤcken koͤnnen nun leichter vermieden wer- kann,
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Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn.
turitaͤt gebracht werde. Da in allen ſolchen Anord-
nungen Abſichten ſind, die weiter gehen, ſo iſt meh-
rentheils nicht nur wenig locale Ordnung dabey, ſon-
dern dieſe wird, wenn ſie auch dabey ſeyn koͤnnte,
oͤfters vorſetzlich vermieden, wo die Sache verdeckt
bleiben ſoll, bis ſie reif iſt oder zum Ausbruche
gebracht wird.
§. 346.
Die geſetzliche Ordnung, die ſich bey ſolchen ſo-
wohl phyſiſchen als moraliſch und politiſchen Anord-
nungen befindet, und wobey die locale Ordnung nicht
zur Hauptabſicht gemacht wird, beſteht in der Sub-
ordination der Mittel und Abſichten, und die
dabey gebrauchten Dinge haben oͤfters bald nichts
mehr gemein, als daß ſie ſaͤmmtlich zur letzten Abſicht
dienen, und zu dieſer angeordnet werden. Hierinn
aber muß die geſetzliche Ordnung durchgaͤngig ſeyn,
weil, wenn eine Luͤcke darinn vorkoͤmmt, entwe-
der die Abſicht nicht erreicht wird, oder das, was
vor der Luͤcke iſt, zu der ganzen Anordnung nicht ge-
hoͤret, ſondern als unnoͤthig und uͤberfluͤßig angeſehen
werden kann. So giebt es auch Faͤlle, wo die Ab-
ſicht, ungeachtet die Anſtalten unzureichend waren,
aus andern und oͤfters unverſehenen und zufaͤlligen
Gruͤnden dennoch in die Erfuͤllung koͤmmt, ſo wie
hinwiederum wohl ausgedachte Anſtalten aus zufaͤlli-
gen Gruͤnden fehlſchlagen koͤnnen. Man hat daher
laͤngſt ſchon die Anmerkung gemacht, daß man den
Grad der Weisheit nicht immer aus dem Erfolge
ſchaͤtzen muͤſſe.
§. 347.
Solche Luͤcken koͤnnen nun leichter vermieden wer-
den, wenn man die Mittel und Umſtaͤnde waͤhlen
kann,
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