Indiuiduis Folgen haben; und diese Folgen ge- hen auf das Indiuiduum selbst, wenn sein eige- nes Band nicht für sich subsistirt, sondern von diesen andern Indiuiduis mehr oder minder ab- hängt.
§. 221.
Wir haben diese Sätze hier zusammen angeführet und gleichsam aufgehäufet, um sie mit einem An- blicke übersehen zu können, weil sie zusammen genom- men eine der verworrensten Materien der Metaphysic ins reine zu bringen dienen können, (§. 209.). Sie geben die erste Anlage zu der Ordnung (§. 212.), nach welcher das anfangs (§. 210.) angeführte und an sich ganz unbedingte Postulatum so gebraucht wer- den kann, daß unsere Erkenntniß von den Indiuiduis und ihren vielfältigen Veränderungen wissenschaftlich gemacht werden könne, (§. 211. 212.). Man theile nun die Kräfte in logische, die von dem Verstan- de herrühren, in moralische, die von dem Willen herrühren, und in physische, die von der Körper- welt herrühren (§. 29. 48. 102.), und letztere aus besondern und unserer Erkenntniß eigenen Gründen in mechanische und chymische ein (Dianoiolog. §. 535.), so wird man eben so viele allgemeine Gat- tungen des Bandes finden, wodurch einzele Indiuidua auf vielfältige Weise, zusammen genommen, als ein Indiuiduum angesehen werden können, dergleichen z. E. ganze Staaten, einzele Provinzen, Städte, Societäten, Familien etc. Pflanzen, Thiere, Stei- ne, Häuser, Maschinen etc. einzele Lehrgebäude, Hy- pothesen, Gedenkensarten, Glaubensbekenntnisse, Le- bensarten etc. sind, und welche zu den erst vorgetra- genen Sätzen häufige Beyspiele geben. Da wir aber
die
VI. Hauptſtuͤck.
Indiuiduis Folgen haben; und dieſe Folgen ge- hen auf das Indiuiduum ſelbſt, wenn ſein eige- nes Band nicht fuͤr ſich ſubſiſtirt, ſondern von dieſen andern Indiuiduis mehr oder minder ab- haͤngt.
§. 221.
Wir haben dieſe Saͤtze hier zuſammen angefuͤhret und gleichſam aufgehaͤufet, um ſie mit einem An- blicke uͤberſehen zu koͤnnen, weil ſie zuſammen genom- men eine der verworrenſten Materien der Metaphyſic ins reine zu bringen dienen koͤnnen, (§. 209.). Sie geben die erſte Anlage zu der Ordnung (§. 212.), nach welcher das anfangs (§. 210.) angefuͤhrte und an ſich ganz unbedingte Poſtulatum ſo gebraucht wer- den kann, daß unſere Erkenntniß von den Indiuiduis und ihren vielfaͤltigen Veraͤnderungen wiſſenſchaftlich gemacht werden koͤnne, (§. 211. 212.). Man theile nun die Kraͤfte in logiſche, die von dem Verſtan- de herruͤhren, in moraliſche, die von dem Willen herruͤhren, und in phyſiſche, die von der Koͤrper- welt herruͤhren (§. 29. 48. 102.), und letztere aus beſondern und unſerer Erkenntniß eigenen Gruͤnden in mechaniſche und chymiſche ein (Dianoiolog. §. 535.), ſo wird man eben ſo viele allgemeine Gat- tungen des Bandes finden, wodurch einzele Indiuidua auf vielfaͤltige Weiſe, zuſammen genommen, als ein Indiuiduum angeſehen werden koͤnnen, dergleichen z. E. ganze Staaten, einzele Provinzen, Staͤdte, Societaͤten, Familien ꝛc. Pflanzen, Thiere, Stei- ne, Haͤuſer, Maſchinen ꝛc. einzele Lehrgebaͤude, Hy- potheſen, Gedenkensarten, Glaubensbekenntniſſe, Le- bensarten ꝛc. ſind, und welche zu den erſt vorgetra- genen Saͤtzen haͤufige Beyſpiele geben. Da wir aber
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VI. Hauptſtuͤck.
Indiuiduis Folgen haben; und dieſe Folgen ge-
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nes Band nicht fuͤr ſich ſubſiſtirt, ſondern von
dieſen andern Indiuiduis mehr oder minder ab-
haͤngt.
§. 221.
Wir haben dieſe Saͤtze hier zuſammen angefuͤhret
und gleichſam aufgehaͤufet, um ſie mit einem An-
blicke uͤberſehen zu koͤnnen, weil ſie zuſammen genom-
men eine der verworrenſten Materien der Metaphyſic
ins reine zu bringen dienen koͤnnen, (§. 209.). Sie
geben die erſte Anlage zu der Ordnung (§. 212.),
nach welcher das anfangs (§. 210.) angefuͤhrte und
an ſich ganz unbedingte Poſtulatum ſo gebraucht wer-
den kann, daß unſere Erkenntniß von den Indiuiduis
und ihren vielfaͤltigen Veraͤnderungen wiſſenſchaftlich
gemacht werden koͤnne, (§. 211. 212.). Man theile
nun die Kraͤfte in logiſche, die von dem Verſtan-
de herruͤhren, in moraliſche, die von dem Willen
herruͤhren, und in phyſiſche, die von der Koͤrper-
welt herruͤhren (§. 29. 48. 102.), und letztere aus
beſondern und unſerer Erkenntniß eigenen Gruͤnden
in mechaniſche und chymiſche ein (Dianoiolog.
§. 535.), ſo wird man eben ſo viele allgemeine Gat-
tungen des Bandes finden, wodurch einzele Indiuidua
auf vielfaͤltige Weiſe, zuſammen genommen, als ein
Indiuiduum angeſehen werden koͤnnen, dergleichen
z. E. ganze Staaten, einzele Provinzen, Staͤdte,
Societaͤten, Familien ꝛc. Pflanzen, Thiere, Stei-
ne, Haͤuſer, Maſchinen ꝛc. einzele Lehrgebaͤude, Hy-
potheſen, Gedenkensarten, Glaubensbekenntniſſe, Le-
bensarten ꝛc. ſind, und welche zu den erſt vorgetra-
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 186. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/222>, abgerufen am 23.02.2025.
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