Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.IV. Hauptstück. Grundsätze 5°. Wenn in zweyen Dingen einerley Stücke auf einerley Art verändert werden, so bleiben sie auch nach der Veränderung in eben diesen Stücken einerley. 6°. Wenn in zweyen Dingen einerley Stücke auf eine verschiedene oder ungleiche Art verändert werden, so werden sie in eben diesen Stücken verschieden, oder unähnlich. 7°. Wenn zwey Dinge zu einem dritten einerley Verhältniß haben, so sind sie unter sich ein- ander ähnlich, und sie sind einerley, so fern sie zu dem dritten in allen Absichten einerley Verhältniß haben. 8°. Wenn zwey Dinge zu einem dritten in einerley Absicht ungleiche Verhältniß haben, so sind sie in eben dieser Absicht von einander verschie- den, oder einander unähnlich. 9°. Das Ganze ist mit seinen Theilen zusammen- genommen einerley. 10°. Das Ganze ist mit einem seiner Theile nicht durchaus einerley. 11°. Was ohne die Verhältnisse zu dem übrigen zu ändern an die Stelle eines Theils kann ge- setzet werden, ist in so fern und in Absicht auf das Ganze einerley oder gleichgültig, und wi- drigenfalls nicht oder nicht durchaus. §. 138. Jn Ansehung dieser Grundsätze versteht sich es von die
IV. Hauptſtuͤck. Grundſaͤtze 5°. Wenn in zweyen Dingen einerley Stuͤcke auf einerley Art veraͤndert werden, ſo bleiben ſie auch nach der Veraͤnderung in eben dieſen Stuͤcken einerley. 6°. Wenn in zweyen Dingen einerley Stuͤcke auf eine verſchiedene oder ungleiche Art veraͤndert werden, ſo werden ſie in eben dieſen Stuͤcken verſchieden, oder unaͤhnlich. 7°. Wenn zwey Dinge zu einem dritten einerley Verhaͤltniß haben, ſo ſind ſie unter ſich ein- ander aͤhnlich, und ſie ſind einerley, ſo fern ſie zu dem dritten in allen Abſichten einerley Verhaͤltniß haben. 8°. Wenn zwey Dinge zu einem dritten in einerley Abſicht ungleiche Verhaͤltniß haben, ſo ſind ſie in eben dieſer Abſicht von einander verſchie- den, oder einander unaͤhnlich. 9°. Das Ganze iſt mit ſeinen Theilen zuſammen- genommen einerley. 10°. Das Ganze iſt mit einem ſeiner Theile nicht durchaus einerley. 11°. Was ohne die Verhaͤltniſſe zu dem uͤbrigen zu aͤndern an die Stelle eines Theils kann ge- ſetzet werden, iſt in ſo fern und in Abſicht auf das Ganze einerley oder gleichguͤltig, und wi- drigenfalls nicht oder nicht durchaus. §. 138. Jn Anſehung dieſer Grundſaͤtze verſteht ſich es von die
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IV. Hauptſtuͤck. Grundſaͤtze
5°. Wenn in zweyen Dingen einerley Stuͤcke auf
einerley Art veraͤndert werden, ſo bleiben ſie
auch nach der Veraͤnderung in eben dieſen
Stuͤcken einerley.
6°. Wenn in zweyen Dingen einerley Stuͤcke auf
eine verſchiedene oder ungleiche Art veraͤndert
werden, ſo werden ſie in eben dieſen Stuͤcken
verſchieden, oder unaͤhnlich.
7°. Wenn zwey Dinge zu einem dritten einerley
Verhaͤltniß haben, ſo ſind ſie unter ſich ein-
ander aͤhnlich, und ſie ſind einerley, ſo fern
ſie zu dem dritten in allen Abſichten einerley
Verhaͤltniß haben.
8°. Wenn zwey Dinge zu einem dritten in einerley
Abſicht ungleiche Verhaͤltniß haben, ſo ſind
ſie in eben dieſer Abſicht von einander verſchie-
den, oder einander unaͤhnlich.
9°. Das Ganze iſt mit ſeinen Theilen zuſammen-
genommen einerley.
10°. Das Ganze iſt mit einem ſeiner Theile nicht
durchaus einerley.
11°. Was ohne die Verhaͤltniſſe zu dem uͤbrigen
zu aͤndern an die Stelle eines Theils kann ge-
ſetzet werden, iſt in ſo fern und in Abſicht auf
das Ganze einerley oder gleichguͤltig, und wi-
drigenfalls nicht oder nicht durchaus.
§. 138.
Jn Anſehung dieſer Grundſaͤtze verſteht ſich es von
ſelbſt, daß wir die Folgen nur angegeben haben, ſo
fern ſie aus den vorausgeſetzten Bedingungen be-
ſtimmet werden koͤnnen. Denn ſo iſt es z. E. in
Anſehung des dritten Grundſatzes wohl moͤglich, daß
die
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