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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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bildungsschulwesen regelnden Gesetze, um Einführung des für
die Knaben vorgesehenen Fortbildungsschulzwanges auch für
die Mädchen. Jn allen deutschen Staaten treten - neben
einsichtigen Männern - Frauenversammlungen, Frauenvereine
für solche Forderungen ein. Aber im wesentlichen noch
immer erfolglos. Und doch haben deutsche Länder wie Baden
und Württemberg längst den Beweis erbracht, daß die Mäd-
chenfortbildungsschule auch als obligatorische Einrichtung sehr
wohl möglich ist, daß sie der Gesamtheit zum Segen gereicht.

Was wir in Preußen auf dem Gebiete hauswirtschaftlicher
Ausbildung unserer die Volksschule besuchenden Mädchen an An-
fängen besitzen, verdanken wir einer Frau, Auguste För-
ster
in Cassel, die zuerst die Behörden für den dann von
ihr selbst praktisch durchgeführten Versuch gewann, Kochunter-
richt in den Lehrplan der obersten Mädchen-Volksschulklasse
einzufügen, ein Versuch, der sich gut bewährt und seitdem in
zahlreichen Städten Nachahmung gefunden hat. Daneben ent-
standen - von Privaten und Vereinen ins Leben gerufen -
zahlreiche Fachkurse und Haushaltungsschulen für unbemittelte
Mädchen, die aber fast durchweg mit unregelmäßigem, oft auch
ganz ungenügendem Besuche zu kämpfen hatten. Ohne Schul-
zwang ist regelmäßiger Besuch, das haben viele Vereine und
wohlmeinende Privatpersonen zu ihrer Enttäuschung erkennen
lernen, nur in seltensten Fällen zu erreichen. Jn Fällen z. B.
in denen einsichtsvolle Fabrikherrn, Lehrer oder auch Geistliche
Einfluß üben konnten und bei den Eltern das Verständnis
weckten für die Notwendigkeit und Nützlichkeit weiterer Aus-
bildung ihrer Töchter. Daß solches Verständnis nicht ohne
weiteres vorhanden ist, darf uns nicht Wunder nehmen. Han-
delt es sich doch meist um Familien, die, von der Hand in den
Mund lebend, nicht gewöhnt sind, über den Tag hinaus zu

bildungsschulwesen regelnden Gesetze, um Einführung des für
die Knaben vorgesehenen Fortbildungsschulzwanges auch für
die Mädchen. Jn allen deutschen Staaten treten – neben
einsichtigen Männern – Frauenversammlungen, Frauenvereine
für solche Forderungen ein. Aber im wesentlichen noch
immer erfolglos. Und doch haben deutsche Länder wie Baden
und Württemberg längst den Beweis erbracht, daß die Mäd-
chenfortbildungsschule auch als obligatorische Einrichtung sehr
wohl möglich ist, daß sie der Gesamtheit zum Segen gereicht.

Was wir in Preußen auf dem Gebiete hauswirtschaftlicher
Ausbildung unserer die Volksschule besuchenden Mädchen an An-
fängen besitzen, verdanken wir einer Frau, Auguste För-
ster
in Cassel, die zuerst die Behörden für den dann von
ihr selbst praktisch durchgeführten Versuch gewann, Kochunter-
richt in den Lehrplan der obersten Mädchen-Volksschulklasse
einzufügen, ein Versuch, der sich gut bewährt und seitdem in
zahlreichen Städten Nachahmung gefunden hat. Daneben ent-
standen – von Privaten und Vereinen ins Leben gerufen –
zahlreiche Fachkurse und Haushaltungsschulen für unbemittelte
Mädchen, die aber fast durchweg mit unregelmäßigem, oft auch
ganz ungenügendem Besuche zu kämpfen hatten. Ohne Schul-
zwang ist regelmäßiger Besuch, das haben viele Vereine und
wohlmeinende Privatpersonen zu ihrer Enttäuschung erkennen
lernen, nur in seltensten Fällen zu erreichen. Jn Fällen z. B.
in denen einsichtsvolle Fabrikherrn, Lehrer oder auch Geistliche
Einfluß üben konnten und bei den Eltern das Verständnis
weckten für die Notwendigkeit und Nützlichkeit weiterer Aus-
bildung ihrer Töchter. Daß solches Verständnis nicht ohne
weiteres vorhanden ist, darf uns nicht Wunder nehmen. Han-
delt es sich doch meist um Familien, die, von der Hand in den
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[12/0022] bildungsschulwesen regelnden Gesetze, um Einführung des für die Knaben vorgesehenen Fortbildungsschulzwanges auch für die Mädchen. Jn allen deutschen Staaten treten – neben einsichtigen Männern – Frauenversammlungen, Frauenvereine für solche Forderungen ein. Aber im wesentlichen noch immer erfolglos. Und doch haben deutsche Länder wie Baden und Württemberg längst den Beweis erbracht, daß die Mäd- chenfortbildungsschule auch als obligatorische Einrichtung sehr wohl möglich ist, daß sie der Gesamtheit zum Segen gereicht. Was wir in Preußen auf dem Gebiete hauswirtschaftlicher Ausbildung unserer die Volksschule besuchenden Mädchen an An- fängen besitzen, verdanken wir einer Frau, Auguste För- ster in Cassel, die zuerst die Behörden für den dann von ihr selbst praktisch durchgeführten Versuch gewann, Kochunter- richt in den Lehrplan der obersten Mädchen-Volksschulklasse einzufügen, ein Versuch, der sich gut bewährt und seitdem in zahlreichen Städten Nachahmung gefunden hat. Daneben ent- standen – von Privaten und Vereinen ins Leben gerufen – zahlreiche Fachkurse und Haushaltungsschulen für unbemittelte Mädchen, die aber fast durchweg mit unregelmäßigem, oft auch ganz ungenügendem Besuche zu kämpfen hatten. Ohne Schul- zwang ist regelmäßiger Besuch, das haben viele Vereine und wohlmeinende Privatpersonen zu ihrer Enttäuschung erkennen lernen, nur in seltensten Fällen zu erreichen. Jn Fällen z. B. in denen einsichtsvolle Fabrikherrn, Lehrer oder auch Geistliche Einfluß üben konnten und bei den Eltern das Verständnis weckten für die Notwendigkeit und Nützlichkeit weiterer Aus- bildung ihrer Töchter. Daß solches Verständnis nicht ohne weiteres vorhanden ist, darf uns nicht Wunder nehmen. Han- delt es sich doch meist um Familien, die, von der Hand in den Mund lebend, nicht gewöhnt sind, über den Tag hinaus zu

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-11-13T13:59:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-20T13:59:15Z)
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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/22>, abgerufen am 27.11.2024.