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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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3. Weitaus die größere Hälfte aller von der öffentlichen Armen-
pflege Unterstützten besteht aus Frauen.
Es würde nur den Forderungen der Gerechtigkeit und
Billigkeit entsprechen, wenn die Jnteressen dieser Frauen
auch von Frauen vertreten würden.

4. Eine der wichtigsten Aufgaben der Armenpflege und die
ausschließliche Aufgabe der Waisenpflege besteht in der Für-
sorge für Kinder, in der Regelung ihrer Verpflegung, Er-
ziehung, Berufsbildung, in der Ueberwachung von Zieh-
kindern und deren Pflegeeltern.
Frauen und Mütter können in der Regel die Bedürfnisse
von Kindern und ihr Gedeihen besser beurteilen als Männer
und sollten deshalb ihren Einfluß dabei geltend machen
können.

5. Den Armenpflegern liegt die Fürsorge für kranke, gebrech-
liche und alte Leute ob, für die zwar wirtschaftliche Selb-
ständigkeit nicht mehr zu erhoffen ist, denen aber nicht nur
der notwendige Lebensunterhalt gereicht, sondern auch das
Gefühl gänzlicher Vereinsamung und Trostlosigkeit genommen
werden sollte.
Frauen, die durch keinen Beruf gebunden sind, könnten
mehr Zeit auf die Besuche bei solchen Pfleglingen ver-
wenden, als die meisten Männer dafür erübrigen, und
würden somit diese Aufgabe besser erfüllen.

6. Die Aufsicht über die der öffentlichen Armen- und Waisen-
pflege unterstellten Anstalten (Armenhäuser, Siechen- und
Krankenanstalten, Waisenhäuser u. dgl.) erfordert wirtschaft-
liche Kenntnisse und Verständnis für die Leistungsfähigkeit
der weiblichen Hausbeamten und Angestellten.
Frauen, die auf diesem Gebiete Erfahrung haben, wer-
den Oberinnen, Hausmütter, Pflegerinnen und Angestellte

3. Weitaus die größere Hälfte aller von der öffentlichen Armen-
pflege Unterstützten besteht aus Frauen.
Es würde nur den Forderungen der Gerechtigkeit und
Billigkeit entsprechen, wenn die Jnteressen dieser Frauen
auch von Frauen vertreten würden.

4. Eine der wichtigsten Aufgaben der Armenpflege und die
ausschließliche Aufgabe der Waisenpflege besteht in der Für-
sorge für Kinder, in der Regelung ihrer Verpflegung, Er-
ziehung, Berufsbildung, in der Ueberwachung von Zieh-
kindern und deren Pflegeeltern.
Frauen und Mütter können in der Regel die Bedürfnisse
von Kindern und ihr Gedeihen besser beurteilen als Männer
und sollten deshalb ihren Einfluß dabei geltend machen
können.

5. Den Armenpflegern liegt die Fürsorge für kranke, gebrech-
liche und alte Leute ob, für die zwar wirtschaftliche Selb-
ständigkeit nicht mehr zu erhoffen ist, denen aber nicht nur
der notwendige Lebensunterhalt gereicht, sondern auch das
Gefühl gänzlicher Vereinsamung und Trostlosigkeit genommen
werden sollte.
Frauen, die durch keinen Beruf gebunden sind, könnten
mehr Zeit auf die Besuche bei solchen Pfleglingen ver-
wenden, als die meisten Männer dafür erübrigen, und
würden somit diese Aufgabe besser erfüllen.

6. Die Aufsicht über die der öffentlichen Armen- und Waisen-
pflege unterstellten Anstalten (Armenhäuser, Siechen- und
Krankenanstalten, Waisenhäuser u. dgl.) erfordert wirtschaft-
liche Kenntnisse und Verständnis für die Leistungsfähigkeit
der weiblichen Hausbeamten und Angestellten.
Frauen, die auf diesem Gebiete Erfahrung haben, wer-
den Oberinnen, Hausmütter, Pflegerinnen und Angestellte

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[126/0136] 3. Weitaus die größere Hälfte aller von der öffentlichen Armen- pflege Unterstützten besteht aus Frauen. Es würde nur den Forderungen der Gerechtigkeit und Billigkeit entsprechen, wenn die Jnteressen dieser Frauen auch von Frauen vertreten würden. 4. Eine der wichtigsten Aufgaben der Armenpflege und die ausschließliche Aufgabe der Waisenpflege besteht in der Für- sorge für Kinder, in der Regelung ihrer Verpflegung, Er- ziehung, Berufsbildung, in der Ueberwachung von Zieh- kindern und deren Pflegeeltern. Frauen und Mütter können in der Regel die Bedürfnisse von Kindern und ihr Gedeihen besser beurteilen als Männer und sollten deshalb ihren Einfluß dabei geltend machen können. 5. Den Armenpflegern liegt die Fürsorge für kranke, gebrech- liche und alte Leute ob, für die zwar wirtschaftliche Selb- ständigkeit nicht mehr zu erhoffen ist, denen aber nicht nur der notwendige Lebensunterhalt gereicht, sondern auch das Gefühl gänzlicher Vereinsamung und Trostlosigkeit genommen werden sollte. Frauen, die durch keinen Beruf gebunden sind, könnten mehr Zeit auf die Besuche bei solchen Pfleglingen ver- wenden, als die meisten Männer dafür erübrigen, und würden somit diese Aufgabe besser erfüllen. 6. Die Aufsicht über die der öffentlichen Armen- und Waisen- pflege unterstellten Anstalten (Armenhäuser, Siechen- und Krankenanstalten, Waisenhäuser u. dgl.) erfordert wirtschaft- liche Kenntnisse und Verständnis für die Leistungsfähigkeit der weiblichen Hausbeamten und Angestellten. Frauen, die auf diesem Gebiete Erfahrung haben, wer- den Oberinnen, Hausmütter, Pflegerinnen und Angestellte

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/136>, abgerufen am 24.11.2024.