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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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gekämpft, sie ist auch mit Taten jederzeit zur Stelle gewesen.
Was ihre Führerinnen für Fach- und Fortbildungsschulen, für
Berufsbildung der Mädchen u. dgl. mehr zu erreichen bestrebt
waren, betonte ich schon. Auf den Kampf gegen Unsittlichkeit
und Trunksucht, auf den Kampf gegen das unsere Frauen ge-
sundheitlich schädigende Korset, auf den Kampf gegen Verein-
samung der alleinstehenden Frauen, denn auch darin liegt
soziale Not, komme ich noch zurück. Hier möchte ich noch
gleich auf zwei auf dem Boden der Frauenbewegung erwachsene,
jetzt auch schon von älteren Vereinen anerkannte und nachge-
ahmte Einrichtungen hinweisen, die für die Art der Frauen-
bewegungsvereine, die soziale Not zu bekämpfen, charakteristisch
sind: die Rechtsschutzstellen und die Hauspflege,
letztere als ein Mittel zu vorbeugender Armenpflege beson-
ders beachtenswert.

Es ist bekannt, wie hilflos und unkundig in gesetzlichen
Dingen und Vermögensfragen die meisten Frauen sind. Durch
alle Schichten des Volkes hindurch herrscht unter den Frauen
eine betrübende Unwissenheit in dieser Beziehung und gar
manche Frau schon hat ihr ganzes Vermögen dadurch verloren,
hat auf ihr zustehende Rechte verzichtet und sich und ihre Kin-
der in Not und Elend gebracht. Zum Rechtsanwalt zu gehen,
scheuen sich viele, zum Teil wegen der Kosten, zum Teil aber
auch weil ein vielbeschäftigter Anwalt unmöglich Zeit und
Geduld haben kann, unklare und umständliche Auseinander-
setzungen mit anzuhören. Und in so manchen Dingen wendet
sich die Frau eben vertrauensvoller an die Frau. Darum wur-
den, zuerst von Marie Stritt in Dresden, Sprechstellen,
Rechtsschutzstellen für Frauen gegründet, in denen Frauen Aus-
kunft und Rat erteilen. Jm Laufe von 10 Jahren sind in
verschiedensten deutschen Städten bereits 54 Rechtsschutzstellen

gekämpft, sie ist auch mit Taten jederzeit zur Stelle gewesen.
Was ihre Führerinnen für Fach- und Fortbildungsschulen, für
Berufsbildung der Mädchen u. dgl. mehr zu erreichen bestrebt
waren, betonte ich schon. Auf den Kampf gegen Unsittlichkeit
und Trunksucht, auf den Kampf gegen das unsere Frauen ge-
sundheitlich schädigende Korset, auf den Kampf gegen Verein-
samung der alleinstehenden Frauen, denn auch darin liegt
soziale Not, komme ich noch zurück. Hier möchte ich noch
gleich auf zwei auf dem Boden der Frauenbewegung erwachsene,
jetzt auch schon von älteren Vereinen anerkannte und nachge-
ahmte Einrichtungen hinweisen, die für die Art der Frauen-
bewegungsvereine, die soziale Not zu bekämpfen, charakteristisch
sind: die Rechtsschutzstellen und die Hauspflege,
letztere als ein Mittel zu vorbeugender Armenpflege beson-
ders beachtenswert.

Es ist bekannt, wie hilflos und unkundig in gesetzlichen
Dingen und Vermögensfragen die meisten Frauen sind. Durch
alle Schichten des Volkes hindurch herrscht unter den Frauen
eine betrübende Unwissenheit in dieser Beziehung und gar
manche Frau schon hat ihr ganzes Vermögen dadurch verloren,
hat auf ihr zustehende Rechte verzichtet und sich und ihre Kin-
der in Not und Elend gebracht. Zum Rechtsanwalt zu gehen,
scheuen sich viele, zum Teil wegen der Kosten, zum Teil aber
auch weil ein vielbeschäftigter Anwalt unmöglich Zeit und
Geduld haben kann, unklare und umständliche Auseinander-
setzungen mit anzuhören. Und in so manchen Dingen wendet
sich die Frau eben vertrauensvoller an die Frau. Darum wur-
den, zuerst von Marie Stritt in Dresden, Sprechstellen,
Rechtsschutzstellen für Frauen gegründet, in denen Frauen Aus-
kunft und Rat erteilen. Jm Laufe von 10 Jahren sind in
verschiedensten deutschen Städten bereits 54 Rechtsschutzstellen

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[117/0127] gekämpft, sie ist auch mit Taten jederzeit zur Stelle gewesen. Was ihre Führerinnen für Fach- und Fortbildungsschulen, für Berufsbildung der Mädchen u. dgl. mehr zu erreichen bestrebt waren, betonte ich schon. Auf den Kampf gegen Unsittlichkeit und Trunksucht, auf den Kampf gegen das unsere Frauen ge- sundheitlich schädigende Korset, auf den Kampf gegen Verein- samung der alleinstehenden Frauen, denn auch darin liegt soziale Not, komme ich noch zurück. Hier möchte ich noch gleich auf zwei auf dem Boden der Frauenbewegung erwachsene, jetzt auch schon von älteren Vereinen anerkannte und nachge- ahmte Einrichtungen hinweisen, die für die Art der Frauen- bewegungsvereine, die soziale Not zu bekämpfen, charakteristisch sind: die Rechtsschutzstellen und die Hauspflege, letztere als ein Mittel zu vorbeugender Armenpflege beson- ders beachtenswert. Es ist bekannt, wie hilflos und unkundig in gesetzlichen Dingen und Vermögensfragen die meisten Frauen sind. Durch alle Schichten des Volkes hindurch herrscht unter den Frauen eine betrübende Unwissenheit in dieser Beziehung und gar manche Frau schon hat ihr ganzes Vermögen dadurch verloren, hat auf ihr zustehende Rechte verzichtet und sich und ihre Kin- der in Not und Elend gebracht. Zum Rechtsanwalt zu gehen, scheuen sich viele, zum Teil wegen der Kosten, zum Teil aber auch weil ein vielbeschäftigter Anwalt unmöglich Zeit und Geduld haben kann, unklare und umständliche Auseinander- setzungen mit anzuhören. Und in so manchen Dingen wendet sich die Frau eben vertrauensvoller an die Frau. Darum wur- den, zuerst von Marie Stritt in Dresden, Sprechstellen, Rechtsschutzstellen für Frauen gegründet, in denen Frauen Aus- kunft und Rat erteilen. Jm Laufe von 10 Jahren sind in verschiedensten deutschen Städten bereits 54 Rechtsschutzstellen

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/127>, abgerufen am 24.11.2024.