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Krüger, Elsa; Lengefeld, Selma von: Über Wahlrecht und Wahlpflicht der deutschen Frau. Weimar, 1918.

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Boden sich daher auch die öffentliche Sittlichkeit stellen muß. Ohne
Anteilnahme der Frau an der Gesetzgebung wird dieses Ziel nicht
erreicht werden.

Noch einem anderen, wichtigen Kapitel seien einige Worte
gewidmet, - der Schule. Bei der bevorstehenden großen Reform,
welche die staatliche Einheitsschule für den grundlegenden Unterricht
der Kinder aller Volksschichten fordert, werden die Frauen nachdrück-
lich dafür einzutreten haben, daß den Mädchen das gleiche Recht
zukommt wie den Knaben, was bisher nicht geschah. Gemeint ist
hier nicht eine vollkommene Gleichartigkeit des Unterrichts, wenigstens
nicht immer und überall, wohl aber eine Gleichwertigkeit. Lediglich
aus Gründen der Verbilligung des Schulwesens darf die Mädchen-
bildung nicht anders sein als die der Knaben. Und die Mädchen-
schulerziehung muß noch weit mehr als bisher in der Hand und
unter der Oberleitung der Frau sein. Dieselben Forderungen gelten
für den Fortbildungsunterricht, in dem auch der wirtschaftlichen Aus-
bildung der Mädchen als künftige Hausfrauen und Mütter gedacht
werden muß.

An die Schulerziehung schließt sich die Berufsausbildung, auch
da muß es heißen, entsprechend unserem jetzigen deutschen Losungs-
wort: "Freieste Bahn der tüchtigen Frau."Der natürliche Wett-
bewerb wird entscheiden, wohin sie paßt und wohin nicht, weder
Mann noch Frau dürfen aus einer Arbeit vertrieben werden, die sie
nach ihrer Begabung gut auszufüllen vermögen. Durch Ehe und
Mutterschaft wird indessen die Stellung der Frau zum Beruf immer
eine andere sein als die des Mannes. Um den ungesunden Wett-
bewerb zwischen den beiden Geschlechtern zu beseitigen, gilt es vor
allem eine grundsätzliche Forderung an die Volkswirtschaft durchzu-
setzen, das ist: gleicher Lohn für gleiche Arbeitsleistung.
Solange noch ein Arbeitgeber einen Mann entlassen kann, um statt
seiner eine weibliche Arbeitskraft einzustellen, weil sie ihm dieselbe
Arbeit billiger leistet, ist etwas fehlerhaft im Wirtschaftsleben, und
dieser Fehler muß sich rächen. Jn der Praxis wird voraussichtlich
im Durchschnitt der Mann wegen seiner größeren körperlichen Kraft
und Ausdauer und wegen seiner männlichen mehr verstandesmäßigen
Veranlagung höheren Verdienst erzielen als die Frau. Aber die
Unterbietung des Mannes durch die Frau, und die Lohndrückung
der Frau, das muß aufhören.

Es ist selbstverständlich unmöglich für den Einzelnen, von allen
solchen Fachfragen eigene Kenntnisse zu besitzen, das haben die wahl-
berechtigten Männer von ihren Jnteressen auch nur zum kleinen Teil,
aber die Frauen können und müssen nun dafür sorgen, daß kluge
und warmherzige Abgeordnete ihres Geschlechts in die Volks-, Ge-
meinde- und Berufsvertretungen hineinkommen, die an ihrer Stelle
wirken. Und dafür sollen die besten und bedeutendsten deutschen
Frauen gerade gut genug sein. Zum Glück haben wir in der
bürgerlichen und sozialdemokratischen Frauenbewegung schon eine
ganze Anzahl zu solchem Zweck vorbereitete Persönlichkeiten. Die

Boden sich daher auch die öffentliche Sittlichkeit stellen muß. Ohne
Anteilnahme der Frau an der Gesetzgebung wird dieses Ziel nicht
erreicht werden.

Noch einem anderen, wichtigen Kapitel seien einige Worte
gewidmet, – der Schule. Bei der bevorstehenden großen Reform,
welche die staatliche Einheitsschule für den grundlegenden Unterricht
der Kinder aller Volksschichten fordert, werden die Frauen nachdrück-
lich dafür einzutreten haben, daß den Mädchen das gleiche Recht
zukommt wie den Knaben, was bisher nicht geschah. Gemeint ist
hier nicht eine vollkommene Gleichartigkeit des Unterrichts, wenigstens
nicht immer und überall, wohl aber eine Gleichwertigkeit. Lediglich
aus Gründen der Verbilligung des Schulwesens darf die Mädchen-
bildung nicht anders sein als die der Knaben. Und die Mädchen-
schulerziehung muß noch weit mehr als bisher in der Hand und
unter der Oberleitung der Frau sein. Dieselben Forderungen gelten
für den Fortbildungsunterricht, in dem auch der wirtschaftlichen Aus-
bildung der Mädchen als künftige Hausfrauen und Mütter gedacht
werden muß.

An die Schulerziehung schließt sich die Berufsausbildung, auch
da muß es heißen, entsprechend unserem jetzigen deutschen Losungs-
wort: „Freieste Bahn der tüchtigen Frau.“Der natürliche Wett-
bewerb wird entscheiden, wohin sie paßt und wohin nicht, weder
Mann noch Frau dürfen aus einer Arbeit vertrieben werden, die sie
nach ihrer Begabung gut auszufüllen vermögen. Durch Ehe und
Mutterschaft wird indessen die Stellung der Frau zum Beruf immer
eine andere sein als die des Mannes. Um den ungesunden Wett-
bewerb zwischen den beiden Geschlechtern zu beseitigen, gilt es vor
allem eine grundsätzliche Forderung an die Volkswirtschaft durchzu-
setzen, das ist: gleicher Lohn für gleiche Arbeitsleistung.
Solange noch ein Arbeitgeber einen Mann entlassen kann, um statt
seiner eine weibliche Arbeitskraft einzustellen, weil sie ihm dieselbe
Arbeit billiger leistet, ist etwas fehlerhaft im Wirtschaftsleben, und
dieser Fehler muß sich rächen. Jn der Praxis wird voraussichtlich
im Durchschnitt der Mann wegen seiner größeren körperlichen Kraft
und Ausdauer und wegen seiner männlichen mehr verstandesmäßigen
Veranlagung höheren Verdienst erzielen als die Frau. Aber die
Unterbietung des Mannes durch die Frau, und die Lohndrückung
der Frau, das muß aufhören.

Es ist selbstverständlich unmöglich für den Einzelnen, von allen
solchen Fachfragen eigene Kenntnisse zu besitzen, das haben die wahl-
berechtigten Männer von ihren Jnteressen auch nur zum kleinen Teil,
aber die Frauen können und müssen nun dafür sorgen, daß kluge
und warmherzige Abgeordnete ihres Geschlechts in die Volks-, Ge-
meinde- und Berufsvertretungen hineinkommen, die an ihrer Stelle
wirken. Und dafür sollen die besten und bedeutendsten deutschen
Frauen gerade gut genug sein. Zum Glück haben wir in der
bürgerlichen und sozialdemokratischen Frauenbewegung schon eine
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Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-11-24T15:36:09Z)

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Zitationshilfe: Krüger, Elsa; Lengefeld, Selma von: Über Wahlrecht und Wahlpflicht der deutschen Frau. Weimar, 1918, S. 16. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krueger_wahlrecht_1918/16>, abgerufen am 21.11.2024.