Es sei stets das Bestreben, die Trensendressur bei einer guten Anlehnung zu enden, und lege man nicht die Kandare auf, ohne dieselbe erzielt zu haben.
In den letzten Tagen reite man viel mit dem Trensenzügel in einer Hand und lege dem Pferde im Stalle die Kandare auf einige Zeit auf, damit so das Pferd dieselbe kennen lernt. Eine Zeit der Bewegung im Freien wird wiederum von Nutzen sein.
Vierter Abschnitt. Dressur mit der Kandare.
Ueber das Aufpassen der Kandare ist schon früher das Nöthi- gere erwähnt worden. Im Allgemeinen halte der Reiter fest, dass dies Instrument die Wirkung der Hand ver- mehrt, gleichzeitig auch eine verstärkte beizäumende Wirkung hat; dass ferner die Wirkung der kleinen Trense, vermöge ihres dünnen Gebisses eine verschärfte ist und mithin die Kraft des Schenkels zu der der Faust in ein anderes Verhält- niss tritt.
Erste Periode.
In dieser sorge man durch ein freies und lebhaftes Vortreiben im Schritt und Trab auf der geraden Linie, am besten im Freien, bei einiger Zuhülfenahme der kleinen Trense, dass das Pferd an das Gebiss trete. Man denke stets daran, durch Activität des Schenkels die Fehler zu verbessern und lasse die Faust nur passiv wirken. Am meisten hat man darauf zu achten, ob die beizäu- mende Kraft der Kandare nicht eine falsche Biegung des Halses abwärts in den unteren Halswirbeln herbeiführt. Diese dulde man, wenn sie Anfangs auch sehr unbedeutend scheint und selbst dem Halse eine gefällige Form zu geben verspricht, unter keinen Um- ständen, weil mit diesem Buge die Wirkung des Anzuges auf die Hinterhand verloren gehen muss, selbst wenn es beim Beginne noch nicht wahrnehmbar ist. Hat das Pferd eine sichere Anlehnung an
IV. Abschnitt. 1. Periode.
Es sei stets das Bestreben, die Trensendressur bei einer guten Anlehnung zu enden, und lege man nicht die Kandare auf, ohne dieselbe erzielt zu haben.
In den letzten Tagen reite man viel mit dem Trensenzügel in einer Hand und lege dem Pferde im Stalle die Kandare auf einige Zeit auf, damit so das Pferd dieselbe kennen lernt. Eine Zeit der Bewegung im Freien wird wiederum von Nutzen sein.
Vierter Abschnitt. Dreſſur mit der Kandare.
Ueber das Aufpassen der Kandare ist schon früher das Nöthi- gere erwähnt worden. Im Allgemeinen halte der Reiter fest, dass dies Instrument die Wirkung der Hand ver- mehrt, gleichzeitig auch eine verstärkte beizäumende Wirkung hat; dass ferner die Wirkung der kleinen Trense, vermöge ihres dünnen Gebisses eine verschärfte ist und mithin die Kraft des Schenkels zu der der Faust in ein anderes Verhält- niss tritt.
Erste Periode.
In dieser sorge man durch ein freies und lebhaftes Vortreiben im Schritt und Trab auf der geraden Linie, am besten im Freien, bei einiger Zuhülfenahme der kleinen Trense, dass das Pferd an das Gebiss trete. Man denke stets daran, durch Activität des Schenkels die Fehler zu verbessern und lasse die Faust nur passiv wirken. Am meisten hat man darauf zu achten, ob die beizäu- mende Kraft der Kandare nicht eine falsche Biegung des Halses abwärts in den unteren Halswirbeln herbeiführt. Diese dulde man, wenn sie Anfangs auch sehr unbedeutend scheint und selbst dem Halse eine gefällige Form zu geben verspricht, unter keinen Um- ständen, weil mit diesem Buge die Wirkung des Anzuges auf die Hinterhand verloren gehen muss, selbst wenn es beim Beginne noch nicht wahrnehmbar ist. Hat das Pferd eine sichere Anlehnung an
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0277"n="255"/><fwplace="top"type="header">IV. Abschnitt. 1. Periode.</fw><lb/><p>Es sei stets das Bestreben, die Trensendressur bei einer guten<lb/>
Anlehnung zu enden, und lege man nicht die Kandare auf, ohne<lb/>
dieselbe erzielt zu haben.</p><lb/><p>In den letzten Tagen reite man viel mit dem Trensenzügel in<lb/>
einer Hand und lege dem Pferde im Stalle die Kandare auf einige<lb/>
Zeit auf, damit so das Pferd dieselbe kennen lernt. Eine Zeit der<lb/>
Bewegung im Freien wird wiederum von Nutzen sein.</p></div></div><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><divn="3"><head><hirendition="#b">Vierter Abschnitt.</hi><lb/><milestonerendition="#hr"unit="section"/><hirendition="#fr"><hirendition="#b"><hirendition="#g">Dreſſur mit der Kandare</hi>.</hi></hi></head><lb/><p>Ueber das Aufpassen der Kandare ist schon früher das Nöthi-<lb/>
gere erwähnt worden. <hirendition="#g">Im Allgemeinen halte der Reiter<lb/>
fest, dass dies Instrument die Wirkung der Hand ver-<lb/>
mehrt</hi>, gleichzeitig auch eine verstärkte beizäumende Wirkung<lb/>
hat; dass ferner die Wirkung der kleinen Trense, vermöge ihres<lb/>
dünnen Gebisses eine verschärfte ist und <hirendition="#g">mithin die Kraft des<lb/>
Schenkels zu der der Faust in ein anderes Verhält-<lb/>
niss tritt</hi>.</p><lb/><divn="4"><head>Erste Periode.</head><lb/><p>In dieser sorge man durch ein freies und lebhaftes Vortreiben<lb/>
im Schritt und Trab auf der geraden Linie, am besten im Freien,<lb/>
bei einiger Zuhülfenahme der kleinen Trense, dass das Pferd an<lb/>
das Gebiss trete. Man denke stets daran, durch Activität des<lb/>
Schenkels die Fehler zu verbessern und lasse die Faust nur passiv<lb/>
wirken. Am meisten hat man darauf zu achten, ob die beizäu-<lb/>
mende Kraft der Kandare nicht eine falsche Biegung des Halses<lb/>
abwärts in den unteren Halswirbeln herbeiführt. Diese dulde man,<lb/>
wenn sie Anfangs auch sehr unbedeutend scheint und selbst dem<lb/>
Halse eine gefällige Form zu geben verspricht, unter keinen Um-<lb/>
ständen, weil mit diesem Buge die Wirkung des Anzuges auf die<lb/>
Hinterhand verloren gehen muss, selbst wenn es beim Beginne noch<lb/>
nicht wahrnehmbar ist. Hat das Pferd eine sichere Anlehnung an<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[255/0277]
IV. Abschnitt. 1. Periode.
Es sei stets das Bestreben, die Trensendressur bei einer guten
Anlehnung zu enden, und lege man nicht die Kandare auf, ohne
dieselbe erzielt zu haben.
In den letzten Tagen reite man viel mit dem Trensenzügel in
einer Hand und lege dem Pferde im Stalle die Kandare auf einige
Zeit auf, damit so das Pferd dieselbe kennen lernt. Eine Zeit der
Bewegung im Freien wird wiederum von Nutzen sein.
Vierter Abschnitt.
Dreſſur mit der Kandare.
Ueber das Aufpassen der Kandare ist schon früher das Nöthi-
gere erwähnt worden. Im Allgemeinen halte der Reiter
fest, dass dies Instrument die Wirkung der Hand ver-
mehrt, gleichzeitig auch eine verstärkte beizäumende Wirkung
hat; dass ferner die Wirkung der kleinen Trense, vermöge ihres
dünnen Gebisses eine verschärfte ist und mithin die Kraft des
Schenkels zu der der Faust in ein anderes Verhält-
niss tritt.
Erste Periode.
In dieser sorge man durch ein freies und lebhaftes Vortreiben
im Schritt und Trab auf der geraden Linie, am besten im Freien,
bei einiger Zuhülfenahme der kleinen Trense, dass das Pferd an
das Gebiss trete. Man denke stets daran, durch Activität des
Schenkels die Fehler zu verbessern und lasse die Faust nur passiv
wirken. Am meisten hat man darauf zu achten, ob die beizäu-
mende Kraft der Kandare nicht eine falsche Biegung des Halses
abwärts in den unteren Halswirbeln herbeiführt. Diese dulde man,
wenn sie Anfangs auch sehr unbedeutend scheint und selbst dem
Halse eine gefällige Form zu geben verspricht, unter keinen Um-
ständen, weil mit diesem Buge die Wirkung des Anzuges auf die
Hinterhand verloren gehen muss, selbst wenn es beim Beginne noch
nicht wahrnehmbar ist. Hat das Pferd eine sichere Anlehnung an
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Krane, Friedrich von: Die Dressur des Reitpferdes (Campagne- und Gebrauchs-Pferdes). Münster, 1856, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krane_reitpferd_1856/277>, abgerufen am 27.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.