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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876.

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Die Pferdezucht.
Hülsenfrüchte, Roggen, Rothkleeheu etc. sind nach Möglichkeit von der Fütterung
auszuschließen.

Vom ersten bis zum zweiten und dritten Jahre ist die Ernährung auf der Weide
für die Entwickelung der Fohlen am zuträglichsten. Bei Stallhaltung kann zu reich-
licher Grünfütterung übergegangen werden. Die Bewegung auf den Tummelplätzen
ist dem Fohlen tagsüber durch mehrere Stunden zu gewähren. Im Winter
erhalten die Fohlen bis zum 2. Jahre 6--9 Kilogr. Heu, 2--3 Kilogr. Stroh
und Spreu, außerdem werthvollere Thiere eine Zulage von 0.7--2.2 Kilogr. Hafer;
bis zum Alter von 3 Jahren wird die tägliche Futterration per Haupt auf 6--9
Kilogr. Heu, 5--8 Kilogr. Stroh und Spreu festgestellt. Nach dieser Zeit erhalten
sie das gewöhnliche Futter der Gebrauchspferde.

Die Behandlung des aufzuziehenden Pferdes soll jederzeit sanft und verständig
sein, damit sich dasselbe an den Umgang mit dem Menschen gewöhne. Rohe
Pferdeknechte, welche das Thier durch Necken, Schlagen, Hetzen etc. beunruhigen, sind
abzuschaffen, da das Pferd unter einer solchen Behandlungsweise leicht einen bös-
artigen Charakter annimmt, welcher seinen Gebrauchswerth bedeutend herabsetzt.
Besondere Sorgfalt verdient das allmählige Angewöhnen des Pferdes an das An-
binden, Auflegen von Geschirr und Sattel, Anlegen einer leichten Trense, Aufheben
der Beine, Auflegen der Hufeisen, Beschlagen, Putzen mit dem Striegel etc.

Bei der Hauspferdezucht werden die jungen Pferde im 4., in den Gestüten im
5. Jahre zum Gebrauche aufgestellt und allmählig zum Reit- und Zugdienste ab-
gerichtet. Zunächst werden die jungen Pferde von den übrigen Fohlen abgesondert
und in einem eigenen Stande angebunden; weiterhin werden sie allmählig in der
Reitbahn zum Reitdienste eingeübt. Zeigt sich das junge Pferd unter dem Reiter
willig und gehorsam, so wird es neben einem älteren, ruhigen, gutmüthigen Pferde
an einen leeren, später an einen belasteten Wagen eingespannt und in den Zugdienst
eingeführt. Die Einführung des Pferdes ist gewöhnlich nach 4--6 Wochen so weit
vollendet, daß es zum eigentlichen Dienste verwendet werden kann.

Hengstfohlen, welche nicht zur Zucht aufgezogen werden, sind so früh als möglich
zu castriren, nachdem die castrirten Pferde, Wallachen, wegen ihres ruhigeren Be-
nehmens zu jedem Dienste verwendbarer sind als die Hengste. Bei kräftig sich ent-
wickelnden Fohlen kann das Castriren bereits im Alter von einem Jahre vorgenommen
werden, häufig wartet man jedoch bis zum Alter von 2 Jahren. Die beste Jahres-
zeit zur Vornahme des Castrirens ist die kühlere Zeit im Februar und März oder
im October und November. Nach der Operation sind die Pferde durch 4--6 Tage
möglichst schonend zu behandeln und vor jeder Anstrengung zu bewahren.

4. Die Ernährung.

Die Ernährung des Pferdes gestaltet sich, was die Zahl der verabreichten
Futterstoffe betrifft, viel einfacher als jene der anderen Hausthiere. Die Weide-
ernährung kommt nur bei ausschließlichen Zuchtpferden in Gestüten vor. Die

Die Pferdezucht.
Hülſenfrüchte, Roggen, Rothkleeheu ꝛc. ſind nach Möglichkeit von der Fütterung
auszuſchließen.

Vom erſten bis zum zweiten und dritten Jahre iſt die Ernährung auf der Weide
für die Entwickelung der Fohlen am zuträglichſten. Bei Stallhaltung kann zu reich-
licher Grünfütterung übergegangen werden. Die Bewegung auf den Tummelplätzen
iſt dem Fohlen tagsüber durch mehrere Stunden zu gewähren. Im Winter
erhalten die Fohlen bis zum 2. Jahre 6—9 Kilogr. Heu, 2—3 Kilogr. Stroh
und Spreu, außerdem werthvollere Thiere eine Zulage von 0.7—2.2 Kilogr. Hafer;
bis zum Alter von 3 Jahren wird die tägliche Futterration per Haupt auf 6—9
Kilogr. Heu, 5—8 Kilogr. Stroh und Spreu feſtgeſtellt. Nach dieſer Zeit erhalten
ſie das gewöhnliche Futter der Gebrauchspferde.

Die Behandlung des aufzuziehenden Pferdes ſoll jederzeit ſanft und verſtändig
ſein, damit ſich daſſelbe an den Umgang mit dem Menſchen gewöhne. Rohe
Pferdeknechte, welche das Thier durch Necken, Schlagen, Hetzen ꝛc. beunruhigen, ſind
abzuſchaffen, da das Pferd unter einer ſolchen Behandlungsweiſe leicht einen bös-
artigen Charakter annimmt, welcher ſeinen Gebrauchswerth bedeutend herabſetzt.
Beſondere Sorgfalt verdient das allmählige Angewöhnen des Pferdes an das An-
binden, Auflegen von Geſchirr und Sattel, Anlegen einer leichten Trenſe, Aufheben
der Beine, Auflegen der Hufeiſen, Beſchlagen, Putzen mit dem Striegel ꝛc.

Bei der Hauspferdezucht werden die jungen Pferde im 4., in den Geſtüten im
5. Jahre zum Gebrauche aufgeſtellt und allmählig zum Reit- und Zugdienſte ab-
gerichtet. Zunächſt werden die jungen Pferde von den übrigen Fohlen abgeſondert
und in einem eigenen Stande angebunden; weiterhin werden ſie allmählig in der
Reitbahn zum Reitdienſte eingeübt. Zeigt ſich das junge Pferd unter dem Reiter
willig und gehorſam, ſo wird es neben einem älteren, ruhigen, gutmüthigen Pferde
an einen leeren, ſpäter an einen belaſteten Wagen eingeſpannt und in den Zugdienſt
eingeführt. Die Einführung des Pferdes iſt gewöhnlich nach 4—6 Wochen ſo weit
vollendet, daß es zum eigentlichen Dienſte verwendet werden kann.

Hengſtfohlen, welche nicht zur Zucht aufgezogen werden, ſind ſo früh als möglich
zu caſtriren, nachdem die caſtrirten Pferde, Wallachen, wegen ihres ruhigeren Be-
nehmens zu jedem Dienſte verwendbarer ſind als die Hengſte. Bei kräftig ſich ent-
wickelnden Fohlen kann das Caſtriren bereits im Alter von einem Jahre vorgenommen
werden, häufig wartet man jedoch bis zum Alter von 2 Jahren. Die beſte Jahres-
zeit zur Vornahme des Caſtrirens iſt die kühlere Zeit im Februar und März oder
im October und November. Nach der Operation ſind die Pferde durch 4—6 Tage
möglichſt ſchonend zu behandeln und vor jeder Anſtrengung zu bewahren.

4. Die Ernährung.

Die Ernährung des Pferdes geſtaltet ſich, was die Zahl der verabreichten
Futterſtoffe betrifft, viel einfacher als jene der anderen Hausthiere. Die Weide-
ernährung kommt nur bei ausſchließlichen Zuchtpferden in Geſtüten vor. Die

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[251/0267] Die Pferdezucht. Hülſenfrüchte, Roggen, Rothkleeheu ꝛc. ſind nach Möglichkeit von der Fütterung auszuſchließen. Vom erſten bis zum zweiten und dritten Jahre iſt die Ernährung auf der Weide für die Entwickelung der Fohlen am zuträglichſten. Bei Stallhaltung kann zu reich- licher Grünfütterung übergegangen werden. Die Bewegung auf den Tummelplätzen iſt dem Fohlen tagsüber durch mehrere Stunden zu gewähren. Im Winter erhalten die Fohlen bis zum 2. Jahre 6—9 Kilogr. Heu, 2—3 Kilogr. Stroh und Spreu, außerdem werthvollere Thiere eine Zulage von 0.7—2.2 Kilogr. Hafer; bis zum Alter von 3 Jahren wird die tägliche Futterration per Haupt auf 6—9 Kilogr. Heu, 5—8 Kilogr. Stroh und Spreu feſtgeſtellt. Nach dieſer Zeit erhalten ſie das gewöhnliche Futter der Gebrauchspferde. Die Behandlung des aufzuziehenden Pferdes ſoll jederzeit ſanft und verſtändig ſein, damit ſich daſſelbe an den Umgang mit dem Menſchen gewöhne. Rohe Pferdeknechte, welche das Thier durch Necken, Schlagen, Hetzen ꝛc. beunruhigen, ſind abzuſchaffen, da das Pferd unter einer ſolchen Behandlungsweiſe leicht einen bös- artigen Charakter annimmt, welcher ſeinen Gebrauchswerth bedeutend herabſetzt. Beſondere Sorgfalt verdient das allmählige Angewöhnen des Pferdes an das An- binden, Auflegen von Geſchirr und Sattel, Anlegen einer leichten Trenſe, Aufheben der Beine, Auflegen der Hufeiſen, Beſchlagen, Putzen mit dem Striegel ꝛc. Bei der Hauspferdezucht werden die jungen Pferde im 4., in den Geſtüten im 5. Jahre zum Gebrauche aufgeſtellt und allmählig zum Reit- und Zugdienſte ab- gerichtet. Zunächſt werden die jungen Pferde von den übrigen Fohlen abgeſondert und in einem eigenen Stande angebunden; weiterhin werden ſie allmählig in der Reitbahn zum Reitdienſte eingeübt. Zeigt ſich das junge Pferd unter dem Reiter willig und gehorſam, ſo wird es neben einem älteren, ruhigen, gutmüthigen Pferde an einen leeren, ſpäter an einen belaſteten Wagen eingeſpannt und in den Zugdienſt eingeführt. Die Einführung des Pferdes iſt gewöhnlich nach 4—6 Wochen ſo weit vollendet, daß es zum eigentlichen Dienſte verwendet werden kann. Hengſtfohlen, welche nicht zur Zucht aufgezogen werden, ſind ſo früh als möglich zu caſtriren, nachdem die caſtrirten Pferde, Wallachen, wegen ihres ruhigeren Be- nehmens zu jedem Dienſte verwendbarer ſind als die Hengſte. Bei kräftig ſich ent- wickelnden Fohlen kann das Caſtriren bereits im Alter von einem Jahre vorgenommen werden, häufig wartet man jedoch bis zum Alter von 2 Jahren. Die beſte Jahres- zeit zur Vornahme des Caſtrirens iſt die kühlere Zeit im Februar und März oder im October und November. Nach der Operation ſind die Pferde durch 4—6 Tage möglichſt ſchonend zu behandeln und vor jeder Anſtrengung zu bewahren. 4. Die Ernährung. Die Ernährung des Pferdes geſtaltet ſich, was die Zahl der verabreichten Futterſtoffe betrifft, viel einfacher als jene der anderen Hausthiere. Die Weide- ernährung kommt nur bei ausſchließlichen Zuchtpferden in Geſtüten vor. Die

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876, S. 251. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft03_1876/267>, abgerufen am 20.11.2024.