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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875.

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Allgemeine Ackerbaulehre.
günstigsten äußern, wenn das eingehaltene Gefälle nach Möglichkeit 2.5 oder 3:1000
beträgt. Ist das natürliche Gefälle zu gering, so hilft man sich damit, daß man
bei der Ausführung das Kopfende der Drains seichter, das entgegengesetzte Ende
tiefer in den Boden legt. Bei der glatten Innenwand der Röhren genügt übrigens
schon das geringe Gefälle von 1:1000, um das Wasser zum Ablaufen zu bringen.

Die einzelnen Drainstränge werden nach Thunlichkeit parallel und zur Ver-
meidung unnöthiger Kosten geradlinig angeordnet. Man drainirt nicht bis an die
Grenze des Grundstückes, sondern beginnt mit dem Kopfende der Züge erst 4.5--5 M
entfernt von derselben. Baumreihen, Alleen u. dgl. geht man zur Verhütung des
Eindringens der Wurzeln in die Drainröhren gleichfalls aus dem Wege. Von be-
nachbarten Grundstücken eindringende Wässer werden zweckmäßig durch einen eigenen
Drainstrang, den Kopfdrain, welcher längs der gefährdeten Grenze gezogen wird,
abgeleitet. Die Länge der Drainstränge bestimmt man für gewöhnlich nicht über
300 Meter. Nur bei stärkerem Gefälle und größerem Röhrendurchmesser kann
darüber hinausgegangen werden. Erfordert das Terrain längere Saugdrains, so
müssen diese durch querlaufende Sammeldrains unterbrochen werden.

Die Sammeldrains, in welche eine Mehrzahl von Saugdrains ausmünden,
werden an den tiefsten Stellen des Terrains angeordnet. Sie erfordern wegen der
größeren Wassermenge, welche sie ableiten, ein größeres Röhrenkaliber, dafür aber ein
geringeres Gefälle. Bei einem größeren Drainsysteme werden wieder mehrere Sammel-
drains mit einem, wegen der größeren abzuführenden Wassermasse, offenem Haupt-
ableitungsgraben in Verbindung gebracht.

Je seichter und undurchlässiger der Boden um so tiefer müssen die Drains gelegt
werden. Die gewöhnliche Tiefe beträgt 1.25--1.5 Meter. Ausnahmsweise legt
man sie jedoch auch auf 0.9--3 Meter Tiefe in den Boden. Jedenfalls müssen sie so
tief liegen, daß sie der Frosteinwirkung entrückt und durch die Ackergeräthe, welche den
Boden bearbeiten, weder aus ihrer Lage gebracht noch beschädigt werden.

Die Entfernung der Drainstränge, welche mit der Tieflage vorzugsweise
die Kosten der Ausführung bestimmt, richtet sich nach dem Wassergehalte des Bodens
und dem Widerstande, welchen die Bodenart dem Durchsickern des Wassers entgegen-
stellt. Je feuchter und bindiger der Boden um so näher müssen die Drainzüge
aneinander gerückt werden. Je loser und trockener der Boden und je tiefer die
Drains im Boden liegen um so weiter können die Stränge von einander abstehen
Leclerc 1) giebt die Entfernung der Drainstränge bei 1.2 Meter Tieflage der Röhren
für verschiedene Bodenbeschaffenheit wie folgt an:

[Spaltenumbruch]
Plastischer Thon .... 6--7 Meter,
fetter Thon, Teichboden 9--12 "
gewöhnlicher Thon .. 9--11 "
Kalk- u. Kreideboden . 8--12 "
[Spaltenumbruch]
Torfboden ........ 11--14 Meter,
feinkörniger, erdiger Sand 10--12 "
thoniger Sand ...... 12--14 "
grobkörniger Sand .... 16--18 "

Um für eine bestimmte Bodenbeschaffenheit die richtige Entfernung zu ermitteln,

1) J. Leclerc. Anleitung zur prakt. Drainage. Berlin 1856.

Allgemeine Ackerbaulehre.
günſtigſten äußern, wenn das eingehaltene Gefälle nach Möglichkeit 2.5 oder 3:1000
beträgt. Iſt das natürliche Gefälle zu gering, ſo hilft man ſich damit, daß man
bei der Ausführung das Kopfende der Drains ſeichter, das entgegengeſetzte Ende
tiefer in den Boden legt. Bei der glatten Innenwand der Röhren genügt übrigens
ſchon das geringe Gefälle von 1:1000, um das Waſſer zum Ablaufen zu bringen.

Die einzelnen Drainſtränge werden nach Thunlichkeit parallel und zur Ver-
meidung unnöthiger Koſten geradlinig angeordnet. Man drainirt nicht bis an die
Grenze des Grundſtückes, ſondern beginnt mit dem Kopfende der Züge erſt 4.5—5 M
entfernt von derſelben. Baumreihen, Alleen u. dgl. geht man zur Verhütung des
Eindringens der Wurzeln in die Drainröhren gleichfalls aus dem Wege. Von be-
nachbarten Grundſtücken eindringende Wäſſer werden zweckmäßig durch einen eigenen
Drainſtrang, den Kopfdrain, welcher längs der gefährdeten Grenze gezogen wird,
abgeleitet. Die Länge der Drainſtränge beſtimmt man für gewöhnlich nicht über
300 Meter. Nur bei ſtärkerem Gefälle und größerem Röhrendurchmeſſer kann
darüber hinausgegangen werden. Erfordert das Terrain längere Saugdrains, ſo
müſſen dieſe durch querlaufende Sammeldrains unterbrochen werden.

Die Sammeldrains, in welche eine Mehrzahl von Saugdrains ausmünden,
werden an den tiefſten Stellen des Terrains angeordnet. Sie erfordern wegen der
größeren Waſſermenge, welche ſie ableiten, ein größeres Röhrenkaliber, dafür aber ein
geringeres Gefälle. Bei einem größeren Drainſyſteme werden wieder mehrere Sammel-
drains mit einem, wegen der größeren abzuführenden Waſſermaſſe, offenem Haupt-
ableitungsgraben in Verbindung gebracht.

Je ſeichter und undurchläſſiger der Boden um ſo tiefer müſſen die Drains gelegt
werden. Die gewöhnliche Tiefe beträgt 1.25—1.5 Meter. Ausnahmsweiſe legt
man ſie jedoch auch auf 0.9—3 Meter Tiefe in den Boden. Jedenfalls müſſen ſie ſo
tief liegen, daß ſie der Froſteinwirkung entrückt und durch die Ackergeräthe, welche den
Boden bearbeiten, weder aus ihrer Lage gebracht noch beſchädigt werden.

Die Entfernung der Drainſtränge, welche mit der Tieflage vorzugsweiſe
die Koſten der Ausführung beſtimmt, richtet ſich nach dem Waſſergehalte des Bodens
und dem Widerſtande, welchen die Bodenart dem Durchſickern des Waſſers entgegen-
ſtellt. Je feuchter und bindiger der Boden um ſo näher müſſen die Drainzüge
aneinander gerückt werden. Je loſer und trockener der Boden und je tiefer die
Drains im Boden liegen um ſo weiter können die Stränge von einander abſtehen
Leclerc 1) giebt die Entfernung der Drainſtränge bei 1.2 Meter Tieflage der Röhren
für verſchiedene Bodenbeſchaffenheit wie folgt an:

[Spaltenumbruch]
Plaſtiſcher Thon .... 6—7 Meter,
fetter Thon, Teichboden 9—12 „
gewöhnlicher Thon .. 9—11 „
Kalk- u. Kreideboden . 8—12 „
[Spaltenumbruch]
Torfboden ........ 11—14 Meter,
feinkörniger, erdiger Sand 10—12 „
thoniger Sand ...... 12—14 „
grobkörniger Sand .... 16—18 „

Um für eine beſtimmte Bodenbeſchaffenheit die richtige Entfernung zu ermitteln,

1) J. Leclerc. Anleitung zur prakt. Drainage. Berlin 1856.
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[76/0094] Allgemeine Ackerbaulehre. günſtigſten äußern, wenn das eingehaltene Gefälle nach Möglichkeit 2.5 oder 3:1000 beträgt. Iſt das natürliche Gefälle zu gering, ſo hilft man ſich damit, daß man bei der Ausführung das Kopfende der Drains ſeichter, das entgegengeſetzte Ende tiefer in den Boden legt. Bei der glatten Innenwand der Röhren genügt übrigens ſchon das geringe Gefälle von 1:1000, um das Waſſer zum Ablaufen zu bringen. Die einzelnen Drainſtränge werden nach Thunlichkeit parallel und zur Ver- meidung unnöthiger Koſten geradlinig angeordnet. Man drainirt nicht bis an die Grenze des Grundſtückes, ſondern beginnt mit dem Kopfende der Züge erſt 4.5—5 M entfernt von derſelben. Baumreihen, Alleen u. dgl. geht man zur Verhütung des Eindringens der Wurzeln in die Drainröhren gleichfalls aus dem Wege. Von be- nachbarten Grundſtücken eindringende Wäſſer werden zweckmäßig durch einen eigenen Drainſtrang, den Kopfdrain, welcher längs der gefährdeten Grenze gezogen wird, abgeleitet. Die Länge der Drainſtränge beſtimmt man für gewöhnlich nicht über 300 Meter. Nur bei ſtärkerem Gefälle und größerem Röhrendurchmeſſer kann darüber hinausgegangen werden. Erfordert das Terrain längere Saugdrains, ſo müſſen dieſe durch querlaufende Sammeldrains unterbrochen werden. Die Sammeldrains, in welche eine Mehrzahl von Saugdrains ausmünden, werden an den tiefſten Stellen des Terrains angeordnet. Sie erfordern wegen der größeren Waſſermenge, welche ſie ableiten, ein größeres Röhrenkaliber, dafür aber ein geringeres Gefälle. Bei einem größeren Drainſyſteme werden wieder mehrere Sammel- drains mit einem, wegen der größeren abzuführenden Waſſermaſſe, offenem Haupt- ableitungsgraben in Verbindung gebracht. Je ſeichter und undurchläſſiger der Boden um ſo tiefer müſſen die Drains gelegt werden. Die gewöhnliche Tiefe beträgt 1.25—1.5 Meter. Ausnahmsweiſe legt man ſie jedoch auch auf 0.9—3 Meter Tiefe in den Boden. Jedenfalls müſſen ſie ſo tief liegen, daß ſie der Froſteinwirkung entrückt und durch die Ackergeräthe, welche den Boden bearbeiten, weder aus ihrer Lage gebracht noch beſchädigt werden. Die Entfernung der Drainſtränge, welche mit der Tieflage vorzugsweiſe die Koſten der Ausführung beſtimmt, richtet ſich nach dem Waſſergehalte des Bodens und dem Widerſtande, welchen die Bodenart dem Durchſickern des Waſſers entgegen- ſtellt. Je feuchter und bindiger der Boden um ſo näher müſſen die Drainzüge aneinander gerückt werden. Je loſer und trockener der Boden und je tiefer die Drains im Boden liegen um ſo weiter können die Stränge von einander abſtehen Leclerc 1) giebt die Entfernung der Drainſtränge bei 1.2 Meter Tieflage der Röhren für verſchiedene Bodenbeſchaffenheit wie folgt an: Plaſtiſcher Thon .... 6—7 Meter, fetter Thon, Teichboden 9—12 „ gewöhnlicher Thon .. 9—11 „ Kalk- u. Kreideboden . 8—12 „ Torfboden ........ 11—14 Meter, feinkörniger, erdiger Sand 10—12 „ thoniger Sand ...... 12—14 „ grobkörniger Sand .... 16—18 „ Um für eine beſtimmte Bodenbeſchaffenheit die richtige Entfernung zu ermitteln, 1) J. Leclerc. Anleitung zur prakt. Drainage. Berlin 1856.

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 76. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/94>, abgerufen am 22.11.2024.