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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875.

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Die Melioration.
machung 1) in Culturland umgewandelt. Der Wald wird gerodet, das Grasland
umgebrochen und durch Umwandlung in Ackerland für den Anbau von Culturge-
wächsen geeignet gemacht, wenn nicht etwa die natürliche Beschaffenheit des Stand-
ortes die Benützung als unbedingtes Wald- oder Gras- (Weide und Wiese)
Culturland nothwendig macht. Je nach den wirthschaftlichen Verhältnissen und der
Eignung der Grundstücke wird dann bei vorgeschrittener Cultur Wein-, Hopfen-, Obst-,
Garten-, Gemüseland etc. angelegt. Mit zunehmender Culturentwickelung wird es
schließlich wirthschaftlich räthlich sein die natürliche Beschaffenheit der Wachsthum-
faktoren durch Verbesserung des Standortes oft mit großem Arbeits- und
Capitalsaufwande günstiger zu gestalten.

1. Die Urbarmachung.

Von den Urbarmachungen kommen hier nur jene Culturumwandlungen in Be-
tracht, welche die Herstellung landwirthschaftlich benutzbarer Culturländereien bezwecken.
Dieser Zweck wird beabsichtiget wenn 1. Wälder gerodet, 2. Weideland umgebrochen,
3. Heideländereien cultivirt, Moorgründe entwässert, Teiche trocken gelegt werden.

1. Die Waldrodung.

Vor der Umwandlung des Waldlandes in Acker- oder Wiesenland ist genau
zu erwägen ob sich das Grundstück nach der Beschaffenheit des Bodens, des Klimas
und der Lage für die Cultur von Acker- und Wiesenpflanzen besser als für die
Waldcultur eignet. Sprechen die natürlichen und wirthschaftlichen Verhältnisse für
die Umwandlung, so muß vorerst der Baumwuchs beseitigt werden. Bei geringen
Holzpreisen und werthloserem Holze, wie Gestrüpp, Reisig, verbrennt man das aus-
getrocknete Holz und vertheilt dann dessen Asche über das Grundstück. Bei der Hack-
waldwirthschaft wird das Holz abgehauen und mit Schonung der verbleibenden Stöcke
verbrannt. Nach diesem "Gereutbrennen" bestellt man das Land durch 2, 3 Jahre
mit Hafer oder Roggen und überläßt es dann wieder dem Holzwuchse, welcher sich
durch Ausschlag der zurückgebliebenen Stöcke erneuert. Bei hohen Holzpreisen und
werthvolleren Holzgattungen werden die Stämme regelrecht gefällt und die zurückblei-
benden Wurzelstöcke durch Stockrodemaschinen oder durch Sprengen mit Pulver, Dy-
namit aus dem Boden gebracht. Bei niedrigen Arbeitspreisen können die Stöcke
und Wurzeln auch durch das Rajolen bei gleichzeitiger tiefer Bodenbearbeitung ent-
fernt werden. Die während des Rajolens bei dem Aufgraben des Bodens auf
0.5--1 Meter gewonnenen Wurzeln und Stöcke decken oft einen Theil der Kosten.
Das abgeholzte Land wird nun, sofern es nicht schon rajolt ist, mit Spaten oder
stark gebauten Rajolpflügen so gut es geht vor Winter bearbeitet, damit der
Frost zur Lockerung des Bodens mitwirken kann. Im Frühjahre bestellt man
das Land mit Hafer, welcher von allen Culturpflanzen noch am besten in Neurissen
gedeiht. Nach dem Hafer läßt man eine Hackfrucht, Mais, Kortoffeln folgen, damit

1) Sprengel, Lehre von der Urbarmachung. 2. Aflg. Leipzig 1844.
5*

Die Melioration.
machung 1) in Culturland umgewandelt. Der Wald wird gerodet, das Grasland
umgebrochen und durch Umwandlung in Ackerland für den Anbau von Culturge-
wächſen geeignet gemacht, wenn nicht etwa die natürliche Beſchaffenheit des Stand-
ortes die Benützung als unbedingtes Wald- oder Gras- (Weide und Wieſe)
Culturland nothwendig macht. Je nach den wirthſchaftlichen Verhältniſſen und der
Eignung der Grundſtücke wird dann bei vorgeſchrittener Cultur Wein-, Hopfen-, Obſt-,
Garten-, Gemüſeland ꝛc. angelegt. Mit zunehmender Culturentwickelung wird es
ſchließlich wirthſchaftlich räthlich ſein die natürliche Beſchaffenheit der Wachsthum-
faktoren durch Verbeſſerung des Standortes oft mit großem Arbeits- und
Capitalsaufwande günſtiger zu geſtalten.

1. Die Urbarmachung.

Von den Urbarmachungen kommen hier nur jene Culturumwandlungen in Be-
tracht, welche die Herſtellung landwirthſchaftlich benutzbarer Culturländereien bezwecken.
Dieſer Zweck wird beabſichtiget wenn 1. Wälder gerodet, 2. Weideland umgebrochen,
3. Heideländereien cultivirt, Moorgründe entwäſſert, Teiche trocken gelegt werden.

1. Die Waldrodung.

Vor der Umwandlung des Waldlandes in Acker- oder Wieſenland iſt genau
zu erwägen ob ſich das Grundſtück nach der Beſchaffenheit des Bodens, des Klimas
und der Lage für die Cultur von Acker- und Wieſenpflanzen beſſer als für die
Waldcultur eignet. Sprechen die natürlichen und wirthſchaftlichen Verhältniſſe für
die Umwandlung, ſo muß vorerſt der Baumwuchs beſeitigt werden. Bei geringen
Holzpreiſen und werthloſerem Holze, wie Geſtrüpp, Reiſig, verbrennt man das aus-
getrocknete Holz und vertheilt dann deſſen Aſche über das Grundſtück. Bei der Hack-
waldwirthſchaft wird das Holz abgehauen und mit Schonung der verbleibenden Stöcke
verbrannt. Nach dieſem „Gereutbrennen“ beſtellt man das Land durch 2, 3 Jahre
mit Hafer oder Roggen und überläßt es dann wieder dem Holzwuchſe, welcher ſich
durch Ausſchlag der zurückgebliebenen Stöcke erneuert. Bei hohen Holzpreiſen und
werthvolleren Holzgattungen werden die Stämme regelrecht gefällt und die zurückblei-
benden Wurzelſtöcke durch Stockrodemaſchinen oder durch Sprengen mit Pulver, Dy-
namit aus dem Boden gebracht. Bei niedrigen Arbeitspreiſen können die Stöcke
und Wurzeln auch durch das Rajolen bei gleichzeitiger tiefer Bodenbearbeitung ent-
fernt werden. Die während des Rajolens bei dem Aufgraben des Bodens auf
0.5—1 Meter gewonnenen Wurzeln und Stöcke decken oft einen Theil der Koſten.
Das abgeholzte Land wird nun, ſofern es nicht ſchon rajolt iſt, mit Spaten oder
ſtark gebauten Rajolpflügen ſo gut es geht vor Winter bearbeitet, damit der
Froſt zur Lockerung des Bodens mitwirken kann. Im Frühjahre beſtellt man
das Land mit Hafer, welcher von allen Culturpflanzen noch am beſten in Neuriſſen
gedeiht. Nach dem Hafer läßt man eine Hackfrucht, Mais, Kortoffeln folgen, damit

1) Sprengel, Lehre von der Urbarmachung. 2. Aflg. Leipzig 1844.
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[67/0085] Die Melioration. machung 1) in Culturland umgewandelt. Der Wald wird gerodet, das Grasland umgebrochen und durch Umwandlung in Ackerland für den Anbau von Culturge- wächſen geeignet gemacht, wenn nicht etwa die natürliche Beſchaffenheit des Stand- ortes die Benützung als unbedingtes Wald- oder Gras- (Weide und Wieſe) Culturland nothwendig macht. Je nach den wirthſchaftlichen Verhältniſſen und der Eignung der Grundſtücke wird dann bei vorgeſchrittener Cultur Wein-, Hopfen-, Obſt-, Garten-, Gemüſeland ꝛc. angelegt. Mit zunehmender Culturentwickelung wird es ſchließlich wirthſchaftlich räthlich ſein die natürliche Beſchaffenheit der Wachsthum- faktoren durch Verbeſſerung des Standortes oft mit großem Arbeits- und Capitalsaufwande günſtiger zu geſtalten. 1. Die Urbarmachung. Von den Urbarmachungen kommen hier nur jene Culturumwandlungen in Be- tracht, welche die Herſtellung landwirthſchaftlich benutzbarer Culturländereien bezwecken. Dieſer Zweck wird beabſichtiget wenn 1. Wälder gerodet, 2. Weideland umgebrochen, 3. Heideländereien cultivirt, Moorgründe entwäſſert, Teiche trocken gelegt werden. 1. Die Waldrodung. Vor der Umwandlung des Waldlandes in Acker- oder Wieſenland iſt genau zu erwägen ob ſich das Grundſtück nach der Beſchaffenheit des Bodens, des Klimas und der Lage für die Cultur von Acker- und Wieſenpflanzen beſſer als für die Waldcultur eignet. Sprechen die natürlichen und wirthſchaftlichen Verhältniſſe für die Umwandlung, ſo muß vorerſt der Baumwuchs beſeitigt werden. Bei geringen Holzpreiſen und werthloſerem Holze, wie Geſtrüpp, Reiſig, verbrennt man das aus- getrocknete Holz und vertheilt dann deſſen Aſche über das Grundſtück. Bei der Hack- waldwirthſchaft wird das Holz abgehauen und mit Schonung der verbleibenden Stöcke verbrannt. Nach dieſem „Gereutbrennen“ beſtellt man das Land durch 2, 3 Jahre mit Hafer oder Roggen und überläßt es dann wieder dem Holzwuchſe, welcher ſich durch Ausſchlag der zurückgebliebenen Stöcke erneuert. Bei hohen Holzpreiſen und werthvolleren Holzgattungen werden die Stämme regelrecht gefällt und die zurückblei- benden Wurzelſtöcke durch Stockrodemaſchinen oder durch Sprengen mit Pulver, Dy- namit aus dem Boden gebracht. Bei niedrigen Arbeitspreiſen können die Stöcke und Wurzeln auch durch das Rajolen bei gleichzeitiger tiefer Bodenbearbeitung ent- fernt werden. Die während des Rajolens bei dem Aufgraben des Bodens auf 0.5—1 Meter gewonnenen Wurzeln und Stöcke decken oft einen Theil der Koſten. Das abgeholzte Land wird nun, ſofern es nicht ſchon rajolt iſt, mit Spaten oder ſtark gebauten Rajolpflügen ſo gut es geht vor Winter bearbeitet, damit der Froſt zur Lockerung des Bodens mitwirken kann. Im Frühjahre beſtellt man das Land mit Hafer, welcher von allen Culturpflanzen noch am beſten in Neuriſſen gedeiht. Nach dem Hafer läßt man eine Hackfrucht, Mais, Kortoffeln folgen, damit 1) Sprengel, Lehre von der Urbarmachung. 2. Aflg. Leipzig 1844. 5*

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/85>, abgerufen am 22.12.2024.