Zwischen zwei Pflugfahrten soll der Boden wenigstens einmal mit der Egge bearbeitet werden, um die Mürbung und Krümelung des Bodens zu vervollständigen, zu verhüten, daß die Schollen unzerbrochen in den Boden gelangen, um das Unkraut zu vertilgen und das folgende Pflügen zu erleichtern. Manche Bodenarten, welche nach dem Austrocknen bald erhärten, verlangen, daß sie gleich nach dem Pflügen, so lange die Schollen noch leicht verkleinert werden können, abgeeggt werden. In Gegenden mit bindigerem Boden pflegt man daher seitwärts von dem Pfluge eine Egge 1) so weit anzuhängen, daß ihre Arbeit von der Ackerfurche nicht überdeckt wird. Bei diesem gleichzeitigen Ackern und Eggen wird nebenbei die Zugkraft besser ausgenutzt und das Zusammentreten des Feldes beim Eggen vermieden. Soll der Boden möglichst der Einwirkung des Frostes oder der Atmosphäre zur Beförderung der Verwitterung ausgesetzt bleiben, so wird er nicht abgeegt, sondern in rauher Furche liegen gelassen und das Eggen, sofern nicht früher Unkraut, besonders bei trockener Zeit, zu zerstören ist, erst kurz vor der zweiten Ackerung vorgenommen. In trockenen Gegenden und bei leichtem Boden walzt man den Boden nach dem Unter- pflügen des Düngers, um durch Andrücken an die Erde das Verfaulen desselben zu befördern.
6. Die Brache.
Zur Ausführung der erforderlichen Zahl von Pflugfurchen steht entweder eine kürzere oder längere Zeit vor der Saatbestellung zur Verfügung. Bei vorgeschrittener Cultur wird gewöhnlich nur der Zeitraum von der im Spätsommer vorgenommenen Ernte bis zur Herbst- oder Frühjahrssaat verfügbar sein. Im Falle der Brach- haltung bleibt jedoch das Feld nahezu ein Jahr unbebaut, um genügende Zeit für die Bearbeitung zu erhalten und damit zwischen den einzelnen Pflugfurchen der Boden ausreichend lange der Einwirkung der Atmofphäre ausgesetzt bleiben kann. Wird zu dieser Bearbeitung ein ganzes Jahr verwendet, so spricht man von ganzer oder voller Brache oder auch da keine Culturpflanzen den Boden bedecken von reiner oder schwarzer Brache. Wird dagegen nur ein halbes Jahr, von Juni, Juli an, der Brachbearbeitung gewidmet, während das Feld vorher als Weideland oder noch zweckmäßiger als Grünfutterland benutzt wurde, so spricht man von halber Brache oder Sommerbrache. Wird an Stelle der Brachbearbeitung geweidet, so bezeichnet man die Brache als grüne Brache. Bestellt man das zur Brachbearbeitung bestimmte Feld mit einer Futterpflanze oder einer Hackfrucht, so heißt sie dann bebaute Brache.
Durch die reine oder schwarze Brache beabsichtigt man, nachdem sich die frühere Ansicht von der Ruhe des Ackers, während welcher eine Bereicherung der Bodenkraft eintritt, als unhaltbar erwiesen hat, die Herstellung der Gahre des Ackers oder mit anderen Worten eine Bereicherung des Bodens an assimilirbaren Pflanzennährstoffen auf Kosten der unaufgeschlossenen Nährstoffe, die Verbesserung des physikalischen Bodenzustandes und die Vertilgung der Unkräuter.
1) Wiener landw. Zeitung. 1873. S. 137.
Die Bodenbearbeitung.
Zwiſchen zwei Pflugfahrten ſoll der Boden wenigſtens einmal mit der Egge bearbeitet werden, um die Mürbung und Krümelung des Bodens zu vervollſtändigen, zu verhüten, daß die Schollen unzerbrochen in den Boden gelangen, um das Unkraut zu vertilgen und das folgende Pflügen zu erleichtern. Manche Bodenarten, welche nach dem Austrocknen bald erhärten, verlangen, daß ſie gleich nach dem Pflügen, ſo lange die Schollen noch leicht verkleinert werden können, abgeeggt werden. In Gegenden mit bindigerem Boden pflegt man daher ſeitwärts von dem Pfluge eine Egge 1) ſo weit anzuhängen, daß ihre Arbeit von der Ackerfurche nicht überdeckt wird. Bei dieſem gleichzeitigen Ackern und Eggen wird nebenbei die Zugkraft beſſer ausgenutzt und das Zuſammentreten des Feldes beim Eggen vermieden. Soll der Boden möglichſt der Einwirkung des Froſtes oder der Atmoſphäre zur Beförderung der Verwitterung ausgeſetzt bleiben, ſo wird er nicht abgeegt, ſondern in rauher Furche liegen gelaſſen und das Eggen, ſofern nicht früher Unkraut, beſonders bei trockener Zeit, zu zerſtören iſt, erſt kurz vor der zweiten Ackerung vorgenommen. In trockenen Gegenden und bei leichtem Boden walzt man den Boden nach dem Unter- pflügen des Düngers, um durch Andrücken an die Erde das Verfaulen deſſelben zu befördern.
6. Die Brache.
Zur Ausführung der erforderlichen Zahl von Pflugfurchen ſteht entweder eine kürzere oder längere Zeit vor der Saatbeſtellung zur Verfügung. Bei vorgeſchrittener Cultur wird gewöhnlich nur der Zeitraum von der im Spätſommer vorgenommenen Ernte bis zur Herbſt- oder Frühjahrsſaat verfügbar ſein. Im Falle der Brach- haltung bleibt jedoch das Feld nahezu ein Jahr unbebaut, um genügende Zeit für die Bearbeitung zu erhalten und damit zwiſchen den einzelnen Pflugfurchen der Boden ausreichend lange der Einwirkung der Atmofphäre ausgeſetzt bleiben kann. Wird zu dieſer Bearbeitung ein ganzes Jahr verwendet, ſo ſpricht man von ganzer oder voller Brache oder auch da keine Culturpflanzen den Boden bedecken von reiner oder ſchwarzer Brache. Wird dagegen nur ein halbes Jahr, von Juni, Juli an, der Brachbearbeitung gewidmet, während das Feld vorher als Weideland oder noch zweckmäßiger als Grünfutterland benutzt wurde, ſo ſpricht man von halber Brache oder Sommerbrache. Wird an Stelle der Brachbearbeitung geweidet, ſo bezeichnet man die Brache als grüne Brache. Beſtellt man das zur Brachbearbeitung beſtimmte Feld mit einer Futterpflanze oder einer Hackfrucht, ſo heißt ſie dann bebaute Brache.
Durch die reine oder ſchwarze Brache beabſichtigt man, nachdem ſich die frühere Anſicht von der Ruhe des Ackers, während welcher eine Bereicherung der Bodenkraft eintritt, als unhaltbar erwieſen hat, die Herſtellung der Gahre des Ackers oder mit anderen Worten eine Bereicherung des Bodens an aſſimilirbaren Pflanzennährſtoffen auf Koſten der unaufgeſchloſſenen Nährſtoffe, die Verbeſſerung des phyſikaliſchen Bodenzuſtandes und die Vertilgung der Unkräuter.
1) Wiener landw. Zeitung. 1873. S. 137.
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Die Bodenbearbeitung.
Zwiſchen zwei Pflugfahrten ſoll der Boden wenigſtens einmal mit der Egge
bearbeitet werden, um die Mürbung und Krümelung des Bodens zu vervollſtändigen,
zu verhüten, daß die Schollen unzerbrochen in den Boden gelangen, um das Unkraut
zu vertilgen und das folgende Pflügen zu erleichtern. Manche Bodenarten, welche
nach dem Austrocknen bald erhärten, verlangen, daß ſie gleich nach dem Pflügen, ſo
lange die Schollen noch leicht verkleinert werden können, abgeeggt werden. In
Gegenden mit bindigerem Boden pflegt man daher ſeitwärts von dem Pfluge eine
Egge 1) ſo weit anzuhängen, daß ihre Arbeit von der Ackerfurche nicht überdeckt
wird. Bei dieſem gleichzeitigen Ackern und Eggen wird nebenbei die Zugkraft beſſer
ausgenutzt und das Zuſammentreten des Feldes beim Eggen vermieden. Soll der
Boden möglichſt der Einwirkung des Froſtes oder der Atmoſphäre zur Beförderung
der Verwitterung ausgeſetzt bleiben, ſo wird er nicht abgeegt, ſondern in rauher
Furche liegen gelaſſen und das Eggen, ſofern nicht früher Unkraut, beſonders bei
trockener Zeit, zu zerſtören iſt, erſt kurz vor der zweiten Ackerung vorgenommen. In
trockenen Gegenden und bei leichtem Boden walzt man den Boden nach dem Unter-
pflügen des Düngers, um durch Andrücken an die Erde das Verfaulen deſſelben zu
befördern.
6. Die Brache.
Zur Ausführung der erforderlichen Zahl von Pflugfurchen ſteht entweder eine
kürzere oder längere Zeit vor der Saatbeſtellung zur Verfügung. Bei vorgeſchrittener
Cultur wird gewöhnlich nur der Zeitraum von der im Spätſommer vorgenommenen
Ernte bis zur Herbſt- oder Frühjahrsſaat verfügbar ſein. Im Falle der Brach-
haltung bleibt jedoch das Feld nahezu ein Jahr unbebaut, um genügende Zeit für
die Bearbeitung zu erhalten und damit zwiſchen den einzelnen Pflugfurchen der
Boden ausreichend lange der Einwirkung der Atmofphäre ausgeſetzt bleiben kann.
Wird zu dieſer Bearbeitung ein ganzes Jahr verwendet, ſo ſpricht man von ganzer
oder voller Brache oder auch da keine Culturpflanzen den Boden bedecken von
reiner oder ſchwarzer Brache. Wird dagegen nur ein halbes Jahr, von Juni,
Juli an, der Brachbearbeitung gewidmet, während das Feld vorher als Weideland
oder noch zweckmäßiger als Grünfutterland benutzt wurde, ſo ſpricht man von
halber Brache oder Sommerbrache. Wird an Stelle der Brachbearbeitung
geweidet, ſo bezeichnet man die Brache als grüne Brache. Beſtellt man das zur
Brachbearbeitung beſtimmte Feld mit einer Futterpflanze oder einer Hackfrucht, ſo
heißt ſie dann bebaute Brache.
Durch die reine oder ſchwarze Brache beabſichtigt man, nachdem ſich die frühere
Anſicht von der Ruhe des Ackers, während welcher eine Bereicherung der Bodenkraft
eintritt, als unhaltbar erwieſen hat, die Herſtellung der Gahre des Ackers oder mit
anderen Worten eine Bereicherung des Bodens an aſſimilirbaren Pflanzennährſtoffen
auf Koſten der unaufgeſchloſſenen Nährſtoffe, die Verbeſſerung des phyſikaliſchen
Bodenzuſtandes und die Vertilgung der Unkräuter.
1) Wiener landw. Zeitung. 1873. S. 137.
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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 1. Berlin, 1875, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft01_1875/151>, abgerufen am 16.02.2025.
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