Kotzebue, August von: Der Rehbock oder die Schuldlosen Schuldbewußten. Leipzig, 1815. Baronin. Einen Bürgerlichen? Nan. Wenn er nur das Bürgerrecht von Cythere sich erworben hätte. Baronin. Nimmermehr! du kennst mei- ne Grundsätze. Nan. Der Kopf ist die Festung, die den Eingang zum Herzen vertheidigen soll; aber heut zu Tage umgeht man die Festungen. Baronin. Wenn ich jemals das Unglück hätte mich in einen Bürgerlichen zu verlie- ben - Nan. (lächelnd) Es wäre entsetzlich. Baronin. Genug, laß uns die Wallfahrt antreten. Nan. Es wird Abend; wenn wir nur den Weg nicht verfehlen. Baronin. Sieh, da sitzen Leute, die uns zurecht weisen mögen. Guter Freund, wem gehört dies Dorf? Pacht. (stets weinerlich) Dem Herrn Gra-
fen von Eberfeld. Baronin. Einen Buͤrgerlichen? Nan. Wenn er nur das Buͤrgerrecht von Cythere sich erworben haͤtte. Baronin. Nimmermehr! du kennst mei- ne Grundsaͤtze. Nan. Der Kopf ist die Festung, die den Eingang zum Herzen vertheidigen soll; aber heut zu Tage umgeht man die Festungen. Baronin. Wenn ich jemals das Ungluͤck haͤtte mich in einen Buͤrgerlichen zu verlie- ben – Nan. (laͤchelnd) Es waͤre entsetzlich. Baronin. Genug, laß uns die Wallfahrt antreten. Nan. Es wird Abend; wenn wir nur den Weg nicht verfehlen. Baronin. Sieh, da sitzen Leute, die uns zurecht weisen moͤgen. Guter Freund, wem gehoͤrt dies Dorf? Pacht. (stets weinerlich) Dem Herrn Gra-
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Baronin. Einen Buͤrgerlichen?
Nan. Wenn er nur das Buͤrgerrecht von
Cythere sich erworben haͤtte.
Baronin. Nimmermehr! du kennst mei-
ne Grundsaͤtze.
Nan. Der Kopf ist die Festung, die den
Eingang zum Herzen vertheidigen soll; aber
heut zu Tage umgeht man die Festungen.
Baronin. Wenn ich jemals das Ungluͤck
haͤtte mich in einen Buͤrgerlichen zu verlie-
ben –
Nan. (laͤchelnd) Es waͤre entsetzlich.
Baronin. Genug, laß uns die Wallfahrt
antreten.
Nan. Es wird Abend; wenn wir nur
den Weg nicht verfehlen.
Baronin. Sieh, da sitzen Leute, die uns
zurecht weisen moͤgen. Guter Freund, wem
gehoͤrt dies Dorf?
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Zitationshilfe: | Kotzebue, August von: Der Rehbock oder die Schuldlosen Schuldbewußten. Leipzig, 1815, S. 31. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kotzebue_rehbock_1815/37>, abgerufen am 21.07.2024. |