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Kotzebue, August von: Erinnerungen aus Paris im Jahre 1804. Bd. 1. Berlin, 1804.

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"sowohl den Charakter als auch ihre körperliche Gestalt
"anlangt (interessante sous tous les rapports, tant
"pour le charactere que pour le physique) gut erzogen,
"wünscht, weil sie ihr Vermögen eingebüßt hat, einer
"einzelnen Person Gesellschaft zu leisten.
"
-- Daß unter dieser einzelnen Person ein Mann ver-
standen wird, ergiebt sich schon aus der Anpreisung der
Gestalt, die bei Damen überflüssig, vielleicht gar nach-
theilig gewesen wäre.

"Eine Demoiselle von 30 Jahren, von guter Ge-
"burt, mit 16,000 Franken und einem artigen Mobi-
"liar-Vermögen, wünscht sich rechtmäßig zu verbinden
"(s'unir legitiment) mit einem Manne zwischen 30 und
"45 Jahren, der gute Sitten, einen Platz in irgend einem
"Büreau, oder statt dessen etwas Vermögen hat." --
Hier will sich denn doch endlich einmal Jemand recht-
mäßig
verbinden. Da aber das Wort legitiment
durchaus bei das Wort unir gesetzt werden mußte, um
diese Rechtmäßigkeit anzudeuten, so folgt klar, daß alle
übrige, die blos von unir ohne Beisatz sprachen, auch die
Ehe nicht darunter verstanden haben. Uebrigens sieht
man aus diesem Beispiel, wie weit ein Mädchen mit
16,000 Franken und einem artigen Mobiliar-Vermögen
gebracht werden kann, wenn es 30 Jahre bekennt
und folglich 40 alt ist.

"Ein Mann von 63 Jahren, gesund, Wittwer,
"ohne Kinder u. s. w. sucht die Bekanntschaft einer Da-
"me (mit allen den Eigenschaften begabt, wie sie gewöhn-
"lich verlangt werden) um ihr vielleicht seine
"Hand anzubieten,
wenn er sie vorher einige Zeit
"gekannt, und ihre beiderseitigen moralischen Eigen-
"schaften sie hoffen lassen, glücklich mit einander zu le-

„sowohl den Charakter als auch ihre koͤrperliche Gestalt
„anlangt (intéressante sous tous les rapports, tant
„pour le charactère que pour le physique) gut erzogen,
„wuͤnscht, weil sie ihr Vermoͤgen eingebuͤßt hat, einer
„einzelnen Person Gesellschaft zu leisten.

— Daß unter dieser einzelnen Person ein Mann ver-
standen wird, ergiebt sich schon aus der Anpreisung der
Gestalt, die bei Damen uͤberfluͤssig, vielleicht gar nach-
theilig gewesen waͤre.

„Eine Demoiselle von 30 Jahren, von guter Ge-
„burt, mit 16,000 Franken und einem artigen Mobi-
„liar-Vermoͤgen, wuͤnscht sich rechtmaͤßig zu verbinden
„(s'unir légitiment) mit einem Manne zwischen 30 und
„45 Jahren, der gute Sitten, einen Platz in irgend einem
„Buͤreau, oder statt dessen etwas Vermoͤgen hat.“ —
Hier will sich denn doch endlich einmal Jemand recht-
maͤßig
verbinden. Da aber das Wort légitiment
durchaus bei das Wort unir gesetzt werden mußte, um
diese Rechtmaͤßigkeit anzudeuten, so folgt klar, daß alle
uͤbrige, die blos von unir ohne Beisatz sprachen, auch die
Ehe nicht darunter verstanden haben. Uebrigens sieht
man aus diesem Beispiel, wie weit ein Maͤdchen mit
16,000 Franken und einem artigen Mobiliar-Vermoͤgen
gebracht werden kann, wenn es 30 Jahre bekennt
und folglich 40 alt ist.

„Ein Mann von 63 Jahren, gesund, Wittwer,
„ohne Kinder u. s. w. sucht die Bekanntschaft einer Da-
„me (mit allen den Eigenschaften begabt, wie sie gewoͤhn-
„lich verlangt werden) um ihr vielleicht seine
„Hand anzubieten,
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„gekannt, und ihre beiderseitigen moralischen Eigen-
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[190/0194] „sowohl den Charakter als auch ihre koͤrperliche Gestalt „anlangt (intéressante sous tous les rapports, tant „pour le charactère que pour le physique) gut erzogen, „wuͤnscht, weil sie ihr Vermoͤgen eingebuͤßt hat, einer „einzelnen Person Gesellschaft zu leisten.“ — Daß unter dieser einzelnen Person ein Mann ver- standen wird, ergiebt sich schon aus der Anpreisung der Gestalt, die bei Damen uͤberfluͤssig, vielleicht gar nach- theilig gewesen waͤre. „Eine Demoiselle von 30 Jahren, von guter Ge- „burt, mit 16,000 Franken und einem artigen Mobi- „liar-Vermoͤgen, wuͤnscht sich rechtmaͤßig zu verbinden „(s'unir légitiment) mit einem Manne zwischen 30 und „45 Jahren, der gute Sitten, einen Platz in irgend einem „Buͤreau, oder statt dessen etwas Vermoͤgen hat.“ — Hier will sich denn doch endlich einmal Jemand recht- maͤßig verbinden. Da aber das Wort légitiment durchaus bei das Wort unir gesetzt werden mußte, um diese Rechtmaͤßigkeit anzudeuten, so folgt klar, daß alle uͤbrige, die blos von unir ohne Beisatz sprachen, auch die Ehe nicht darunter verstanden haben. Uebrigens sieht man aus diesem Beispiel, wie weit ein Maͤdchen mit 16,000 Franken und einem artigen Mobiliar-Vermoͤgen gebracht werden kann, wenn es 30 Jahre bekennt und folglich 40 alt ist. „Ein Mann von 63 Jahren, gesund, Wittwer, „ohne Kinder u. s. w. sucht die Bekanntschaft einer Da- „me (mit allen den Eigenschaften begabt, wie sie gewoͤhn- „lich verlangt werden) um ihr vielleicht seine „Hand anzubieten, wenn er sie vorher einige Zeit „gekannt, und ihre beiderseitigen moralischen Eigen- „schaften sie hoffen lassen, gluͤcklich mit einander zu le-

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Zitationshilfe: Kotzebue, August von: Erinnerungen aus Paris im Jahre 1804. Bd. 1. Berlin, 1804, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kotzebue_erinnerungen01_1804/194>, abgerufen am 24.11.2024.