Geschöpf denken, als einen Rechtsgelehrten, der nur seine Pandekten und Kodex versteht, im übrigen aber nichts ausser und neben sich kennt. Wird er Richter, wehe dann dem Volk, dessen Rechte er vertheidigen und führen soll! der arg- listige Mann wird über seinen schwachen Kopf siegen, und seiner ungerechten Sache den Anstrich der Warheit geben; der andere, der seine Sache plan darstelt, wie sie ist, und keine Farben hat, sie zu erheben, wird das grösseste Recht durch die Unwissenheit des Richters verlieren, und sich durch eben die Gesezze um sein Eigentum ge- bracht sehen, die es ihm sichern sollten. Wird er gar ein peinlicher Richter, wehe euch ihr Geschöpfe, die man vor seinen Richterstul, als Verbrecher schlept! Er hat nie einen Blik auf den Menschen gethan, er kennt keine seiner Handlungen, seiner Triebe, mißt eine jede That nach ihrem äussern Schein, und ihre Be- strafung nach der dunkeln Halsgerichtsordnung KarlsV. ab, und so fällt er Urteile, die so barbarisch als kränkend für die Menschheit sind. Nimmt er überdies Geschenke, und sieht die Person an die er richten soll, ob sie einen vor- nehmen Stand, Einfluß und Vermögen hat,
Geſchoͤpf denken, als einen Rechtsgelehrten, der nur ſeine Pandekten und Kodex verſteht, im uͤbrigen aber nichts auſſer und neben ſich kennt. Wird er Richter, wehe dann dem Volk, deſſen Rechte er vertheidigen und fuͤhren ſoll! der arg- liſtige Mann wird uͤber ſeinen ſchwachen Kopf ſiegen, und ſeiner ungerechten Sache den Anſtrich der Warheit geben; der andere, der ſeine Sache plan darſtelt, wie ſie iſt, und keine Farben hat, ſie zu erheben, wird das groͤſſeſte Recht durch die Unwiſſenheit des Richters verlieren, und ſich durch eben die Geſezze um ſein Eigentum ge- bracht ſehen, die es ihm ſichern ſollten. Wird er gar ein peinlicher Richter, wehe euch ihr Geſchoͤpfe, die man vor ſeinen Richterſtul, als Verbrecher ſchlept! Er hat nie einen Blik auf den Menſchen gethan, er kennt keine ſeiner Handlungen, ſeiner Triebe, mißt eine jede That nach ihrem aͤuſſern Schein, und ihre Be- ſtrafung nach der dunkeln Halsgerichtsordnung KarlsV. ab, und ſo faͤllt er Urteile, die ſo barbariſch als kraͤnkend fuͤr die Menſchheit ſind. Nimmt er uͤberdies Geſchenke, und ſieht die Perſon an die er richten ſoll, ob ſie einen vor- nehmen Stand, Einfluß und Vermoͤgen hat,
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Geſchoͤpf denken, als einen Rechtsgelehrten,
der nur ſeine Pandekten und Kodex verſteht, im
uͤbrigen aber nichts auſſer und neben ſich kennt.
Wird er Richter, wehe dann dem Volk, deſſen
Rechte er vertheidigen und fuͤhren ſoll! der arg-
liſtige Mann wird uͤber ſeinen ſchwachen Kopf
ſiegen, und ſeiner ungerechten Sache den Anſtrich
der Warheit geben; der andere, der ſeine Sache
plan darſtelt, wie ſie iſt, und keine Farben hat,
ſie zu erheben, wird das groͤſſeſte Recht durch
die Unwiſſenheit des Richters verlieren, und ſich
durch eben die Geſezze um ſein Eigentum ge-
bracht ſehen, die es ihm ſichern ſollten. Wird
er gar ein peinlicher Richter, wehe euch ihr
Geſchoͤpfe, die man vor ſeinen Richterſtul, als
Verbrecher ſchlept! Er hat nie einen Blik auf
den Menſchen gethan, er kennt keine ſeiner
Handlungen, ſeiner Triebe, mißt eine jede
That nach ihrem aͤuſſern Schein, und ihre Be-
ſtrafung nach der dunkeln Halsgerichtsordnung
Karls V. ab, und ſo faͤllt er Urteile, die ſo
barbariſch als kraͤnkend fuͤr die Menſchheit ſind.
Nimmt er uͤberdies Geſchenke, und ſieht die
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Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/36>, abgerufen am 25.11.2024.
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