stellte in den alten Zeiten Ephoren, Aräopagi- ten und Censoren, die dafür Sorge tragen musten, daß diese Rechte, diese Verpflichtungen genau erfüllt würden; der Staat gab ihnen das Recht, Bürger zur Verantwortung zu ziehen, sie zu belehren, und zu strafen.
Unsere Richter sind zu eben diesem Zwekke da, sowohl um die Rechte des Landesherrn auf- recht zu erhalten, als auch die bürgerlichen Rechte zu schüzzen, die hauptsächlich dahin zielen: einem jeden Bürger sein Eigentum zu erhalten, und ihn bei den Vorrechten, die ihm der Staat und die Gesellschaft verleihen, zu schüzzen. Wer wird also nicht zugestehen müssen, daß diese Rechte zum Wol des Ganzen da sein und beobachtet werden müssen? Jndessen giebt es noch andere Rechte, die heiliger und ehrwürdiger sind, hei- liger, indem sie mit dem Griffel der Gottheit im Herz der Menschen geschrieben stehn, ehrwür- diger, da sie zugleich mit der Entwikkelung des Chaos, und Entstehung des Menschengeschlechts ihr Dasein empfingen.
Dies sind die Rechte der Natur und Menschheit! Rechte, deren Ausübung, Glük
ſtellte in den alten Zeiten Ephoren, Araͤopagi- ten und Cenſoren, die dafuͤr Sorge tragen muſten, daß dieſe Rechte, dieſe Verpflichtungen genau erfuͤllt wuͤrden; der Staat gab ihnen das Recht, Buͤrger zur Verantwortung zu ziehen, ſie zu belehren, und zu ſtrafen.
Unſere Richter ſind zu eben dieſem Zwekke da, ſowohl um die Rechte des Landesherrn auf- recht zu erhalten, als auch die buͤrgerlichen Rechte zu ſchuͤzzen, die hauptſaͤchlich dahin zielen: einem jeden Buͤrger ſein Eigentum zu erhalten, und ihn bei den Vorrechten, die ihm der Staat und die Geſellſchaft verleihen, zu ſchuͤzzen. Wer wird alſo nicht zugeſtehen muͤſſen, daß dieſe Rechte zum Wol des Ganzen da ſein und beobachtet werden muͤſſen? Jndeſſen giebt es noch andere Rechte, die heiliger und ehrwuͤrdiger ſind, hei- liger, indem ſie mit dem Griffel der Gottheit im Herz der Menſchen geſchrieben ſtehn, ehrwuͤr- diger, da ſie zugleich mit der Entwikkelung des Chaos, und Entſtehung des Menſchengeſchlechts ihr Daſein empfingen.
Dies ſind die Rechte der Natur und Menſchheit! Rechte, deren Ausuͤbung, Gluͤk
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ſtellte in den alten Zeiten Ephoren, Araͤopagi-
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muſten, daß dieſe Rechte, dieſe Verpflichtungen
genau erfuͤllt wuͤrden; der Staat gab ihnen das
Recht, Buͤrger zur Verantwortung zu ziehen, ſie
zu belehren, und zu ſtrafen.
Unſere Richter ſind zu eben dieſem Zwekke
da, ſowohl um die Rechte des Landesherrn auf-
recht zu erhalten, als auch die buͤrgerlichen Rechte
zu ſchuͤzzen, die hauptſaͤchlich dahin zielen: einem
jeden Buͤrger ſein Eigentum zu erhalten, und
ihn bei den Vorrechten, die ihm der Staat und
die Geſellſchaft verleihen, zu ſchuͤzzen. Wer wird
alſo nicht zugeſtehen muͤſſen, daß dieſe Rechte
zum Wol des Ganzen da ſein und beobachtet
werden muͤſſen? Jndeſſen giebt es noch andere
Rechte, die heiliger und ehrwuͤrdiger ſind, hei-
liger, indem ſie mit dem Griffel der Gottheit im
Herz der Menſchen geſchrieben ſtehn, ehrwuͤr-
diger, da ſie zugleich mit der Entwikkelung des
Chaos, und Entſtehung des Menſchengeſchlechts
ihr Daſein empfingen.
Dies ſind die Rechte der Natur und
Menſchheit! Rechte, deren Ausuͤbung, Gluͤk
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Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/21>, abgerufen am 02.03.2025.
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