Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784.werden, zeichnet fich eine besonders aus, die ver- A) Grausame Handlung in Schwaben. Bekkers-Anderle, sonst genannt Untertan, K 4
werden, zeichnet fich eine beſonders aus, die ver- A) Grauſame Handlung in Schwaben. Bekkers-Anderle, ſonſt genannt Untertan, K 4
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werden, zeichnet fich eine beſonders aus, die ver-
dient bekannter zu werden, und die Wekhrlin
in ſeinen Chronologen anfuͤhret. Es ſei mir
vergoͤnnet, ſie hier kurz anzufuͤhren, um daraus
verſchiedene Folgerungen auf uns herzuleiten.
A) Grauſame Handlung in Schwaben.
Bekkers-Anderle, ſonſt genannt Untertan,
und Weinſchenk zu Neuhuͤtten, ein Filial des ge-
meinſchaftlichen Baron Gemmingſchen, und
Wilerſchen-Amts Meyenfels in Schwaben
war als ein ordentlicher und nuzbarer Buͤrger
bekannt. Jn der Mitte des Heumonats des
1780ſten Jahres ruft ihn ſein Fleis ins Feld;
die Erſchoͤpfung noͤtigt ihn zum Trunk, und die
auſſerordentliche Hizze verurſacht, daß er zu viel
nimmt. Kurz der ehrliche Sueve kommt tau-
melnd zu Hauſe. Hieraus entſteht nun eine Scene,
wie ſie beim Poͤbel gewoͤnlich iſt, das Weib
mault, brummt, und treibt’s, bis ſie eine Ohr-
feige empfaͤngt. Mit dieſer lauft ſie geſtrekten
Fuſſes zum hochfreiherrlichen Verwalter Ei-
bertsberger zu Meienfels, und verklagt ihren
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