that, und was ihn bestimmte, so, und nicht an- ders zu handeln. Werft nicht so geradezu das Loos der Ehrlosigkeit über einen Verbrecher hin; bedenkt, es ist ein schrekliches Loos, der Tod ist Wolthat dagegen. -- Und dieses Loos greift schon so mancher durch ein Ungefähr der Geburt, ja durch eine Handthieruug, darauf Vor- urteile und eitler Wahn es warfen. Dies ist eine Sache der Menschheit, die eine nähere Be- leuchtung fordert, und ich will sie nach meinen wenigen Kräften wagen. Möge doch der Rechtschaffene mir Beifall zulispeln -- der Lehrer seine Stimme zum Volk erheben -- und der Staatsmann seinen Fleis verdoppeln, und mit glühendem Eifer der Menschheit ihre ver- lohrnen Rechte wiederschenken.
Wenn jemand solche Handlungen, dar- auf die Gesezze der Vernunft und Billigkeit, das Brandmal der Schande, und Verachtung gedrükt, begeht, so verfällt er unter die Zal der Ehrlosen, und hört dadurch nicht nur auf, ein Bürger des Staats zu sein, sondern ver- liert auch die grossen Rechte, die ihm als Menschen in der Gesellschaft zukommen. So sind z. B. die Untreue eines Vormunds ge-
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that, und was ihn beſtimmte, ſo, und nicht an- ders zu handeln. Werft nicht ſo geradezu das Loos der Ehrloſigkeit uͤber einen Verbrecher hin; bedenkt, es iſt ein ſchrekliches Loos, der Tod iſt Wolthat dagegen. — Und dieſes Loos greift ſchon ſo mancher durch ein Ungefaͤhr der Geburt, ja durch eine Handthieruug, darauf Vor- urteile und eitler Wahn es warfen. Dies iſt eine Sache der Menſchheit, die eine naͤhere Be- leuchtung fordert, und ich will ſie nach meinen wenigen Kraͤften wagen. Moͤge doch der Rechtſchaffene mir Beifall zulispeln — der Lehrer ſeine Stimme zum Volk erheben — und der Staatsmann ſeinen Fleis verdoppeln, und mit gluͤhendem Eifer der Menſchheit ihre ver- lohrnen Rechte wiederſchenken.
Wenn jemand ſolche Handlungen, dar- auf die Geſezze der Vernunft und Billigkeit, das Brandmal der Schande, und Verachtung gedruͤkt, begeht, ſo verfaͤllt er unter die Zal der Ehrloſen, und hoͤrt dadurch nicht nur auf, ein Buͤrger des Staats zu ſein, ſondern ver- liert auch die groſſen Rechte, die ihm als Menſchen in der Geſellſchaft zukommen. So ſind z. B. die Untreue eines Vormunds ge-
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that, und was ihn beſtimmte, ſo, und nicht an-
ders zu handeln. Werft nicht ſo geradezu das
Loos der Ehrloſigkeit uͤber einen Verbrecher
hin; bedenkt, es iſt ein ſchrekliches Loos, der
Tod iſt Wolthat dagegen. — Und dieſes Loos
greift ſchon ſo mancher durch ein Ungefaͤhr der
Geburt, ja durch eine Handthieruug, darauf Vor-
urteile und eitler Wahn es warfen. Dies iſt eine
Sache der Menſchheit, die eine naͤhere Be-
leuchtung fordert, und ich will ſie nach meinen
wenigen Kraͤften wagen. Moͤge doch der
Rechtſchaffene mir Beifall zulispeln — der
Lehrer ſeine Stimme zum Volk erheben — und
der Staatsmann ſeinen Fleis verdoppeln, und
mit gluͤhendem Eifer der Menſchheit ihre ver-
lohrnen Rechte wiederſchenken.
Wenn jemand ſolche Handlungen, dar-
auf die Geſezze der Vernunft und Billigkeit,
das Brandmal der Schande, und Verachtung
gedruͤkt, begeht, ſo verfaͤllt er unter die Zal
der Ehrloſen, und hoͤrt dadurch nicht nur auf,
ein Buͤrger des Staats zu ſein, ſondern ver-
liert auch die groſſen Rechte, die ihm als
Menſchen in der Geſellſchaft zukommen. So
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Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/141>, abgerufen am 16.02.2025.
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