der Welt bis jezt Gesezze und Rechte, die über Fürsten und Untertanen, Herren und Skla- ven mit gleicher Wage richteten, so hat uns die Vorwelt die Namen eines Solon, Likurg, Minos, Hermes Trismegistus, Numa, Titus und Marc Aurels als weise Gesezgeber aufbehalten, die gleiches Recht dem Grossen und Niedern, dem Reichen und Armen zuteilten. So nennt auch unser Zeitalter die Erlauchten Namen Friederichs, Josephs und Gu- stavs, die den Klagen der Bedrükten abhelfen, und jeden, auch den Geringsten in ihren Staa- ten, bei seinen Rechten schüzzen. Wenn dies Fürsten thun, wie vielmehr müssen es Jene, die sie zu Verwesern der Gerechtigkeit be- stellten, die an ihrer Stätte sizzen, und in ihren Namen das Recht dem zuerkennen, dem es nach den Gesezzen der Billigkeit sich zulenkt. Dies aber nicht allein ist Eure Pflicht! Nein, ihr müsst auch jeden Bürger dem Staat zu erhalten suchen; ihr müsst ihn nicht gleich ausstossen ans der Zal der Würkenden; fehlt er, tritt er aus dem Gleise, der ihm vorgezeichnet ist, nun so un- tersucht erst, ehe ihr eine Strafe bestimmt, die zu seiner Besserung abzwekken soll, warum er's
der Welt bis jezt Geſezze und Rechte, die uͤber Fuͤrſten und Untertanen, Herren und Skla- ven mit gleicher Wage richteten, ſo hat uns die Vorwelt die Namen eines Solon, Likurg, Minos, Hermes Trismegiſtus, Numa, Titus und Marc Aurels als weiſe Geſezgeber aufbehalten, die gleiches Recht dem Groſſen und Niedern, dem Reichen und Armen zuteilten. So nennt auch unſer Zeitalter die Erlauchten Namen Friederichs, Joſephs und Gu- ſtavs, die den Klagen der Bedruͤkten abhelfen, und jeden, auch den Geringſten in ihren Staa- ten, bei ſeinen Rechten ſchuͤzzen. Wenn dies Fuͤrſten thun, wie vielmehr muͤſſen es Jene, die ſie zu Verweſern der Gerechtigkeit be- ſtellten, die an ihrer Staͤtte ſizzen, und in ihren Namen das Recht dem zuerkennen, dem es nach den Geſezzen der Billigkeit ſich zulenkt. Dies aber nicht allein iſt Eure Pflicht! Nein, ihr muͤſſt auch jeden Buͤrger dem Staat zu erhalten ſuchen; ihr muͤſſt ihn nicht gleich ausſtoſſen ans der Zal der Wuͤrkenden; fehlt er, tritt er aus dem Gleiſe, der ihm vorgezeichnet iſt, nun ſo un- terſucht erſt, ehe ihr eine Strafe beſtimmt, die zu ſeiner Beſſerung abzwekken ſoll, warum er’s
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ven mit gleicher Wage richteten, ſo hat uns die
Vorwelt die Namen eines Solon, Likurg,
Minos, Hermes Trismegiſtus, Numa,
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aufbehalten, die gleiches Recht dem Groſſen und
Niedern, dem Reichen und Armen zuteilten. So
nennt auch unſer Zeitalter die Erlauchten
Namen Friederichs, Joſephs und Gu-
ſtavs, die den Klagen der Bedruͤkten abhelfen,
und jeden, auch den Geringſten in ihren Staa-
ten, bei ſeinen Rechten ſchuͤzzen. Wenn dies
Fuͤrſten thun, wie vielmehr muͤſſen es Jene,
die ſie zu Verweſern der Gerechtigkeit be-
ſtellten, die an ihrer Staͤtte ſizzen, und in ihren
Namen das Recht dem zuerkennen, dem es nach
den Geſezzen der Billigkeit ſich zulenkt. Dies
aber nicht allein iſt Eure Pflicht! Nein, ihr
muͤſſt auch jeden Buͤrger dem Staat zu erhalten
ſuchen; ihr muͤſſt ihn nicht gleich ausſtoſſen ans
der Zal der Wuͤrkenden; fehlt er, tritt er aus
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Knüppeln, Julius Friedrich: Die Rechte der Natur und Menschheit, entweiht durch Menschen. Berlin, 1784, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knueppeln_rechte_1784/140>, abgerufen am 24.11.2024.
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