her wechselseitig die Schuld auf einander schie¬ ben zu können.
Den Mann, der alles anwendet, was in seinen Kräften steht. Deine Gesundheit herzu¬ stellen, belohne nicht sparsam! Gieb ihm reich¬ lich nach Deinem Vermögen! Hast Du aber Ursache zu glauben, daß er eigennützig sey; so setze Dich auf den Fuß, ihm jährlich etwas Fest¬ gesetztes zu zahlen. Du mögest unpaß oder ge¬ sund seyn, damit er kein Interesse dabey habe, Dich mit allerley Krankheiten zu versehn, oder Deine Herstellung aufzuhalten!
2.
Wenden wir uns nun zu den Juristen! Nächst den natürlichen Gütern, nächst der Wohl¬ farth des Geistes, der Seele und des Leibes, ist in der bürgerlichen Gesellschaft der sichre Be¬ sitz des Eigenthums das Heiligste und Theuerste. Wer dazu beyträgt, uns diesen Besitz zuzusi¬ chern; wer sich weder durch Freundschaft, noch Partheylichkeit, noch Weichlichkeit, noch Leiden¬ schaft, noch Schmeicheley, noch Eigennutz, noch Menschenfurcht bewegen lässt, auch nur einen ein¬ zigen kleinen Schritt von dem graden Wege der
Ge¬
(Zweiter Th.) H
her wechſelſeitig die Schuld auf einander ſchie¬ ben zu koͤnnen.
Den Mann, der alles anwendet, was in ſeinen Kraͤften ſteht. Deine Geſundheit herzu¬ ſtellen, belohne nicht ſparſam! Gieb ihm reich¬ lich nach Deinem Vermoͤgen! Haſt Du aber Urſache zu glauben, daß er eigennuͤtzig ſey; ſo ſetze Dich auf den Fuß, ihm jaͤhrlich etwas Feſt¬ geſetztes zu zahlen. Du moͤgeſt unpaß oder ge¬ ſund ſeyn, damit er kein Intereſſe dabey habe, Dich mit allerley Krankheiten zu verſehn, oder Deine Herſtellung aufzuhalten!
2.
Wenden wir uns nun zu den Juriſten! Naͤchſt den natuͤrlichen Guͤtern, naͤchſt der Wohl¬ farth des Geiſtes, der Seele und des Leibes, iſt in der buͤrgerlichen Geſellſchaft der ſichre Be¬ ſitz des Eigenthums das Heiligſte und Theuerſte. Wer dazu beytraͤgt, uns dieſen Beſitz zuzuſi¬ chern; wer ſich weder durch Freundſchaft, noch Partheylichkeit, noch Weichlichkeit, noch Leiden¬ ſchaft, noch Schmeicheley, noch Eigennutz, noch Menſchenfurcht bewegen laͤſſt, auch nur einen ein¬ zigen kleinen Schritt von dem graden Wege der
Ge¬
(Zweiter Th.) H
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her wechſelſeitig die Schuld auf einander ſchie¬
ben zu koͤnnen.
Den Mann, der alles anwendet, was in
ſeinen Kraͤften ſteht. Deine Geſundheit herzu¬
ſtellen, belohne nicht ſparſam! Gieb ihm reich¬
lich nach Deinem Vermoͤgen! Haſt Du aber
Urſache zu glauben, daß er eigennuͤtzig ſey; ſo
ſetze Dich auf den Fuß, ihm jaͤhrlich etwas Feſt¬
geſetztes zu zahlen. Du moͤgeſt unpaß oder ge¬
ſund ſeyn, damit er kein Intereſſe dabey habe,
Dich mit allerley Krankheiten zu verſehn, oder
Deine Herſtellung aufzuhalten!
2.
Wenden wir uns nun zu den Juriſten!
Naͤchſt den natuͤrlichen Guͤtern, naͤchſt der Wohl¬
farth des Geiſtes, der Seele und des Leibes,
iſt in der buͤrgerlichen Geſellſchaft der ſichre Be¬
ſitz des Eigenthums das Heiligſte und Theuerſte.
Wer dazu beytraͤgt, uns dieſen Beſitz zuzuſi¬
chern; wer ſich weder durch Freundſchaft, noch
Partheylichkeit, noch Weichlichkeit, noch Leiden¬
ſchaft, noch Schmeicheley, noch Eigennutz, noch
Menſchenfurcht bewegen laͤſſt, auch nur einen ein¬
zigen kleinen Schritt von dem graden Wege der
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(Zweiter Th.) H
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Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 2. Hannover, 1788, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang02_1788/135>, abgerufen am 03.12.2024.
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