Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 1. Hannover, 1788.des eigenen Interesse, wenn man Gelegenheit 5. Unsre feine Lebensart hat einem der ersten schmutzi¬
des eigenen Intereſſe, wenn man Gelegenheit 5. Unſre feine Lebensart hat einem der erſten ſchmutzi¬
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0244" n="214"/> des eigenen Intereſſe, wenn man Gelegenheit<lb/> hat, ihnen ein beſſeres Schickſal zu verſchaffen,<lb/> ſie zu befoͤrdern; Vaͤterliche Sorgſamkeit fuͤr<lb/> ihre Geſundheit, fuͤr ehrlichen Erwerb und fuͤr<lb/> ihre ſittliche Auffuͤhrung — Das ſind die ſicher¬<lb/> ſten Mittel, gut, treu bedient und von De¬<lb/> nen, die uns dienen, geliebt zu werden.</p><lb/> </div> <div n="3"> <head>5.<lb/></head> <p>Unſre feine Lebensart hat einem der erſten<lb/> und ſuͤßeſten Verhaͤltniſſe, dem Verhaͤltniſſe zwi¬<lb/> ſchen Hausvater und Hausgenoſſen alle Anmuth,<lb/> alle Wuͤrde genommen. Hausvaters-Rechte und<lb/> Hausvaters-Freuden ſind groͤßtentheil ver¬<lb/> ſchwunden; Die Geſinde werden nicht als Theile<lb/> der Familien angeſehn, ſondern als Miethlinge<lb/> betrachtet, die wir nach Gefallen abſchaffen, ſo<lb/> wie auch ſie uns verlaſſen koͤnnen, ſobald ſie ſonſt<lb/> irgendwo mehr Freyheit, mehr Gemaͤchlichkeit,<lb/> oder reichere Bezahlung zu finden glauben, und<lb/> auſſer den Stunden, die ſie unſerm Dienſte<lb/> widmen muͤſſen, haben wir kein Recht auf ſie,<lb/> leben nicht unter ihnen, ſehen ſie nur dann,<lb/> wenn wir ihnen das Zeichen mit der Schelle<lb/> geben, und ſie nun aus ihren gewoͤhnlich ſehr<lb/> <fw place="bottom" type="catch">ſchmutzi¬<lb/></fw> </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [214/0244]
des eigenen Intereſſe, wenn man Gelegenheit
hat, ihnen ein beſſeres Schickſal zu verſchaffen,
ſie zu befoͤrdern; Vaͤterliche Sorgſamkeit fuͤr
ihre Geſundheit, fuͤr ehrlichen Erwerb und fuͤr
ihre ſittliche Auffuͤhrung — Das ſind die ſicher¬
ſten Mittel, gut, treu bedient und von De¬
nen, die uns dienen, geliebt zu werden.
5.
Unſre feine Lebensart hat einem der erſten
und ſuͤßeſten Verhaͤltniſſe, dem Verhaͤltniſſe zwi¬
ſchen Hausvater und Hausgenoſſen alle Anmuth,
alle Wuͤrde genommen. Hausvaters-Rechte und
Hausvaters-Freuden ſind groͤßtentheil ver¬
ſchwunden; Die Geſinde werden nicht als Theile
der Familien angeſehn, ſondern als Miethlinge
betrachtet, die wir nach Gefallen abſchaffen, ſo
wie auch ſie uns verlaſſen koͤnnen, ſobald ſie ſonſt
irgendwo mehr Freyheit, mehr Gemaͤchlichkeit,
oder reichere Bezahlung zu finden glauben, und
auſſer den Stunden, die ſie unſerm Dienſte
widmen muͤſſen, haben wir kein Recht auf ſie,
leben nicht unter ihnen, ſehen ſie nur dann,
wenn wir ihnen das Zeichen mit der Schelle
geben, und ſie nun aus ihren gewoͤhnlich ſehr
ſchmutzi¬
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