Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 1. Hannover, 1788.Aergste ertragen. In Betracht Deiner Kin¬ 20. Sehr gern aber pflegen sich dienstfertige legen¬
Aergſte ertragen. In Betracht Deiner Kin¬ 20. Sehr gern aber pflegen ſich dienſtfertige legen¬
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0185" n="155"/> Aergſte ertragen. In Betracht Deiner Kin¬<lb/> der, des Hausgeſindes und des Publicums<lb/> aber vermeide alles Aufſehn! Laß, wo moͤglich,<lb/> Dein Ungluͤck nicht ruchtbar werden! Wenn<lb/> Uneinigkeit unter Eheleuten herrſcht; ſo wer¬<lb/> den die Kinder immer ſchlecht erzogen. Iſt<lb/> dieſe Uneinigkeit alſo nicht zu verbergen; ſo<lb/> trenne Dich lieber von Deinen Kindern, und<lb/> uͤberlaſſe ihre Leitung fremden guten Haͤnden!<lb/> Wenn bekannte Uneinigkeit unter Eheleuten<lb/> herrſcht; ſo iſt das Hausgeſinde nie zur Ord¬<lb/> nung, Treue und Gradheit geneigt; Es ent¬<lb/> ſtehen Partheyen und Klatſchereyen ohne Ende;<lb/> Vermeide daher allen Zank in Gegenwart des<lb/> Geſindes! Wenn oͤffentliche Uneinigkeit unter<lb/> Eheleuten herrſcht; ſo verliehrt der unſchul¬<lb/> dige Theil zugleich mit dem ſchuldigen die Ach¬<lb/> tung der Mitbuͤrger; Vertraue deswegen<lb/> nicht leicht Dein haͤusliches Ungluͤck fremden<lb/> Leuten!</p><lb/> </div> <div n="3"> <head>20.<lb/></head> <p>Sehr gern aber pflegen ſich dienſtfertige<lb/> gute Freunde, alte Weiber, beyderley Ge¬<lb/> ſchlechts, Vettern und Baaſen in ſolche Ange¬<lb/> <fw place="bottom" type="catch">legen¬<lb/></fw> </p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [155/0185]
Aergſte ertragen. In Betracht Deiner Kin¬
der, des Hausgeſindes und des Publicums
aber vermeide alles Aufſehn! Laß, wo moͤglich,
Dein Ungluͤck nicht ruchtbar werden! Wenn
Uneinigkeit unter Eheleuten herrſcht; ſo wer¬
den die Kinder immer ſchlecht erzogen. Iſt
dieſe Uneinigkeit alſo nicht zu verbergen; ſo
trenne Dich lieber von Deinen Kindern, und
uͤberlaſſe ihre Leitung fremden guten Haͤnden!
Wenn bekannte Uneinigkeit unter Eheleuten
herrſcht; ſo iſt das Hausgeſinde nie zur Ord¬
nung, Treue und Gradheit geneigt; Es ent¬
ſtehen Partheyen und Klatſchereyen ohne Ende;
Vermeide daher allen Zank in Gegenwart des
Geſindes! Wenn oͤffentliche Uneinigkeit unter
Eheleuten herrſcht; ſo verliehrt der unſchul¬
dige Theil zugleich mit dem ſchuldigen die Ach¬
tung der Mitbuͤrger; Vertraue deswegen
nicht leicht Dein haͤusliches Ungluͤck fremden
Leuten!
20.
Sehr gern aber pflegen ſich dienſtfertige
gute Freunde, alte Weiber, beyderley Ge¬
ſchlechts, Vettern und Baaſen in ſolche Ange¬
legen¬
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