III. Cap. Recht d. Unterhandl., ins. durch Gesandte.
dem Moniteur universel von 1814, n° 237, und in dem Jour- nal de Francfort von 1814, n° 242.
d)Moser's Beyträge, III. 143 ff.
e)Moser's Versuch, IV. 59. -- Von PrivatAudienzen, ebendas. III. 248.
f)Moser's Beyträge, IV. 408. Ebendess. Beyträge zum Ge- sandschaftsrecht, S. 145. Wiener HofCeremoniel von 1752; Mercure hist. et polit. 1744, II. 443; 1753, II. 629; 1754, I. 428. II. 455.
g) v. Martens Einleit. in das VR. §. 204.
§. 224. Fortsetzung.
CeremonielMerkwürdigkeiten der feierlichen Antritt- oder AbschiedAudienz eines Botschaf- ters a), sind: der feierliche Hin- und Rückzug des Botschafters, die militärischen und HofEhren- bezeugungen, welche ihm zu Theil werden, die Staats- und Hofpracht, womit der Souverain sich umgiebt, die Anrede des Botschafters an diesen, in der eigenen Staatssprache, oder in der fran- zösischen (§. 113 u. f.), und die darauf erfol- gende Antwort, die Ueberreichung des Creditivs während seiner Rede, die Bedeckung des Haup- tes, welche dem Botschafter vor dem mit bedeck- tem Haupt anwesenden Souverain zukommt b), u. d. m. Zu den in solchem Fall üblichen Eh- renbezeugungen gehört: Abholung und Rückfahrt in einem sechsspännigen HofStaatswagen, nebst Hofbegleitung, in feierlichem Zug mit mehreren eigenen sechsspännigen Wagen, militärische Be- grüssung von der Haupt- und Schlosswache, Ein-
III. Cap. Recht d. Unterhandl., ins. durch Gesandte.
dem Moniteur universel von 1814, n° 237, und in dem Jour- nal de Francfort von 1814, n° 242.
d)Moser’s Beyträge, III. 143 ff.
e)Moser’s Versuch, IV. 59. — Von PrivatAudienzen, ebendas. III. 248.
f)Moser’s Beyträge, IV. 408. Ebendess. Beyträge zum Ge- sandschaftsrecht, S. 145. Wiener HofCeremoniel von 1752; Mercure hist. et polit. 1744, II. 443; 1753, II. 629; 1754, I. 428. II. 455.
g) v. Martens Einleit. in das VR. §. 204.
§. 224. Fortsetzung.
CeremonielMerkwürdigkeiten der feierlichen Antritt- oder AbschiedAudienz eines Botschaf- ters a), sind: der feierliche Hin- und Rückzug des Botschafters, die militärischen und HofEhren- bezeugungen, welche ihm zu Theil werden, die Staats- und Hofpracht, womit der Souverain sich umgiebt, die Anrede des Botschafters an diesen, in der eigenen Staatssprache, oder in der fran- zösischen (§. 113 u. f.), und die darauf erfol- gende Antwort, die Ueberreichung des Creditivs während seiner Rede, die Bedeckung des Haup- tes, welche dem Botschafter vor dem mit bedeck- tem Haupt anwesenden Souverain zukommt b), u. d. m. Zu den in solchem Fall üblichen Eh- renbezeugungen gehört: Abholung und Rückfahrt in einem sechsspännigen HofStaatswagen, nebst Hofbegleitung, in feierlichem Zug mit mehreren eigenen sechsspännigen Wagen, militärische Be- grüssung von der Haupt- und Schloſswache, Ein-
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III. Cap. Recht d. Unterhandl., ins. durch Gesandte.
c⁾
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nal de Francfort von 1814, n° 242.
d⁾ Moser’s Beyträge, III. 143 ff.
e⁾ Moser’s Versuch, IV. 59. — Von PrivatAudienzen, ebendas.
III. 248.
f⁾ Moser’s Beyträge, IV. 408. Ebendess. Beyträge zum Ge-
sandschaftsrecht, S. 145. Wiener HofCeremoniel von 1752;
Mercure hist. et polit. 1744, II. 443; 1753, II. 629; 1754,
I. 428. II. 455.
g⁾ v. Martens Einleit. in das VR. §. 204.
§. 224.
Fortsetzung.
CeremonielMerkwürdigkeiten der feierlichen
Antritt- oder AbschiedAudienz eines Botschaf-
ters a), sind: der feierliche Hin- und Rückzug
des Botschafters, die militärischen und HofEhren-
bezeugungen, welche ihm zu Theil werden, die
Staats- und Hofpracht, womit der Souverain sich
umgiebt, die Anrede des Botschafters an diesen,
in der eigenen Staatssprache, oder in der fran-
zösischen (§. 113 u. f.), und die darauf erfol-
gende Antwort, die Ueberreichung des Creditivs
während seiner Rede, die Bedeckung des Haup-
tes, welche dem Botschafter vor dem mit bedeck-
tem Haupt anwesenden Souverain zukommt b),
u. d. m. Zu den in solchem Fall üblichen Eh-
renbezeugungen gehört: Abholung und Rückfahrt
in einem sechsspännigen HofStaatswagen, nebst
Hofbegleitung, in feierlichem Zug mit mehreren
eigenen sechsspännigen Wagen, militärische Be-
grüssung von der Haupt- und Schloſswache, Ein-
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Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/371>, abgerufen am 03.01.2025.
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