Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.III. Cap. Recht der Gleichheit. der Souveraine, nebst den dabei üblichen Ceremo-nien, gehören in so weit hieher, als Staatsursa- chen die vorzüglichen Bestimmungsgründe sind, wofern sie nicht gar durch Verträge bedungen wer- den f). In der Regel gilt jedoch auch hier freie Selbstbestimmung des Willens, namentlich auch in Absicht auf den Stand des von dem Souverain gewählten Ehegatten, so dass hier von einer Miss- heurath und ihren Folgen, besonders in Ansehung der Ebenbürtigkeit und SuccessionsFähigkeit der Rinder, die Rede nicht seyn kann g), so fern nicht eine rechtmäsige Bestimmung entgegen- steht h). a) Moser's Versuch des europ. VR. I. 344. Ebendess. Bey- träge, I. 469 ff. 514. F. C. v. Moser's kleine Schriften, I. 47 f. -- Von den Geschenken an die Pforte, u. von ihr, s. Moser's Versuch I. 344 ff. u. Beyträge I. 470 -- 478. -- Gegenstände der Geschenke sind: Ritterorden, allenfalls mit Dispensation von den OrdensStatuten (Moser's Versuch I. 333. u. Beyträge I. 461. II. 549), Kleinode u. a. Kostbarkeiten, Kunst- oder NaturSeltenheiten, literärische Merkwürdigkei- ten, Lieblingsgegenstände des einen oder des andern Theils, selbstverfertigte Arbeiten, u. d. F. C. v. MOSER's kleine Schriften, I. 36 f. 41 ff. Moser's Beyträge I. 514. Dem König von Frankreich sendete ehehin der König von Dä- nemark, meist jährlich, so auch der Grossmeister von Mal- ta, zur Reigerbeitze abgerichtete Falken. Napoleon erhielt aus Teutschland vielfältig lebendige Hirsche. Der Papst sen- det geweihte Sachen, z. B. Windeln, goldne Rosen, Hut und Degen, Agnus Dei, Reliquien. v. MOSER's kl. Schriften, I. 44 ff. Moser's Beytr. I. 481 f. b) Moser's Versuch, I. 347. c) Moser's Beyträge, II. 255 ff. v. Moser's kl. Schriften, I. 32 ff. d) Moser's Versuch, I. 347. Ebendess. Beyträge, I. 501 ff. III. Cap. Recht der Gleichheit. der Souveraine, nebst den dabei üblichen Ceremo-nien, gehören in so weit hieher, als Staatsursa- chen die vorzüglichen Bestimmungsgründe sind, wofern sie nicht gar durch Verträge bedungen wer- den f). In der Regel gilt jedoch auch hier freie Selbstbestimmung des Willens, namentlich auch in Absicht auf den Stand des von dem Souverain gewählten Ehegatten, so daſs hier von einer Miſs- heurath und ihren Folgen, besonders in Ansehung der Ebenbürtigkeit und SuccessionsFähigkeit der Rinder, die Rede nicht seyn kann g), so fern nicht eine rechtmäsige Bestimmung entgegen- steht h). a) Moser’s Versuch des europ. VR. I. 344. Ebendess. Bey- träge, I. 469 ff. 514. F. C. v. Moser’s kleine Schriften, I. 47 f. — Von den Geschenken an die Pforte, u. von ihr, s. Moser’s Versuch I. 344 ff. u. Beyträge I. 470 — 478. — Gegenstände der Geschenke sind: Ritterorden, allenfalls mit Dispensation von den OrdensStatuten (Moser’s Versuch I. 333. u. Beyträge I. 461. II. 549), Kleinode u. a. Kostbarkeiten, Kunst- oder NaturSeltenheiten, literärische Merkwürdigkei- ten, Lieblingsgegenstände des einen oder des andern Theils, selbstverfertigte Arbeiten, u. d. F. C. v. MOSER’s kleine Schriften, I. 36 f. 41 ff. Moser’s Beyträge I. 514. Dem König von Frankreich sendete ehehin der König von Dä- nemark, meist jährlich, so auch der Groſsmeister von Mal- ta, zur Reigerbeitze abgerichtete Falken. Napoleon erhielt aus Teutschland vielfältig lebendige Hirsche. Der Papst sen- det geweihte Sachen, z. B. Windeln, goldne Rosen, Hut und Degen, Agnus Dei, Reliquien. v. MOSER’s kl. Schriften, I. 44 ff. Moser’s Beytr. I. 481 f. b) Moser’s Versuch, I. 347. c) Moser’s Beyträge, II. 255 ff. v. Moser’s kl. Schriften, I. 32 ff. d) Moser’s Versuch, I. 347. Ebendess. Beyträge, I. 501 ff. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0193" n="187"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">III. Cap. 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III. Cap. Recht der Gleichheit.
der Souveraine, nebst den dabei üblichen Ceremo-
nien, gehören in so weit hieher, als Staatsursa-
chen die vorzüglichen Bestimmungsgründe sind,
wofern sie nicht gar durch Verträge bedungen wer-
den f). In der Regel gilt jedoch auch hier freie
Selbstbestimmung des Willens, namentlich auch
in Absicht auf den Stand des von dem Souverain
gewählten Ehegatten, so daſs hier von einer Miſs-
heurath und ihren Folgen, besonders in Ansehung
der Ebenbürtigkeit und SuccessionsFähigkeit der
Rinder, die Rede nicht seyn kann g), so fern
nicht eine rechtmäsige Bestimmung entgegen-
steht h).
a⁾ Moser’s Versuch des europ. VR. I. 344. Ebendess. Bey-
träge, I. 469 ff. 514. F. C. v. Moser’s kleine Schriften, I.
47 f. — Von den Geschenken an die Pforte, u. von ihr,
s. Moser’s Versuch I. 344 ff. u. Beyträge I. 470 — 478. —
Gegenstände der Geschenke sind: Ritterorden, allenfalls mit
Dispensation von den OrdensStatuten (Moser’s Versuch I.
333. u. Beyträge I. 461. II. 549), Kleinode u. a. Kostbarkeiten,
Kunst- oder NaturSeltenheiten, literärische Merkwürdigkei-
ten, Lieblingsgegenstände des einen oder des andern Theils,
selbstverfertigte Arbeiten, u. d. F. C. v. MOSER’s kleine
Schriften, I. 36 f. 41 ff. Moser’s Beyträge I. 514. Dem
König von Frankreich sendete ehehin der König von Dä-
nemark, meist jährlich, so auch der Groſsmeister von Mal-
ta, zur Reigerbeitze abgerichtete Falken. Napoleon erhielt
aus Teutschland vielfältig lebendige Hirsche. Der Papst sen-
det geweihte Sachen, z. B. Windeln, goldne Rosen, Hut und
Degen, Agnus Dei, Reliquien. v. MOSER’s kl. Schriften, I.
44 ff. Moser’s Beytr. I. 481 f.
b⁾ Moser’s Versuch, I. 347.
c⁾ Moser’s Beyträge, II. 255 ff. v. Moser’s kl. Schriften, I.
32 ff.
d⁾ Moser’s Versuch, I. 347. Ebendess. Beyträge, I. 501 ff.
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