clevischen Landesbezirks auf der rechten Rheinseite, das Kurfürstenthum Hannover von ihm anzunehmen a). Er hatte, ohne Wi- derspruch von teutscher Seite, das Herzog- thum Berg und die Reste des Herzogthums Cleve auf der rechten Rheinseite, sogar mit voller Souverainetät b), an seinen Schwa- ger, den Prinzen und GrossAdmiral von Frankreich, Joachim Mürat, abgetreten. Er hatte zu München (März 1806) Unterhand- lungen mit Baiern, Wirtemberg und Baden eingeleitet, um diese Staaten, mit gleichzei- tiger Unterordnung aller benachbarten min- dermächtigen Landesherren und Reichsun- mittelbaren, sonach fast das ganze südliche Teutschland, von Oestreichs politischem, und von des Kaisers und Reichs staatsrecht- lichem Einfluss möglichst frei zu machen c). Er hatte wichtige MilitärPuncte auf der rech- ten Rheinseite, nämlich das Fort und Städt- chen Kehl, Cassel (bei Mainz), Kostheim, die ganze St. PetersInsel, und den militä- rischen Theil der Festung Wesel, sich züge- eignet d). Er hatte seinen Oheim, den Car- dinal Fesch, zum Coadjutor und Regierungs- Nachfolger des KurErzkanzlers und ersten teutschen Reichsstandes ernannt e). Auch hatte Schweden, als Herzog von Vorpommern,
Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind.
clevischen Landesbezirks auf der rechten Rheinseite, das Kurfürstenthum Hannover von ihm anzunehmen a). Er hatte, ohne Wi- derspruch von teutscher Seite, das Herzog- thum Berg und die Reste des Herzogthums Cleve auf der rechten Rheinseite, sogar mit voller Souverainetät b), an seinen Schwa- ger, den Prinzen und GroſsAdmiral von Frankreich, Joachim Mürat, abgetreten. Er hatte zu München (März 1806) Unterhand- lungen mit Baiern, Wirtemberg und Baden eingeleitet, um diese Staaten, mit gleichzei- tiger Unterordnung aller benachbarten min- dermächtigen Landesherren und Reichsun- mittelbaren, sonach fast das ganze südliche Teutschland, von Oestreichs politischem, und von des Kaisers und Reichs staatsrecht- lichem Einfluſs möglichst frei zu machen c). Er hatte wichtige MilitärPuncte auf der rech- ten Rheinseite, nämlich das Fort und Städt- chen Kehl, Cassel (bei Mainz), Kostheim, die ganze St. PetersInsel, und den militä- rischen Theil der Festung Wesel, sich züge- eignet d). Er hatte seinen Oheim, den Car- dinal Fesch, zum Coadjutor und Regierungs- Nachfolger des KurErzkanzlers und ersten teutschen Reichsstandes ernannt e). Auch hatte Schweden, als Herzog von Vorpommern,
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Einl. III. Cap. Auflös. der t. Reichsverbind.
clevischen Landesbezirks auf der rechten
Rheinseite, das Kurfürstenthum Hannover
von ihm anzunehmen a). Er hatte, ohne Wi-
derspruch von teutscher Seite, das Herzog-
thum Berg und die Reste des Herzogthums
Cleve auf der rechten Rheinseite, sogar mit
voller Souverainetät b), an seinen Schwa-
ger, den Prinzen und GroſsAdmiral von
Frankreich, Joachim Mürat, abgetreten. Er
hatte zu München (März 1806) Unterhand-
lungen mit Baiern, Wirtemberg und Baden
eingeleitet, um diese Staaten, mit gleichzei-
tiger Unterordnung aller benachbarten min-
dermächtigen Landesherren und Reichsun-
mittelbaren, sonach fast das ganze südliche
Teutschland, von Oestreichs politischem,
und von des Kaisers und Reichs staatsrecht-
lichem Einfluſs möglichst frei zu machen c).
Er hatte wichtige MilitärPuncte auf der rech-
ten Rheinseite, nämlich das Fort und Städt-
chen Kehl, Cassel (bei Mainz), Kostheim,
die ganze St. PetersInsel, und den militä-
rischen Theil der Festung Wesel, sich züge-
eignet d). Er hatte seinen Oheim, den Car-
dinal Fesch, zum Coadjutor und Regierungs-
Nachfolger des KurErzkanzlers und ersten
teutschen Reichsstandes ernannt e). Auch hatte
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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/70>, abgerufen am 28.11.2024.
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