Steuera), ein Beitrag der Einzelnen zu dem Staatseinkommen, wird auf verschie- dene Art entrichtet, gefordert, bewilligt, be- nannt. I) Ordentliche oder bleibende Steuer ist, nach Quantität und Erhebungszeit, ein für allemal bestimmt b): ausserordent- liche oder vorübergehende wird entrichtet in ungewöhnlichen Fällen, nach jedesmali- ger Bestimmung der Quantität und Erhe- bungszeit c). II) Bei der directen Steuer ist die Quantität bestimmt, welche von jedem steuerpflichtigen Individuum, Person oder Sache, innerhalb eines gewissen Zeitraums erwartet wird d): bei der indirecten Steuer e) ist die Quantität unbestimmbar, welche von den Steuerpflichtigen, binnen einem ange- nommenen Zeitraum, eingehen muss f). III) Man könnte auch, in mehreren Ländern, die Staatsabgaben in Haupt- und Nebensteuern abtheilen.
a) Staatsauflage, Taxe. -- Schriften in Pütters Lit. III. §. 1137 ff. Klübeks Lit. 316. H. W. Lawätz
I. Abschn. SteuerRegal.
I. Abschnitt. STEUERREGAL.
§. 322. Begriff. Arten der Steuer.
Steuera), ein Beitrag der Einzelnen zu dem Staatseinkommen, wird auf verschie- dene Art entrichtet, gefordert, bewilligt, be- nannt. I) Ordentliche oder bleibende Steuer ist, nach Quantität und Erhebungszeit, ein für allemal bestimmt b): ausserordent- liche oder vorübergehende wird entrichtet in ungewöhnlichen Fällen, nach jedesmali- ger Bestimmung der Quantität und Erhe- bungszeit c). II) Bei der directen Steuer ist die Quantität bestimmt, welche von jedem steuerpflichtigen Individuum, Person oder Sache, innerhalb eines gewissen Zeitraums erwartet wird d): bei der indirecten Steuer e) ist die Quantität unbestimmbar, welche von den Steuerpflichtigen, binnen einem ange- nommenen Zeitraum, eingehen muſs f). III) Man könnte auch, in mehreren Ländern, die Staatsabgaben in Haupt- und Nebensteuern abtheilen.
a) Staatsauflage, Taxe. — Schriften in Pütters Lit. III. §. 1137 ff. Klübeks Lit. 316. H. W. Lawätz
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I. Abschn. SteuerRegal.
I. Abschnitt.
STEUERREGAL.
§. 322.
Begriff. Arten der Steuer.
Steuer a), ein Beitrag der Einzelnen zu
dem Staatseinkommen, wird auf verschie-
dene Art entrichtet, gefordert, bewilligt, be-
nannt. I) Ordentliche oder bleibende Steuer
ist, nach Quantität und Erhebungszeit, ein
für allemal bestimmt b): ausserordent-
liche oder vorübergehende wird entrichtet
in ungewöhnlichen Fällen, nach jedesmali-
ger Bestimmung der Quantität und Erhe-
bungszeit c). II) Bei der directen Steuer
ist die Quantität bestimmt, welche von jedem
steuerpflichtigen Individuum, Person oder
Sache, innerhalb eines gewissen Zeitraums
erwartet wird d): bei der indirecten Steuer e)
ist die Quantität unbestimmbar, welche von
den Steuerpflichtigen, binnen einem ange-
nommenen Zeitraum, eingehen muſs f). III)
Man könnte auch, in mehreren Ländern, die
Staatsabgaben in Haupt- und Nebensteuern
abtheilen.
a⁾ Staatsauflage, Taxe. — Schriften in Pütters Lit. III.
§. 1137 ff. Klübeks Lit. 316. H. W. Lawätz
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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 515. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/539>, abgerufen am 23.11.2024.
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