wären. Fr. v. Schuckmanns Ideen über Finanzver- besserungen (Tüb. 1808.), S. 47.
b) Ohne Controlir- und Tabellensucht, ohne Schreiberei- Chaos und Geschäft Pedantismus. Einfach sey die He- bungs- und BerechnungsMethode. Unräthlich ist meist die Verpachtung. Mit Vorsicht und Nutzen kann, bei solchen Abgaben, zu deren gehöriger Einziehung mehr als blosse Einnahme erfordert wird, mit Vermeidung kostbarer Erhebungs- und ControleAnstalten, das In- teresse der Einnehmer durch Antheile oder Procent. gelder (Tantieme, regie interessee, im Gegensatz der regie comptable), wo möglich von der NettoEinnahme, um zugleich zu Ersparung an Ausgaben zu ermuntern, mit dem Staatsinteresse verknupft werden, dass Erhö- hung des Ertrags durch vermehrte Aufmerksamkeit be- wirkt werde, die dann eher, als von PflichtenHerois- mus, sich erwarten lässt. -- Bei gewissen Einrichtun- gen, frisst das Heer von Einnehmern, Controleuren und Wächtern, ungefähr die Halfte der verrechneten Einnahme, und die ganze unverrechnete. Hier würden bei Selöst Taxirung der Abgabepflichtigen, diese und der Staat gewinnen. -- P. G. Wöhners Handb. über das Cassen- u. Rechnungswesen, für preuss. Beamte. Berl. 1797. 8. Borowky's oben §. 100 angef. Werk.
c) Unnöthige ist schon an sich nachtheilig. Sie erregt Misstrauen, statt Zutranen einzuflössen. Das englische Budget ist das wahre Muster. Was darüber hinaus- geht, ist vom Uebel.
§. 320. Finanz Operationen.
Das Missverhältniss zwischen Ausgabe und Einnahme, der Ausfall (Deficit), muss in dem Finanzgesetz solid, d. h. nach Rechts-
Finanzhoheit.
wären. Fr. v. Schuckmanns Ideen über Finanzver- besserungen (Tüb. 1808.), S. 47.
b) Ohne Controlir- und Tabellensucht, ohne Schreiberei- Chaos und Geschäft Pedantismus. Einfach sey die He- bungs- und BerechnungsMethode. Unräthlich ist meist die Verpachtung. Mit Vorsicht und Nutzen kann, bei solchen Abgaben, zu deren gehöriger Einziehung mehr als blosse Einnahme erfordert wird, mit Vermeidung kostbarer Erhebungs- und ControleAnstalten, das In- teresse der Einnehmer durch Antheile oder Procent. gelder (Tantième, régie intéressée, im Gegensatz der régie comptable), wo möglich von der NettoEinnahme, um zugleich zu Ersparung an Ausgaben zu ermuntern, mit dem Staatsinteresse verknupft werden, daſs Erhö- hung des Ertrags durch vermehrte Aufmerksamkeit be- wirkt werde, die dann eher, als von PflichtenHerois- mus, sich erwarten läſst. — Bei gewissen Einrichtun- gen, friſst das Heer von Einnehmern, Controleuren und Wächtern, ungefähr die Halfte der verrechneten Einnahme, und die ganze unverrechnete. Hier würden bei Selöst Taxirung der Abgabepflichtigen, diese und der Staat gewinnen. — P. G. Wöhners Handb. über das Cassen- u. Rechnungswesen, für preuſs. Beamte. Berl. 1797. 8. Borowky’s oben §. 100 angef. Werk.
c) Unnöthige ist schon an sich nachtheilig. Sie erregt Miſstrauen, statt Zutranen einzuflössen. Das englische Budget ist das wahre Muster. Was darüber hinaus- geht, ist vom Uebel.
§. 320. Finanz Operationen.
Das Miſsverhältniſs zwischen Ausgabe und Einnahme, der Ausfall (Deficit), muſs in dem Finanzgesetz solid, d. h. nach Rechts-
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Finanzhoheit.
a⁾
wären. Fr. v. Schuckmanns Ideen über Finanzver-
besserungen (Tüb. 1808.), S. 47.
b⁾ Ohne Controlir- und Tabellensucht, ohne Schreiberei-
Chaos und Geschäft Pedantismus. Einfach sey die He-
bungs- und BerechnungsMethode. Unräthlich ist meist
die Verpachtung. Mit Vorsicht und Nutzen kann, bei
solchen Abgaben, zu deren gehöriger Einziehung mehr
als blosse Einnahme erfordert wird, mit Vermeidung
kostbarer Erhebungs- und ControleAnstalten, das In-
teresse der Einnehmer durch Antheile oder Procent.
gelder (Tantième, régie intéressée, im Gegensatz der
régie comptable), wo möglich von der NettoEinnahme,
um zugleich zu Ersparung an Ausgaben zu ermuntern,
mit dem Staatsinteresse verknupft werden, daſs Erhö-
hung des Ertrags durch vermehrte Aufmerksamkeit be-
wirkt werde, die dann eher, als von PflichtenHerois-
mus, sich erwarten läſst. — Bei gewissen Einrichtun-
gen, friſst das Heer von Einnehmern, Controleuren
und Wächtern, ungefähr die Halfte der verrechneten
Einnahme, und die ganze unverrechnete. Hier würden
bei Selöst Taxirung der Abgabepflichtigen, diese und der
Staat gewinnen. — P. G. Wöhners Handb. über das
Cassen- u. Rechnungswesen, für preuſs. Beamte. Berl.
1797. 8. Borowky’s oben §. 100 angef. Werk.
c⁾ Unnöthige ist schon an sich nachtheilig. Sie erregt
Miſstrauen, statt Zutranen einzuflössen. Das englische
Budget ist das wahre Muster. Was darüber hinaus-
geht, ist vom Uebel.
§. 320.
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Das Miſsverhältniſs zwischen Ausgabe und
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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 509. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/533>, abgerufen am 25.11.2024.
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