ner Freiheit ehrend, seine Verpflichtungen gegen sie treu erfüllt; wenn er mit Weis- heit und Offenheit jene Mäsigung verbindet, die, stets Gefährtin innerer Kraft, und Bürge für die Dauer staatsgesellschaftlicher Ein- richtungen, Charaktergrösse der Regierung verkündigt; wenn er, bei Festigkeit und Ruhe im Innern, in sicherem Besitz födera- tiver Macht von Aussen, bei Friede und Eintracht mit den Nachbarstaaten, fern von Sucht durch Waffenruhm zu glänzen, und meidend den sturmbewegten Ocean der Po- litik, seine politische Wichtigkeit sichtbarer wirken lässt in friedlichen, als in kriegeri- schen Verhältnissen; wenn er durch streit- fertige Kriegsmannschaft, angemessen den Kräften und dem Bedürfniss des Landes, und durch fortwährende Bewaffnung der waffen- fähigsten Staatsbürger, nicht nur das Vater- land gegen innere und äussere Feinde sichert, sondern auch kriegerischen Geist und vater- ländische Gesinnung bei dem Volk erweckt; wenn er, überzeugt, dass nicht in das Zu- greifen die höchste Weisheit, wie die höchste Begierde, zu setzen sey, dass nicht jeder Zuwachs an Menschen oder Gebiet, wahre Vermehrung der Macht eines Staates nach sich ziehe, dass vielmehr Friede, Freiheit,
in geograph. u. politischer Beziehung
ner Freiheit ehrend, seine Verpflichtungen gegen sie treu erfüllt; wenn er mit Weis- heit und Offenheit jene Mäsigung verbindet, die, stets Gefährtin innerer Kraft, und Bürge für die Dauer staatsgesellschaftlicher Ein- richtungen, Charaktergröſse der Regierung verkündigt; wenn er, bei Festigkeit und Ruhe im Innern, in sicherem Besitz födera- tiver Macht von Aussen, bei Friede und Eintracht mit den Nachbarstaaten, fern von Sucht durch Waffenruhm zu glänzen, und meidend den sturmbewegten Ocean der Po- litik, seine politische Wichtigkeit sichtbarer wirken läſst in friedlichen, als in kriegeri- schen Verhältnissen; wenn er durch streit- fertige Kriegsmannschaft, angemessen den Kräften und dem Bedürfniſs des Landes, und durch fortwährende Bewaffnung der waffen- fähigsten Staatsbürger, nicht nur das Vater- land gegen innere und äussere Feinde sichert, sondern auch kriegerischen Geist und vater- ländische Gesinnung bei dem Volk erweckt; wenn er, überzeugt, daſs nicht in das Zu- greifen die höchste Weisheit, wie die höchste Begierde, zu setzen sey, daſs nicht jeder Zuwachs an Menschen oder Gebiet, wahre Vermehrung der Macht eines Staates nach sich ziehe, daſs vielmehr Friede, Freiheit,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0177"n="153"/><fwplace="top"type="header">in geograph. u. politischer Beziehung</fw><lb/>
ner Freiheit ehrend, seine Verpflichtungen<lb/>
gegen sie treu erfüllt; wenn er mit Weis-<lb/>
heit und Offenheit jene Mäsigung verbindet,<lb/>
die, stets Gefährtin innerer Kraft, und Bürge<lb/>
für die Dauer staatsgesellschaftlicher Ein-<lb/>
richtungen, Charaktergröſse der Regierung<lb/>
verkündigt; wenn er, bei Festigkeit und<lb/>
Ruhe im Innern, in sicherem Besitz födera-<lb/>
tiver Macht von Aussen, bei Friede und<lb/>
Eintracht mit den Nachbarstaaten, fern von<lb/>
Sucht durch Waffenruhm zu glänzen, und<lb/>
meidend den sturmbewegten Ocean der Po-<lb/>
litik, seine politische Wichtigkeit sichtbarer<lb/>
wirken läſst in friedlichen, als in kriegeri-<lb/>
schen Verhältnissen; wenn er durch streit-<lb/>
fertige Kriegsmannschaft, angemessen den<lb/>
Kräften und dem Bedürfniſs des Landes, und<lb/>
durch fortwährende Bewaffnung der waffen-<lb/>
fähigsten Staatsbürger, nicht nur das Vater-<lb/>
land gegen innere und äussere Feinde sichert,<lb/>
sondern auch kriegerischen Geist und vater-<lb/>
ländische Gesinnung bei dem Volk erweckt;<lb/>
wenn er, überzeugt, daſs nicht in das Zu-<lb/>
greifen die höchste Weisheit, wie die höchste<lb/>
Begierde, zu setzen sey, daſs nicht jeder<lb/>
Zuwachs an Menschen oder Gebiet, wahre<lb/>
Vermehrung der Macht eines Staates nach<lb/>
sich ziehe, daſs vielmehr Friede, Freiheit,<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[153/0177]
in geograph. u. politischer Beziehung
ner Freiheit ehrend, seine Verpflichtungen
gegen sie treu erfüllt; wenn er mit Weis-
heit und Offenheit jene Mäsigung verbindet,
die, stets Gefährtin innerer Kraft, und Bürge
für die Dauer staatsgesellschaftlicher Ein-
richtungen, Charaktergröſse der Regierung
verkündigt; wenn er, bei Festigkeit und
Ruhe im Innern, in sicherem Besitz födera-
tiver Macht von Aussen, bei Friede und
Eintracht mit den Nachbarstaaten, fern von
Sucht durch Waffenruhm zu glänzen, und
meidend den sturmbewegten Ocean der Po-
litik, seine politische Wichtigkeit sichtbarer
wirken läſst in friedlichen, als in kriegeri-
schen Verhältnissen; wenn er durch streit-
fertige Kriegsmannschaft, angemessen den
Kräften und dem Bedürfniſs des Landes, und
durch fortwährende Bewaffnung der waffen-
fähigsten Staatsbürger, nicht nur das Vater-
land gegen innere und äussere Feinde sichert,
sondern auch kriegerischen Geist und vater-
ländische Gesinnung bei dem Volk erweckt;
wenn er, überzeugt, daſs nicht in das Zu-
greifen die höchste Weisheit, wie die höchste
Begierde, zu setzen sey, daſs nicht jeder
Zuwachs an Menschen oder Gebiet, wahre
Vermehrung der Macht eines Staates nach
sich ziehe, daſs vielmehr Friede, Freiheit,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/177>, abgerufen am 04.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.