Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869.I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes. vielmehr nach allen Gesetzgebungen auf gewisse Klassen vonErfindungen beschränkt und die Grenze desselben lässt sich auf die Art der vermögensrechtlichen Nutzung zurückführen, welchen die Erfindung gewährt. Untersucht man die Erfin- dungen nach der verschiedenen Art, in welcher dieselben pro- ductiv werden, so ergibt sich in der That, dass weder alle Er- findungen des Patentschutzes fähig, noch auch alle dieses Schutzes bedürftig sind. Man unterscheidet in der Nationalökonomie bekanntlich Es ergibt sich nun, dass jede dieser Quellen der Werth- Ebenso wie die verschiedenen Quellen der Wertherzeugung Ein anderes Resultat erhält man dagegen, wenn man I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes. vielmehr nach allen Gesetzgebungen auf gewisse Klassen vonErfindungen beschränkt und die Grenze desselben lässt sich auf die Art der vermögensrechtlichen Nutzung zurückführen, welchen die Erfindung gewährt. Untersucht man die Erfin- dungen nach der verschiedenen Art, in welcher dieselben pro- ductiv werden, so ergibt sich in der That, dass weder alle Er- findungen des Patentschutzes fähig, noch auch alle dieses Schutzes bedürftig sind. Man unterscheidet in der Nationalökonomie bekanntlich Es ergibt sich nun, dass jede dieser Quellen der Werth- Ebenso wie die verschiedenen Quellen der Wertherzeugung Ein anderes Resultat erhält man dagegen, wenn man <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0041" n="14"/><fw place="top" type="header">I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes.</fw><lb/> vielmehr nach allen Gesetzgebungen auf gewisse Klassen von<lb/> Erfindungen beschränkt und die Grenze desselben lässt sich<lb/> auf die Art der vermögensrechtlichen Nutzung zurückführen,<lb/> welchen die Erfindung gewährt. Untersucht man die Erfin-<lb/> dungen nach der verschiedenen Art, in welcher dieselben pro-<lb/> ductiv werden, so ergibt sich in der That, dass weder alle Er-<lb/> findungen des Patentschutzes fähig, noch auch alle dieses Schutzes<lb/> bedürftig sind.</p><lb/> <p>Man unterscheidet in der Nationalökonomie bekanntlich<lb/> verschiedene Arten der Production theils nach den Quellen der<lb/> Wertherzeugung: Natur, Arbeit und Kapital — theils nach<lb/> der verschiedenen Art, in welcher die wertherzeugende Thä-<lb/> tigkeit wirksam wird, durch Occupation, Rohproduction, Stoff-<lb/> verarbeitung, Güterumtausch und Dienstleistungen.</p><lb/> <p>Es ergibt sich nun, dass jede dieser Quellen der Werth-<lb/> erzeugung und jede dieser verschiedenen productiven Thätig-<lb/> keiten für sich allein einer patentfähigen Erfindung zu Grunde<lb/> liegen kann. Die Benutzung der Productivkräfte der Natur<lb/> findet sich vertreten in den zahlreichen patentirten Vorrichtun-<lb/> gen zur Verwendung von Wasserkräften (Wasserräder, Tur-<lb/> binen, Wassersäulenmaschinen etc.) in den Vorrichtungen zur<lb/> Heizung, zur Aufbewahrung von Eis u. dgl. m. Die verschie-<lb/> denen productiven Arbeiten bilden den Gegenstand der bei wei-<lb/> tem zahlreichsten Erfindungspatente über Werkzeuge, techni-<lb/> sche Prozesse und andere Hülfsmittel der gewerblichen Arbeit.<lb/> Das Kapital endlich erscheint als wertherzeugender Factor in<lb/> den Maschinen, welche als ein aufgespartes Product der Ar-<lb/> beit wieder Arbeit ersparen und unter der blossen Leitung des<lb/> Arbeiters selbst productiv wirken, ferner in den Bauwerken,<lb/> in den Constructionen für Häfen, Eisenbahnen, Brücken und<lb/> Kanäle.</p><lb/> <p>Ebenso wie die verschiedenen Quellen der Wertherzeugung<lb/> finden sich auch die verschiedenen Arten der productiven Thä-<lb/> tigkeiten unter den patentirten Erfindungen vertreten. Es<lb/> zählen darunter: Vorrichtungen zum Fischfang, zum Acker-<lb/> bau, zu den verschiedensten Arten der Stoffverarbeitung, zur<lb/> Ortsbewegung der auszutauschenden Güter, endlich die ver-<lb/> schiedensten dem unmittelbaren menschlichen Gebrauche be-<lb/> stimmten Gegenstände und Dienstleistungen.</p><lb/> <p>Ein anderes Resultat erhält man dagegen, wenn man<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [14/0041]
I. Vorbegriffe. §. 2. Grenzen des Patentschutzes.
vielmehr nach allen Gesetzgebungen auf gewisse Klassen von
Erfindungen beschränkt und die Grenze desselben lässt sich
auf die Art der vermögensrechtlichen Nutzung zurückführen,
welchen die Erfindung gewährt. Untersucht man die Erfin-
dungen nach der verschiedenen Art, in welcher dieselben pro-
ductiv werden, so ergibt sich in der That, dass weder alle Er-
findungen des Patentschutzes fähig, noch auch alle dieses Schutzes
bedürftig sind.
Man unterscheidet in der Nationalökonomie bekanntlich
verschiedene Arten der Production theils nach den Quellen der
Wertherzeugung: Natur, Arbeit und Kapital — theils nach
der verschiedenen Art, in welcher die wertherzeugende Thä-
tigkeit wirksam wird, durch Occupation, Rohproduction, Stoff-
verarbeitung, Güterumtausch und Dienstleistungen.
Es ergibt sich nun, dass jede dieser Quellen der Werth-
erzeugung und jede dieser verschiedenen productiven Thätig-
keiten für sich allein einer patentfähigen Erfindung zu Grunde
liegen kann. Die Benutzung der Productivkräfte der Natur
findet sich vertreten in den zahlreichen patentirten Vorrichtun-
gen zur Verwendung von Wasserkräften (Wasserräder, Tur-
binen, Wassersäulenmaschinen etc.) in den Vorrichtungen zur
Heizung, zur Aufbewahrung von Eis u. dgl. m. Die verschie-
denen productiven Arbeiten bilden den Gegenstand der bei wei-
tem zahlreichsten Erfindungspatente über Werkzeuge, techni-
sche Prozesse und andere Hülfsmittel der gewerblichen Arbeit.
Das Kapital endlich erscheint als wertherzeugender Factor in
den Maschinen, welche als ein aufgespartes Product der Ar-
beit wieder Arbeit ersparen und unter der blossen Leitung des
Arbeiters selbst productiv wirken, ferner in den Bauwerken,
in den Constructionen für Häfen, Eisenbahnen, Brücken und
Kanäle.
Ebenso wie die verschiedenen Quellen der Wertherzeugung
finden sich auch die verschiedenen Arten der productiven Thä-
tigkeiten unter den patentirten Erfindungen vertreten. Es
zählen darunter: Vorrichtungen zum Fischfang, zum Acker-
bau, zu den verschiedensten Arten der Stoffverarbeitung, zur
Ortsbewegung der auszutauschenden Güter, endlich die ver-
schiedensten dem unmittelbaren menschlichen Gebrauche be-
stimmten Gegenstände und Dienstleistungen.
Ein anderes Resultat erhält man dagegen, wenn man
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