gemeldeten Patentgesuche sich mehr als versechsfacht hat, da dieselbe in den Jahren 1842 bis October 1852 im Ganzen 5139 und vom October 1852 bis Ende 1863 im Ganzen 35562 be- trug. Von der letzteren Zahl wurden 34993 mit vorläufiger Beschreibung und nur 569 mit vollständiger Beschreibung ein- gelegt. Nur 26051 Gesuche gelangten in das Stadium des Aufgebots (notice to proceed) und von diesen wurden 23463 wirklich patentirt, während die übrigen theils in dem Verfah- ren vor dem Kronjuristen, theils vor dem Lord Kanzler zu- rückgezogen, oder in Folge erhobener Einwendungen zurück- gewiesen wurden.
Von 23463 patentirten Erfindungen verfielen 531 nach Ablauf der sechsmonatlichen Frist, weil die Beschreibung nicht hinterlegt wurde. Von den jährlich in der Zahl von 1900 bis 2200 ertheilten Patenten verfielen am Ende des dritten Jah- res in Folge der Nichtzahlung der Stempelgebühr von 50 Lvr. jährlich 1300 bis 1400 Patente; am Ende des siebenten Jah- res wegen Nichtzahlung der Gebühr von 100 Lvr. jährlich etwa 360 bis 410 Patente, so dass nur der zehnte Theil der ertheilten Patente die volle vierzehnjährige Dauer erreichte und jährlich etwa 200 bis 210 Patente durch den Ablauf des vierzehnten Jahres erloschen. Die Zahl der eingetragenen Ab- änderungen der Beschreibung (disclaimers) war ganz gering- fügig, sie belief sich in den zehn Jahren 1852 bis 1861 im Ganzen auf 103.
Eine probeweise Begutachtung des ersten Hundert der in jedem der Jahre 1855, 1858 und 1862 ertheilten Patente ergab, dass sich darunter 32 im Jahre 1855; 15 im Jahre 1858 und 8 im Jahre 1862 befanden, welche offenbar nicht neu waren und bei einer auf die Neuheit der Erfindung ge- richteten Vorprüfung hätten beseitigt werden müssen.
Es ergab sich ferner aus den Aussagen vieler Zeugen, dass einzelne Industriezweige so überladen von Patenten sind, dass sowohl der Erfinder in der Einführung neuer Verbesse- rungen als auch der Gewerbtreibende in dem regelmässigen Betriebe seines Gewerbes gehindert wird. Beide begegnen den Ansprüchen der Inhaber von oft werthlosen Patenten und zie- hen bei der Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Prozessfüh- rung häufig vor, diese Ansprüche abzukaufen, statt denselben im Rechtswege entgegen zu treten.
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Resultate des neuen Patentgesetzes.
gemeldeten Patentgesuche sich mehr als versechsfacht hat, da dieselbe in den Jahren 1842 bis October 1852 im Ganzen 5139 und vom October 1852 bis Ende 1863 im Ganzen 35562 be- trug. Von der letzteren Zahl wurden 34993 mit vorläufiger Beschreibung und nur 569 mit vollständiger Beschreibung ein- gelegt. Nur 26051 Gesuche gelangten in das Stadium des Aufgebots (notice to proceed) und von diesen wurden 23463 wirklich patentirt, während die übrigen theils in dem Verfah- ren vor dem Kronjuristen, theils vor dem Lord Kanzler zu- rückgezogen, oder in Folge erhobener Einwendungen zurück- gewiesen wurden.
Von 23463 patentirten Erfindungen verfielen 531 nach Ablauf der sechsmonatlichen Frist, weil die Beschreibung nicht hinterlegt wurde. Von den jährlich in der Zahl von 1900 bis 2200 ertheilten Patenten verfielen am Ende des dritten Jah- res in Folge der Nichtzahlung der Stempelgebühr von 50 Lvr. jährlich 1300 bis 1400 Patente; am Ende des siebenten Jah- res wegen Nichtzahlung der Gebühr von 100 Lvr. jährlich etwa 360 bis 410 Patente, so dass nur der zehnte Theil der ertheilten Patente die volle vierzehnjährige Dauer erreichte und jährlich etwa 200 bis 210 Patente durch den Ablauf des vierzehnten Jahres erloschen. Die Zahl der eingetragenen Ab- änderungen der Beschreibung (disclaimers) war ganz gering- fügig, sie belief sich in den zehn Jahren 1852 bis 1861 im Ganzen auf 103.
Eine probeweise Begutachtung des ersten Hundert der in jedem der Jahre 1855, 1858 und 1862 ertheilten Patente ergab, dass sich darunter 32 im Jahre 1855; 15 im Jahre 1858 und 8 im Jahre 1862 befanden, welche offenbar nicht neu waren und bei einer auf die Neuheit der Erfindung ge- richteten Vorprüfung hätten beseitigt werden müssen.
Es ergab sich ferner aus den Aussagen vieler Zeugen, dass einzelne Industriezweige so überladen von Patenten sind, dass sowohl der Erfinder in der Einführung neuer Verbesse- rungen als auch der Gewerbtreibende in dem regelmässigen Betriebe seines Gewerbes gehindert wird. Beide begegnen den Ansprüchen der Inhaber von oft werthlosen Patenten und zie- hen bei der Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Prozessfüh- rung häufig vor, diese Ansprüche abzukaufen, statt denselben im Rechtswege entgegen zu treten.
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Resultate des neuen Patentgesetzes.
gemeldeten Patentgesuche sich mehr als versechsfacht hat, da
dieselbe in den Jahren 1842 bis October 1852 im Ganzen 5139
und vom October 1852 bis Ende 1863 im Ganzen 35562 be-
trug. Von der letzteren Zahl wurden 34993 mit vorläufiger
Beschreibung und nur 569 mit vollständiger Beschreibung ein-
gelegt. Nur 26051 Gesuche gelangten in das Stadium des
Aufgebots (notice to proceed) und von diesen wurden 23463
wirklich patentirt, während die übrigen theils in dem Verfah-
ren vor dem Kronjuristen, theils vor dem Lord Kanzler zu-
rückgezogen, oder in Folge erhobener Einwendungen zurück-
gewiesen wurden.
Von 23463 patentirten Erfindungen verfielen 531 nach
Ablauf der sechsmonatlichen Frist, weil die Beschreibung nicht
hinterlegt wurde. Von den jährlich in der Zahl von 1900 bis
2200 ertheilten Patenten verfielen am Ende des dritten Jah-
res in Folge der Nichtzahlung der Stempelgebühr von 50 Lvr.
jährlich 1300 bis 1400 Patente; am Ende des siebenten Jah-
res wegen Nichtzahlung der Gebühr von 100 Lvr. jährlich
etwa 360 bis 410 Patente, so dass nur der zehnte Theil der
ertheilten Patente die volle vierzehnjährige Dauer erreichte
und jährlich etwa 200 bis 210 Patente durch den Ablauf des
vierzehnten Jahres erloschen. Die Zahl der eingetragenen Ab-
änderungen der Beschreibung (disclaimers) war ganz gering-
fügig, sie belief sich in den zehn Jahren 1852 bis 1861 im
Ganzen auf 103.
Eine probeweise Begutachtung des ersten Hundert der
in jedem der Jahre 1855, 1858 und 1862 ertheilten Patente
ergab, dass sich darunter 32 im Jahre 1855; 15 im Jahre
1858 und 8 im Jahre 1862 befanden, welche offenbar nicht
neu waren und bei einer auf die Neuheit der Erfindung ge-
richteten Vorprüfung hätten beseitigt werden müssen.
Es ergab sich ferner aus den Aussagen vieler Zeugen,
dass einzelne Industriezweige so überladen von Patenten sind,
dass sowohl der Erfinder in der Einführung neuer Verbesse-
rungen als auch der Gewerbtreibende in dem regelmässigen
Betriebe seines Gewerbes gehindert wird. Beide begegnen den
Ansprüchen der Inhaber von oft werthlosen Patenten und zie-
hen bei der Schwierigkeit und Kostspieligkeit der Prozessfüh-
rung häufig vor, diese Ansprüche abzukaufen, statt denselben
im Rechtswege entgegen zu treten.
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Klostermann, Rudolf: Das geistige Eigenthum an Schriften, Kunstwerken und Erfindungen. Bd. 2. Berlin, 1869, S. 257. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klostermann_eigenthum02_1869/284>, abgerufen am 27.07.2024.
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