fer angeht, und solten sie auch selbst des Hoch- verraths schuldig seyn, in Vergleichung mit denen vielen wichtigen Sachen, die wir auf diesem Landtage abzuthun haben, Kleinigkeit sey. Vielleicht ist gegen das Ende des Land- tages noch Zeit zu diesen Nebendingen übrig. Für jezt weisen wir deine Anklage ab. Von dem Schleichhandel, der mit dem Bilderchen getrieben wird, kanst du uns diesen Abend wei- tere Nachricht geben.
Ein zweyter Ankläger näherte sich. Ent- scheidet, sagte er, ob nicht sogar ... unter die Nachahmer gehöre? Jst meine Anklage ge- recht; so -- es wird mir schwer ein gewisses Wort mit ...s Namen auszusprechen; aber sein Beyspiel ist zu verführend, die Geseze sind ein- mal die Geseze, und die Republik ist versammelt, so muß ... zum Knecht erklärt werden.
... bezog sich in seiner Vertheidigung auf das Urtheil der Republik, ob er nicht gut, und so wie es ein Freyer thun dürfte, nach- geahmt hätte? und ob er nicht für die grosse Anzahl derer, die sein Urbild nicht kenten, auf- hörte ein Nachahmer zu seyn? Ueberdieses hätte er auch oft nicht nachgeahmt. Viele liessen sich auf die Vertheidigung ein. Es wurde nicht wenig auf den Zünften gestritten.
...
O 2
fer angeht, und ſolten ſie auch ſelbſt des Hoch- verraths ſchuldig ſeyn, in Vergleichung mit denen vielen wichtigen Sachen, die wir auf dieſem Landtage abzuthun haben, Kleinigkeit ſey. Vielleicht iſt gegen das Ende des Land- tages noch Zeit zu dieſen Nebendingen uͤbrig. Fuͤr jezt weiſen wir deine Anklage ab. Von dem Schleichhandel, der mit dem Bilderchen getrieben wird, kanſt du uns dieſen Abend wei- tere Nachricht geben.
Ein zweyter Anklaͤger naͤherte ſich. Ent- ſcheidet, ſagte er, ob nicht ſogar … unter die Nachahmer gehoͤre? Jſt meine Anklage ge- recht; ſo — es wird mir ſchwer ein gewiſſes Wort mit …s Namen auszuſprechen; aber ſein Beyſpiel iſt zu verfuͤhrend, die Geſeze ſind ein- mal die Geſeze, und die Republik iſt verſammelt, ſo muß … zum Knecht erklaͤrt werden.
… bezog ſich in ſeiner Vertheidigung auf das Urtheil der Republik, ob er nicht gut, und ſo wie es ein Freyer thun duͤrfte, nach- geahmt haͤtte? und ob er nicht fuͤr die groſſe Anzahl derer, die ſein Urbild nicht kenten, auf- hoͤrte ein Nachahmer zu ſeyn? Ueberdieſes haͤtte er auch oft nicht nachgeahmt. Viele lieſſen ſich auf die Vertheidigung ein. Es wurde nicht wenig auf den Zuͤnften geſtritten.
…
O 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0287"n="211"/>
fer angeht, und ſolten ſie auch ſelbſt des Hoch-<lb/>
verraths ſchuldig ſeyn, in Vergleichung mit<lb/>
denen vielen wichtigen Sachen, die wir auf<lb/>
dieſem Landtage abzuthun haben, Kleinigkeit<lb/>ſey. Vielleicht iſt gegen das Ende des Land-<lb/>
tages noch Zeit zu dieſen Nebendingen uͤbrig.<lb/>
Fuͤr jezt weiſen wir deine Anklage ab. Von<lb/>
dem Schleichhandel, der mit dem Bilderchen<lb/>
getrieben wird, kanſt du uns dieſen Abend wei-<lb/>
tere Nachricht geben.</p><lb/><p>Ein zweyter Anklaͤger naͤherte ſich. Ent-<lb/>ſcheidet, ſagte er, ob nicht ſogar … unter die<lb/>
Nachahmer gehoͤre? Jſt meine Anklage ge-<lb/>
recht; ſo — es wird mir ſchwer ein gewiſſes<lb/>
Wort mit …s Namen auszuſprechen; aber ſein<lb/>
Beyſpiel iſt zu verfuͤhrend, die Geſeze ſind ein-<lb/>
mal die Geſeze, und die Republik iſt verſammelt,<lb/>ſo muß … zum Knecht erklaͤrt werden.</p><lb/><p>… bezog ſich in ſeiner Vertheidigung auf<lb/>
das Urtheil der Republik, ob er nicht gut,<lb/>
und ſo wie es ein Freyer thun duͤrfte, nach-<lb/>
geahmt haͤtte? und ob er nicht fuͤr die groſſe<lb/>
Anzahl derer, die ſein Urbild nicht kenten, auf-<lb/>
hoͤrte ein Nachahmer zu ſeyn? Ueberdieſes<lb/>
haͤtte er auch <hirendition="#fr">oft nicht nachgeahmt</hi>. Viele<lb/>
lieſſen ſich auf die Vertheidigung ein. Es<lb/>
wurde nicht wenig auf den Zuͤnften geſtritten.</p><lb/><fwplace="bottom"type="sig">O 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">…</fw><lb/></div></div></body></text></TEI>
[211/0287]
fer angeht, und ſolten ſie auch ſelbſt des Hoch-
verraths ſchuldig ſeyn, in Vergleichung mit
denen vielen wichtigen Sachen, die wir auf
dieſem Landtage abzuthun haben, Kleinigkeit
ſey. Vielleicht iſt gegen das Ende des Land-
tages noch Zeit zu dieſen Nebendingen uͤbrig.
Fuͤr jezt weiſen wir deine Anklage ab. Von
dem Schleichhandel, der mit dem Bilderchen
getrieben wird, kanſt du uns dieſen Abend wei-
tere Nachricht geben.
Ein zweyter Anklaͤger naͤherte ſich. Ent-
ſcheidet, ſagte er, ob nicht ſogar … unter die
Nachahmer gehoͤre? Jſt meine Anklage ge-
recht; ſo — es wird mir ſchwer ein gewiſſes
Wort mit …s Namen auszuſprechen; aber ſein
Beyſpiel iſt zu verfuͤhrend, die Geſeze ſind ein-
mal die Geſeze, und die Republik iſt verſammelt,
ſo muß … zum Knecht erklaͤrt werden.
… bezog ſich in ſeiner Vertheidigung auf
das Urtheil der Republik, ob er nicht gut,
und ſo wie es ein Freyer thun duͤrfte, nach-
geahmt haͤtte? und ob er nicht fuͤr die groſſe
Anzahl derer, die ſein Urbild nicht kenten, auf-
hoͤrte ein Nachahmer zu ſeyn? Ueberdieſes
haͤtte er auch oft nicht nachgeahmt. Viele
lieſſen ſich auf die Vertheidigung ein. Es
wurde nicht wenig auf den Zuͤnften geſtritten.
…
O 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/287>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.