viel Umstände abweisen würden. Und dazu, daß sich die Zünfte wider solche Abweisungen erklären würden, konte man auch eben keine sonderliche Hofnung haben, weil sie den Al- dermännern zu grosse Gelindigkeit vorgewor- fen hatten. Ankläger und Angeklagte fanden sich daher in Umständen, worinn sie auf nichts, als auf die Unterstüzung der Geseze hoffen konten.
Der Ankläger den man anzufangen erlaubt hatte, weil er zuerst auf dem Plaze gewesen war, sagte: Er wolte nur daran erinnern, weil es sonst vielleicht könte vergessen werden, daß von Bar in der französischen Sprache ge- schrieben hätte, und daher nach dem Geseze:
Selbst Leibniz, wenn er wieder käme
müste Landes verwiesen werden. Seine Ver- weisung würde freylich wohl ohne Wieder- kunft seyn, weil er sowohl zum Schreiben, als auch zur Erlernung unserer Sprache zu alt wäre.
Bey dieser Anklage entstand hier und da ein kleines Gelächter. Es würde allgemeiner geworden seyn, wenn die meisten nicht mit dem Ankläger in gleicher Unwissenheit gewesen wären. Man hatte sich nämlich in den lezten Zeiten so wenig um von Bar bekümmert, daß
man
viel Umſtaͤnde abweiſen wuͤrden. Und dazu, daß ſich die Zuͤnfte wider ſolche Abweiſungen erklaͤren wuͤrden, konte man auch eben keine ſonderliche Hofnung haben, weil ſie den Al- dermaͤnnern zu groſſe Gelindigkeit vorgewor- fen hatten. Anklaͤger und Angeklagte fanden ſich daher in Umſtaͤnden, worinn ſie auf nichts, als auf die Unterſtuͤzung der Geſeze hoffen konten.
Der Anklaͤger den man anzufangen erlaubt hatte, weil er zuerſt auf dem Plaze geweſen war, ſagte: Er wolte nur daran erinnern, weil es ſonſt vielleicht koͤnte vergeſſen werden, daß von Bar in der franzoͤſiſchen Sprache ge- ſchrieben haͤtte, und daher nach dem Geſeze:
Selbſt Leibniz, wenn er wieder kaͤme
muͤſte Landes verwieſen werden. Seine Ver- weiſung wuͤrde freylich wohl ohne Wieder- kunft ſeyn, weil er ſowohl zum Schreiben, als auch zur Erlernung unſerer Sprache zu alt waͤre.
Bey dieſer Anklage entſtand hier und da ein kleines Gelaͤchter. Es wuͤrde allgemeiner geworden ſeyn, wenn die meiſten nicht mit dem Anklaͤger in gleicher Unwiſſenheit geweſen waͤren. Man hatte ſich naͤmlich in den lezten Zeiten ſo wenig um von Bar bekuͤmmert, daß
man
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viel Umſtaͤnde abweiſen wuͤrden. Und dazu,
daß ſich die Zuͤnfte wider ſolche Abweiſungen
erklaͤren wuͤrden, konte man auch eben keine
ſonderliche Hofnung haben, weil ſie den Al-
dermaͤnnern zu groſſe Gelindigkeit vorgewor-
fen hatten. Anklaͤger und Angeklagte fanden
ſich daher in Umſtaͤnden, worinn ſie auf
nichts, als auf die Unterſtuͤzung der Geſeze
hoffen konten.
Der Anklaͤger den man anzufangen erlaubt
hatte, weil er zuerſt auf dem Plaze geweſen
war, ſagte: Er wolte nur daran erinnern,
weil es ſonſt vielleicht koͤnte vergeſſen werden,
daß von Bar in der franzoͤſiſchen Sprache ge-
ſchrieben haͤtte, und daher nach dem Geſeze:
Selbſt Leibniz, wenn er wieder kaͤme
muͤſte Landes verwieſen werden. Seine Ver-
weiſung wuͤrde freylich wohl ohne Wieder-
kunft ſeyn, weil er ſowohl zum Schreiben,
als auch zur Erlernung unſerer Sprache zu
alt waͤre.
Bey dieſer Anklage entſtand hier und da
ein kleines Gelaͤchter. Es wuͤrde allgemeiner
geworden ſeyn, wenn die meiſten nicht mit
dem Anklaͤger in gleicher Unwiſſenheit geweſen
waͤren. Man hatte ſich naͤmlich in den lezten
Zeiten ſo wenig um von Bar bekuͤmmert, daß
man
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/265>, abgerufen am 22.11.2024.
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