Kleist, Heinrich von: Der zerbrochne Krug. Berlin, 1811.
Ist hier der Ort jetzt nicht, es euch zu lehren. Wenn ihr Recht anders nicht, als so, könnt geben, So tretet ab: vielleicht kann's euer Schreiber. Adam. Erlaubt! Ich gab's, wie's hier in Huisum üblich; Ew. Gnaden haben's also mir befohlen. Walter. Ich hätt' --? Adam. Auf meine Ehre! Walter. Ich befahl euch, Recht hier nach den Gesetzen zu ertheilen; Und hier in Huisum glaubt' ich die Gesetze, Wie anderswo in den vereinten Staaten. Adam. Da muß submiß ich um Verzeihung bitten! Wir haben hier, mit Ew. Erlaubniß, Statuten, eigenthümliche, in Huisum, Nicht aufgeschriebene, muß ich gestehn, doch durch Bewährte Tradition uns überliefert. Von dieser Form, getrau ich mir zu hoffen, Bin ich noch heut kein Jota abgewichen. Doch auch in eurer andern Form bin ich, Wie sie im Reich mag üblich sein, zu Hause.
Iſt hier der Ort jetzt nicht, es euch zu lehren. Wenn ihr Recht anders nicht, als ſo, koͤnnt geben, So tretet ab: vielleicht kann’s euer Schreiber. Adam. Erlaubt! Ich gab’s, wie’s hier in Huiſum uͤblich; Ew. Gnaden haben’s alſo mir befohlen. Walter. Ich haͤtt’ —? Adam. Auf meine Ehre! Walter. Ich befahl euch, Recht hier nach den Geſetzen zu ertheilen; Und hier in Huiſum glaubt’ ich die Geſetze, Wie anderswo in den vereinten Staaten. Adam. Da muß ſubmiß ich um Verzeihung bitten! Wir haben hier, mit Ew. Erlaubniß, Statuten, eigenthuͤmliche, in Huiſum, Nicht aufgeſchriebene, muß ich geſtehn, doch durch Bewaͤhrte Tradition uns uͤberliefert. Von dieſer Form, getrau ich mir zu hoffen, Bin ich noch heut kein Jota abgewichen. Doch auch in eurer andern Form bin ich, Wie ſie im Reich mag uͤblich ſein, zu Hauſe. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <sp who="#WAL"> <p><pb facs="#f0059" n="53"/> Iſt hier der Ort jetzt nicht, es euch zu lehren.<lb/> Wenn ihr Recht anders nicht, als ſo, koͤnnt geben,<lb/> So tretet ab: vielleicht kann’s euer Schreiber.</p> </sp><lb/> <sp who="#ADA"> <speaker><hi rendition="#g">Adam</hi>.</speaker><lb/> <p>Erlaubt! Ich gab’s, wie’s hier in Huiſum uͤblich;<lb/> Ew. Gnaden haben’s alſo mir befohlen.</p> </sp><lb/> <sp who="#WAL"> <speaker><hi rendition="#g">Walter</hi>.</speaker><lb/> <p>Ich haͤtt’ —?</p> </sp><lb/> <sp who="#ADA"> <speaker><hi rendition="#g">Adam</hi>.</speaker><lb/> <p> <hi rendition="#c">Auf meine Ehre!</hi> </p> </sp><lb/> <sp who="#WAL"> <speaker><hi rendition="#g">Walter</hi>.</speaker><lb/> <p><hi rendition="#et">Ich befahl euch,</hi><lb/> Recht hier nach den Geſetzen zu ertheilen;<lb/> Und hier in Huiſum glaubt’ ich die Geſetze,<lb/> Wie anderswo in den vereinten Staaten.</p> </sp><lb/> <sp who="#ADA"> <speaker><hi rendition="#g">Adam</hi>.</speaker><lb/> <p>Da muß ſubmiß ich um Verzeihung bitten!<lb/> Wir haben hier, mit Ew. Erlaubniß,<lb/> Statuten, eigenthuͤmliche, in Huiſum,<lb/> Nicht aufgeſchriebene, muß ich geſtehn, doch durch<lb/> Bewaͤhrte Tradition uns uͤberliefert.<lb/> Von dieſer Form, getrau ich mir zu hoffen,<lb/> Bin ich noch heut kein Jota abgewichen.<lb/> Doch auch in eurer andern Form bin ich,<lb/> Wie ſie im Reich mag uͤblich ſein, zu Hauſe.<lb/></p> </sp> </div> </body> </text> </TEI> [53/0059]
Iſt hier der Ort jetzt nicht, es euch zu lehren.
Wenn ihr Recht anders nicht, als ſo, koͤnnt geben,
So tretet ab: vielleicht kann’s euer Schreiber.
Adam.
Erlaubt! Ich gab’s, wie’s hier in Huiſum uͤblich;
Ew. Gnaden haben’s alſo mir befohlen.
Walter.
Ich haͤtt’ —?
Adam.
Auf meine Ehre!
Walter.
Ich befahl euch,
Recht hier nach den Geſetzen zu ertheilen;
Und hier in Huiſum glaubt’ ich die Geſetze,
Wie anderswo in den vereinten Staaten.
Adam.
Da muß ſubmiß ich um Verzeihung bitten!
Wir haben hier, mit Ew. Erlaubniß,
Statuten, eigenthuͤmliche, in Huiſum,
Nicht aufgeſchriebene, muß ich geſtehn, doch durch
Bewaͤhrte Tradition uns uͤberliefert.
Von dieſer Form, getrau ich mir zu hoffen,
Bin ich noch heut kein Jota abgewichen.
Doch auch in eurer andern Form bin ich,
Wie ſie im Reich mag uͤblich ſein, zu Hauſe.
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Zitationshilfe: | Kleist, Heinrich von: Der zerbrochne Krug. Berlin, 1811, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kleist_krug_1811/59>, abgerufen am 23.07.2024. |