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Kleinpaul, Ernst: Die Lehre von den Formen und Gattungen der deutschen Dichtkunst. Für höhere Lehranstalten, so wie zum Selbstunterricht. Barmen, 1843.

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Maaß
festgehalten. Bei andern sahen wir, daß in pkl_034.002
dieser Beziehung dem Dichter schon ein Spielraum gelassen pkl_034.003
war, der aber immer noch seine festen Gränzen pkl_034.004
hatte. Es giebt jedoch auch Verse, bei denen der Verfasser pkl_034.005
für die Art der Silbenmischung sich gar keinem pkl_034.006
formellen Gesetze unterworfen hat. Zu welchen Gattungen pkl_034.007
die darin vorkommenden Füße gehören, ist an pkl_034.008
und für sich ganz gleichgültig, denn keine Gattung ist pkl_034.009
für diese Versart vorgeschrieben, keine ausgeschlossen, pkl_034.010
und es ist nicht einmal nöthig, daß alles sich in wirkliche pkl_034.011
Füße auflösen lasse. Gewöhnlich werden solche pkl_034.012
Verse nach einer gewissen Zahl betonter Silben, pkl_034.013
ohne alle Rücksicht auf die Zahl und Reihenfolge der pkl_034.014
tonlosen bestimmt. Man nennt sie daher auch wohl pkl_034.015
Accentverse im engern Sinne.

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§. 52. Zu dieser Klasse von Versen gehören vielleicht pkl_034.017
die meisten altdeutschen und die denselben nachgebildeten pkl_034.018
Verse, z. B. der eigentliche oder ältere pkl_034.019
Nibelungenvers, den wir schon bei Gelegenheit des pkl_034.020
neuern jambischen Nibelungenverses in §. 30 besprochen pkl_034.021
haben; ferner manche englische oder den englischen pkl_034.022
nachgebildete Balladenverse, und endlich wohl pkl_034.023
die Mehrzahl der eigentlichen Volkslieder.

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§. 53. Es giebt auch Verse, in denen selbst die pkl_034.025
Hebungen nicht gezählt werden, sondern bei denen pkl_034.026
das Maaß des Verses nur entweder von der logischen pkl_034.027
Abtheilung des Satzes
oder von der zufälligen pkl_034.028
Stellung des Reims abhängt. Zu dieser Gattung gehören pkl_034.029
unter anderm auch die Makamen, eine Art gereimter pkl_034.030
Prosa, welche besonders durch Rückert aus pkl_034.031
Persien nach Deutschland verpflanzt wurde.

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Maaß
festgehalten. Bei andern sahen wir, daß in pkl_034.002
dieser Beziehung dem Dichter schon ein Spielraum gelassen pkl_034.003
war, der aber immer noch seine festen Gränzen pkl_034.004
hatte. Es giebt jedoch auch Verse, bei denen der Verfasser pkl_034.005
für die Art der Silbenmischung sich gar keinem pkl_034.006
formellen Gesetze unterworfen hat. Zu welchen Gattungen pkl_034.007
die darin vorkommenden Füße gehören, ist an pkl_034.008
und für sich ganz gleichgültig, denn keine Gattung ist pkl_034.009
für diese Versart vorgeschrieben, keine ausgeschlossen, pkl_034.010
und es ist nicht einmal nöthig, daß alles sich in wirkliche pkl_034.011
Füße auflösen lasse. Gewöhnlich werden solche pkl_034.012
Verse nach einer gewissen Zahl betonter Silben, pkl_034.013
ohne alle Rücksicht auf die Zahl und Reihenfolge der pkl_034.014
tonlosen bestimmt. Man nennt sie daher auch wohl pkl_034.015
Accentverse im engern Sinne.

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§. 52. Zu dieser Klasse von Versen gehören vielleicht pkl_034.017
die meisten altdeutschen und die denselben nachgebildeten pkl_034.018
Verse, z. B. der eigentliche oder ältere pkl_034.019
Nibelungenvers, den wir schon bei Gelegenheit des pkl_034.020
neuern jambischen Nibelungenverses in §. 30 besprochen pkl_034.021
haben; ferner manche englische oder den englischen pkl_034.022
nachgebildete Balladenverse, und endlich wohl pkl_034.023
die Mehrzahl der eigentlichen Volkslieder.

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§. 53. Es giebt auch Verse, in denen selbst die pkl_034.025
Hebungen nicht gezählt werden, sondern bei denen pkl_034.026
das Maaß des Verses nur entweder von der logischen pkl_034.027
Abtheilung des Satzes
oder von der zufälligen pkl_034.028
Stellung des Reims abhängt. Zu dieser Gattung gehören pkl_034.029
unter anderm auch die Makamen, eine Art gereimter pkl_034.030
Prosa, welche besonders durch Rückert aus pkl_034.031
Persien nach Deutschland verpflanzt wurde.

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[34/0060] pkl_034.001 Maaß festgehalten. Bei andern sahen wir, daß in pkl_034.002 dieser Beziehung dem Dichter schon ein Spielraum gelassen pkl_034.003 war, der aber immer noch seine festen Gränzen pkl_034.004 hatte. Es giebt jedoch auch Verse, bei denen der Verfasser pkl_034.005 für die Art der Silbenmischung sich gar keinem pkl_034.006 formellen Gesetze unterworfen hat. Zu welchen Gattungen pkl_034.007 die darin vorkommenden Füße gehören, ist an pkl_034.008 und für sich ganz gleichgültig, denn keine Gattung ist pkl_034.009 für diese Versart vorgeschrieben, keine ausgeschlossen, pkl_034.010 und es ist nicht einmal nöthig, daß alles sich in wirkliche pkl_034.011 Füße auflösen lasse. Gewöhnlich werden solche pkl_034.012 Verse nach einer gewissen Zahl betonter Silben, pkl_034.013 ohne alle Rücksicht auf die Zahl und Reihenfolge der pkl_034.014 tonlosen bestimmt. Man nennt sie daher auch wohl pkl_034.015 Accentverse im engern Sinne. pkl_034.016 §. 52. Zu dieser Klasse von Versen gehören vielleicht pkl_034.017 die meisten altdeutschen und die denselben nachgebildeten pkl_034.018 Verse, z. B. der eigentliche oder ältere pkl_034.019 Nibelungenvers, den wir schon bei Gelegenheit des pkl_034.020 neuern jambischen Nibelungenverses in §. 30 besprochen pkl_034.021 haben; ferner manche englische oder den englischen pkl_034.022 nachgebildete Balladenverse, und endlich wohl pkl_034.023 die Mehrzahl der eigentlichen Volkslieder. pkl_034.024 §. 53. Es giebt auch Verse, in denen selbst die pkl_034.025 Hebungen nicht gezählt werden, sondern bei denen pkl_034.026 das Maaß des Verses nur entweder von der logischen pkl_034.027 Abtheilung des Satzes oder von der zufälligen pkl_034.028 Stellung des Reims abhängt. Zu dieser Gattung gehören pkl_034.029 unter anderm auch die Makamen, eine Art gereimter pkl_034.030 Prosa, welche besonders durch Rückert aus pkl_034.031 Persien nach Deutschland verpflanzt wurde.

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Zitationshilfe: Kleinpaul, Ernst: Die Lehre von den Formen und Gattungen der deutschen Dichtkunst. Für höhere Lehranstalten, so wie zum Selbstunterricht. Barmen, 1843, S. 34. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kleinpaul_poetik_1843/60>, abgerufen am 23.11.2024.