Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegründet.

Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches für augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen möge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / möge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette können verhütet werden / wann nicht die löbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkündig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum höchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden müssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten.

Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden möge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegrün -

Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegruͤndet.

Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches fuͤr augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen moͤge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / moͤge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette koͤnnen verhuͤtet werden / wann nicht die loͤbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkuͤndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum hoͤchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden muͤssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten.

Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden moͤge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegruͤn -

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0679" n="330"/>
Warheiten eine /                      derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der                      Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische                      Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd                      gegru&#x0364;ndet.</p>
        <p>Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im                      geringsten nicht dauon abe / wie solches fu&#x0364;r augen ist auch das Concordibuch                      dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30.                      bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen mo&#x0364;ge vnuerruckt erhalten / auff die                      Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils                      Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der                      Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen /                      mo&#x0364;ge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette                      ko&#x0364;nnen verhu&#x0364;tet werden / wann nicht die lo&#x0364;bliche Stende bey zeit dazu gethan /                      vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd                      Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das                      Weltku&#x0364;ndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes                      Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum ho&#x0364;chsten fortgesetzt vnd                      gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd                      alles Sacramenticrisch werden mu&#x0364;ssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die                      hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade /                      gestewret hetten.</p>
        <p>Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried                      dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß                      dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden                      mo&#x0364;ge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben                      darauff der Religions Fried einig vnd allein gegru&#x0364;n -
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[330/0679] Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegruͤndet. Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches fuͤr augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen moͤge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / moͤge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette koͤnnen verhuͤtet werden / wann nicht die loͤbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkuͤndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum hoͤchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden muͤssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten. Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden moͤge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegruͤn -

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/679
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/679>, abgerufen am 04.12.2024.