Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegründet. Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches für augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen möge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / möge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette können verhütet werden / wann nicht die löbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkündig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum höchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden müssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten. Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden möge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegrün - Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegruͤndet. Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches fuͤr augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen moͤge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / moͤge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette koͤnnen verhuͤtet werden / wann nicht die loͤbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkuͤndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum hoͤchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden muͤssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten. Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden moͤge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegruͤn - <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0679" n="330"/> Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegruͤndet.</p> <p>Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches fuͤr augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen moͤge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / moͤge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette koͤnnen verhuͤtet werden / wann nicht die loͤbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkuͤndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum hoͤchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden muͤssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten.</p> <p>Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden moͤge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegruͤn - </p> </div> </body> </text> </TEI> [330/0679]
Warheiten eine / derer sie sich / durch jr gantzes schreiben / trewlich beflissen haben. Der Religions fried ist ja / wie menniglich bewust / anff die Augspurgische Confessiou / so anno 30. Keyser Carolo vbergeben / etc. gestifftet vnd gegruͤndet.
Nu bleibet das Concordibuch bey derselben Confession durchaus / weichet im geringsten nicht dauon abe / wie solches fuͤr augen ist auch das Concordibuch dahinn gerichtet / das die lehre inn der Augspurgischen Confession anno / 30. bekandt / in vnsern Kirchen vnd Schulen moͤge vnuerruckt erhalten / auff die Nachkommen als ein thewres depositum gebracht / vnd vnsers Gegentheils Sacramentirische Gottlose Schwermerey / die sich vnter dem Schein der Augspurgischen Confession / inn vnser Kirchen vnd Schulen hat einmengen wollen / moͤge abgeschafft vnd aus dem wege gereumet werden / welches sie nimmermehr hette koͤnnen verhuͤtet werden / wann nicht die loͤbliche Stende bey zeit dazu gethan / vnd den Sawerteig Sacramentirisches Schwermerey mit ernst aus jhren Schulen vnd Kirchen durch diess Christliche Werck hette ausfegen lassen / wie daß numehr das Weltkuͤndig. Derwegen dann der Religions fried nicht allein durch ermeldtes Concordi Buch nicht geschwecht / Sonder auch zum hoͤchsten fortgesetzt vnd gesterckt wirdt. Da er sonst hette auffgehaben / im Grundt vernichtiget / vnd alles Sacramenticrisch werden muͤssen / wann es ohn diß Werck gewest / vnd die hohen Heupter / dem angehenden vbel nicht bey zeit / durch Gottet Gnade / gestewret hetten.
Vnd ist sich wol zu verwundern / wie vnser Gegentheil auff die Religions fried dringet / welchen sie doch nichts vberal achten / ja viel mehr mit allem fleiß dahin practicieren / das er gantz vnd gar auffgehaben vnd aus getilget werden moͤge / vnd die Augspurgische Confession / Anno etc. 39. Keyser Carolo vbergeben darauff der Religions Fried einig vnd allein gegruͤn -
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