Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

Bild:
<< vorherige Seite

Glauben gesetzt / als Mar. 1. thut Busse vnd glaubet dem Euangelio. Vnd Luce. 24. Predigen lassen Busse vnd Vergebung der Sünden. Da es nur von einen oder vom ersten stücke der Busse / nemlich von der Contrition oder Rew genomen wird / welche aus der Predigt des Gesetzes kompt / aber zu heilsamer busse oder bekerung zu Gott noch nicht genug ist / wann nicht der Glaub an Christum darzu kompt / dessen verdienst durchs Euangelij Predigt angebotten wirdt.

Wo ferrn nun das Wörtlein Busse / von der gantzen busse oder bekerung zu GOtt / in dieser des Gegentheils Einrede verstanden wirdt / darzu zwey stück / Rew vnd Glaube an Christum / gehören / kan das Euangelium solcher gestallt (dieweil es da generaliter / für die gantze Lehr genommen wirdt / welche beyde stück / Gesetz vnd Euangelium / begreiffen thut) genommen / wol eine Bußpredigt genennet werden / vnd streit das Gegenteil nicht wider das Concordibuch / sondern wieder sein selbst eygene Laruen / die es jhme erdichtet.

Wo sie es aber Menschen zugefallen / von der bedeutung verstehen / da das wörtlein Busse nur von der Rewe verstanden wirt / vnd wollen / daß das Euangelium / eigentlich zu reden / vnd in seinem eigenen ampt / darinnen es der gesetzpredigt entgegen ge setzt wirt / solle eine solche Predigt sein / durch welche die rewe / erkentnis der Sünden / vnd schrecken für Gottes gericht vnd zorn / etc. gewircket vnd zuwegen gebracht werde / sagen wir rund Nein darzu. Dann die rewe oder erkendtnüs der Sünden zu wircken / eygentlich zu reden / des gesetzes vnd nicht des Euangelij Ampt / oder Predigt ist. Vnd solcher gestallt kan das Euangelium kein Bußpredigt / eygentlich zu reden / genennet werden / mann wölle dann muttwillig die sprüche der schrifft / welche vnterschidlich von diesen sachen reden / in einander vermengen / vnd den eygentlichen vnterscheidt des gesetzes vnd Euangelij / so viel diesen punct antrifft / wissentlich auffheben vnd zu nichte machen.

Glauben gesetzt / als Mar. 1. thut Busse vnd glaubet dem Euangelio. Vnd Luce. 24. Predigen lassen Busse vnd Vergebung der Suͤnden. Da es nur von einen oder vom ersten stuͤcke der Busse / nemlich von der Contrition oder Rew genomen wird / welche aus der Predigt des Gesetzes kompt / aber zu heilsamer busse oder bekerung zu Gott noch nicht genug ist / wann nicht der Glaub an Christum darzu kompt / dessen verdienst durchs Euangelij Predigt angebotten wirdt.

Wo ferrn nun das Woͤrtlein Busse / von der gantzen busse oder bekerung zu GOtt / in dieser des Gegentheils Einrede verstanden wirdt / darzu zwey stuͤck / Rew vnd Glaube an Christum / gehoͤren / kan das Euangelium solcher gestallt (dieweil es da generaliter / fuͤr die gantze Lehr genommen wirdt / welche beyde stuͤck / Gesetz vnd Euangelium / begreiffen thut) genommen / wol eine Bußpredigt genennet werden / vnd streit das Gegenteil nicht wider das Concordibuch / sondern wieder sein selbst eygene Laruen / die es jhme erdichtet.

Wo sie es aber Menschen zugefallen / von der bedeutung verstehen / da das woͤrtlein Busse nur von der Rewe verstanden wirt / vnd wollen / daß das Euangelium / eigentlich zu reden / vnd in seinem eigenen ampt / darinnen es der gesetzpredigt entgegen ge setzt wirt / solle eine solche Predigt sein / durch welche die rewe / erkentnis der Suͤnden / vnd schrecken fuͤr Gottes gericht vnd zorn / etc. gewircket vnd zuwegen gebracht werde / sagen wir rund Nein darzu. Dann die rewe oder erkendtnuͤs der Suͤnden zu wircken / eygentlich zu reden / des gesetzes vnd nicht des Euangelij Ampt / oder Predigt ist. Vnd solcher gestallt kan das Euangelium kein Bußpredigt / eygentlich zu reden / genennet werden / mann woͤlle dañ muttwillig die spruͤche der schrifft / welche vnterschidlich von diesen sachen reden / in einander vermengen / vnd den eygentlichen vnterscheidt des gesetzes vnd Euangelij / so viel diesen punct antrifft / wissentlich auffheben vnd zu nichte machen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0631" n="306"/>
Glauben gesetzt /                      als Mar. 1. thut Busse vnd glaubet dem Euangelio. Vnd Luce. 24. Predigen lassen                      Busse vnd Vergebung der Su&#x0364;nden. Da es nur von einen oder vom ersten stu&#x0364;cke der                      Busse / nemlich von der Contrition oder Rew genomen wird / welche aus der                      Predigt des Gesetzes kompt / aber zu heilsamer busse oder bekerung zu Gott noch                      nicht genug ist / wann nicht der Glaub an Christum darzu kompt / dessen                      verdienst durchs Euangelij Predigt angebotten wirdt.</p>
        <p>Wo ferrn nun das Wo&#x0364;rtlein Busse / von der gantzen busse oder bekerung zu GOtt /                      in dieser des Gegentheils Einrede verstanden wirdt / darzu zwey stu&#x0364;ck / Rew vnd                      Glaube an Christum / geho&#x0364;ren / kan das Euangelium solcher gestallt (dieweil es                      da generaliter / fu&#x0364;r die gantze Lehr genommen wirdt / welche beyde stu&#x0364;ck /                      Gesetz vnd Euangelium / begreiffen thut) genommen / wol eine Bußpredigt genennet                      werden / vnd streit das Gegenteil nicht wider das Concordibuch / sondern wieder                      sein selbst eygene Laruen / die es jhme erdichtet.</p>
        <p>Wo sie es aber Menschen zugefallen / von der bedeutung verstehen / da das                      wo&#x0364;rtlein Busse nur von der Rewe verstanden wirt / vnd wollen / daß das                      Euangelium / eigentlich zu reden / vnd in seinem eigenen ampt / darinnen es der                      gesetzpredigt entgegen ge setzt wirt / solle eine solche Predigt sein / durch                      welche die rewe / erkentnis der Su&#x0364;nden / vnd schrecken fu&#x0364;r Gottes gericht vnd                      zorn / etc. gewircket vnd zuwegen gebracht werde / sagen wir rund Nein darzu.                      Dann die rewe oder erkendtnu&#x0364;s der Su&#x0364;nden zu wircken / eygentlich zu reden / des                      gesetzes vnd nicht des Euangelij Ampt / oder Predigt ist. Vnd solcher gestallt                      kan das Euangelium kein Bußpredigt / eygentlich zu reden / genennet werden /                      mann wo&#x0364;lle dan&#x0303; muttwillig die spru&#x0364;che der schrifft / welche                      vnterschidlich von diesen sachen reden / in einander vermengen / vnd den                      eygentlichen vnterscheidt des gesetzes vnd Euangelij / so viel diesen punct                      antrifft / wissentlich auffheben vnd zu nichte machen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[306/0631] Glauben gesetzt / als Mar. 1. thut Busse vnd glaubet dem Euangelio. Vnd Luce. 24. Predigen lassen Busse vnd Vergebung der Suͤnden. Da es nur von einen oder vom ersten stuͤcke der Busse / nemlich von der Contrition oder Rew genomen wird / welche aus der Predigt des Gesetzes kompt / aber zu heilsamer busse oder bekerung zu Gott noch nicht genug ist / wann nicht der Glaub an Christum darzu kompt / dessen verdienst durchs Euangelij Predigt angebotten wirdt. Wo ferrn nun das Woͤrtlein Busse / von der gantzen busse oder bekerung zu GOtt / in dieser des Gegentheils Einrede verstanden wirdt / darzu zwey stuͤck / Rew vnd Glaube an Christum / gehoͤren / kan das Euangelium solcher gestallt (dieweil es da generaliter / fuͤr die gantze Lehr genommen wirdt / welche beyde stuͤck / Gesetz vnd Euangelium / begreiffen thut) genommen / wol eine Bußpredigt genennet werden / vnd streit das Gegenteil nicht wider das Concordibuch / sondern wieder sein selbst eygene Laruen / die es jhme erdichtet. Wo sie es aber Menschen zugefallen / von der bedeutung verstehen / da das woͤrtlein Busse nur von der Rewe verstanden wirt / vnd wollen / daß das Euangelium / eigentlich zu reden / vnd in seinem eigenen ampt / darinnen es der gesetzpredigt entgegen ge setzt wirt / solle eine solche Predigt sein / durch welche die rewe / erkentnis der Suͤnden / vnd schrecken fuͤr Gottes gericht vnd zorn / etc. gewircket vnd zuwegen gebracht werde / sagen wir rund Nein darzu. Dann die rewe oder erkendtnuͤs der Suͤnden zu wircken / eygentlich zu reden / des gesetzes vnd nicht des Euangelij Ampt / oder Predigt ist. Vnd solcher gestallt kan das Euangelium kein Bußpredigt / eygentlich zu reden / genennet werden / mann woͤlle dañ muttwillig die spruͤche der schrifft / welche vnterschidlich von diesen sachen reden / in einander vermengen / vnd den eygentlichen vnterscheidt des gesetzes vnd Euangelij / so viel diesen punct antrifft / wissentlich auffheben vnd zu nichte machen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/631
Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 306. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/631>, abgerufen am 22.11.2024.