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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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lauter gnaden verheissungen hat. Derwegen dann dem Concordi buch gantz vngütlich geschicht / da jhm schuldt gegeben / als solte es gefehrlicher weise / das theil von den conditionalibus / das ist bedinglichen verheissungen des gesetzes aussen lassen / vnd müsse solches von jnen erst erinnert werden / gleich als were vns dassel bige frembdt oder vnbekand / so doch das Concordibuch nur auff gegenwertigen streit / vnd nicht ferrner gesehen hat.

Nachmals machen sie viel Wort dauon / das etliche / die da sagen / das Gesetz gebiete nur / straffe vnd verdamme / das Euangelium aber tröste allein / nicht recht oder wol beyde lehren vnterscheiden sollen / vnd schliessen ferrner daraus / daß auch das Concordibuch / da es sage / deß gesetzes eigen ampt sey gebieten vnd leren / was man thun solle / vnd das Euangelij eigen ampt sey lehren vnd gebieten / das wir an Christum glauben sollen / nicht gnugsam mit jm selber einig sey.

So viel nun das Christliche Concordibuch anlanget / ist es nicht ohn / das es im articulo / vom gesetz vnd Euangelio pag. 283. fac. 2. setzet / das Euangelium eigentlich lehre vnd befehle in Christum zu glauben. Das aber damit der vnterscheit des gesetzes vnd Euangelij solte verruckt werden / dieweil das gesetz ein ampt ist gebieten vnd lehren / was man thun soll / oder das buch wieder sich selbst sein ist eine schendliche verleumbdung / dann so viel des Gesetzes Gebot betrifft / gehen die auff den gantzen gehorsam / dan wir Gott nach den Zehen Geboten jnnerlich vnd eusserlich zu zu leisten schüldig sind / vnd fordert denselben / als von Rechtswegen von vns / sintemal vns Gott also geschaffen / das wir jm den selben hetten leisten können / wann vnsere erste Eltern in dem stande der vnschuld geblieben weren. Des Euangelij befel aber / vom Glauben an Christum / gehet nur auff dises einige stücklein / vnd nicht weiter / so gebeut auch das Gesetz allein was man thun solle / vnd gibt das vermögen nicht darzu. Das Euangelium aber ge beut nicht alleine an Christum zu glauben / sondern es gibet auch

lauter gnaden verheissungen hat. Derwegen dann dem Concordi buch gantz vnguͤtlich geschicht / da jhm schuldt gegeben / als solte es gefehrlicher weise / das theil von den conditionalibus / das ist bedinglichen verheissungen des gesetzes aussen lassen / vnd muͤsse solches von jnen erst erinnert werden / gleich als were vns dassel bige frembdt oder vnbekand / so doch das Concordibuch nur auff gegenwertigen streit / vnd nicht ferrner gesehen hat.

Nachmals machen sie viel Wort dauon / das etliche / die da sagen / das Gesetz gebiete nur / straffe vnd verdamme / das Euangelium aber troͤste allein / nicht recht oder wol beyde lehren vnterscheiden sollen / vnd schliessen ferrner daraus / daß auch das Concordibuch / da es sage / deß gesetzes eigen ampt sey gebieten vnd leren / was man thun solle / vnd das Euangelij eigen ampt sey lehren vnd gebieten / das wir an Christum glauben sollen / nicht gnugsam mit jm selber einig sey.

So viel nun das Christliche Concordibuch anlanget / ist es nicht ohn / das es im articulo / vom gesetz vnd Euangelio pag. 283. fac. 2. setzet / das Euangelium eigentlich lehre vnd befehle in Christum zu glauben. Das aber damit der vnterscheit des gesetzes vnd Euangelij solte verruckt werden / dieweil das gesetz ein ampt ist gebieten vnd lehren / was man thun soll / oder das buch wieder sich selbst sein ist eine schendliche verleumbdung / dann so viel des Gesetzes Gebot betrifft / gehen die auff den gantzen gehorsam / dan wir Gott nach den Zehen Geboten jnnerlich vnd eusserlich zu zu leisten schuͤldig sind / vnd fordert denselben / als von Rechtswegen von vns / sintemal vns Gott also geschaffen / das wir jm den selben hetten leisten koͤnnen / wann vnsere erste Eltern in dem stande der vnschuld geblieben weren. Des Euangelij befel aber / vom Glauben an Christum / gehet nur auff dises einige stuͤcklein / vnd nicht weiter / so gebeut auch das Gesetz allein was man thun solle / vnd gibt das vermoͤgen nicht darzu. Das Euangelium aber ge beut nicht alleine an Christum zu glauben / sondern es gibet auch

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[0628] lauter gnaden verheissungen hat. Derwegen dann dem Concordi buch gantz vnguͤtlich geschicht / da jhm schuldt gegeben / als solte es gefehrlicher weise / das theil von den conditionalibus / das ist bedinglichen verheissungen des gesetzes aussen lassen / vnd muͤsse solches von jnen erst erinnert werden / gleich als were vns dassel bige frembdt oder vnbekand / so doch das Concordibuch nur auff gegenwertigen streit / vnd nicht ferrner gesehen hat. Nachmals machen sie viel Wort dauon / das etliche / die da sagen / das Gesetz gebiete nur / straffe vnd verdamme / das Euangelium aber troͤste allein / nicht recht oder wol beyde lehren vnterscheiden sollen / vnd schliessen ferrner daraus / daß auch das Concordibuch / da es sage / deß gesetzes eigen ampt sey gebieten vnd leren / was man thun solle / vnd das Euangelij eigen ampt sey lehren vnd gebieten / das wir an Christum glauben sollen / nicht gnugsam mit jm selber einig sey. So viel nun das Christliche Concordibuch anlanget / ist es nicht ohn / das es im articulo / vom gesetz vnd Euangelio pag. 283. fac. 2. setzet / das Euangelium eigentlich lehre vnd befehle in Christum zu glauben. Das aber damit der vnterscheit des gesetzes vnd Euangelij solte verruckt werden / dieweil das gesetz ein ampt ist gebieten vnd lehren / was man thun soll / oder das buch wieder sich selbst sein ist eine schendliche verleumbdung / dann so viel des Gesetzes Gebot betrifft / gehen die auff den gantzen gehorsam / dan wir Gott nach den Zehen Geboten jnnerlich vnd eusserlich zu zu leisten schuͤldig sind / vnd fordert denselben / als von Rechtswegen von vns / sintemal vns Gott also geschaffen / das wir jm den selben hetten leisten koͤnnen / wann vnsere erste Eltern in dem stande der vnschuld geblieben weren. Des Euangelij befel aber / vom Glauben an Christum / gehet nur auff dises einige stuͤcklein / vnd nicht weiter / so gebeut auch das Gesetz allein was man thun solle / vnd gibt das vermoͤgen nicht darzu. Das Euangelium aber ge beut nicht alleine an Christum zu glauben / sondern es gibet auch

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/628>, abgerufen am 26.11.2024.