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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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Gegentheil seind an Tag gebracht / welche stück alle mit einander wir / gewissens halben / weder billichen / loben noch entschüldigeu können. Zu solchen ledigen vnd erbermlichen Riß hat vnser Gegentheil mit jhrem stettigen vnd vnablessigen Brieffen bey jhme nicht geringe vrsach gegeben / wie solches jhre gedruckte Bücher vnd Sentbriffe / für der gantzen Christenheit bezeugen das wir dem lieben Gott befehlen vnd heimstellen müssen.

Vnd folget nicht / wie sie vermeinen / wan man das Corpus doctrinae Philippi behalten wölle / so müsse man jre lehr de sacra Coena auch behalten / dann das Corpus doctrinae behalten wir mit dem vnterscheidt (wie gesagt) das mans nach Gottes Wort richte vnd vrtheile / in den stücken / darinn es mangelhafftig / aber jhre lehre de sacra Coena / weil sie den Worten des Abendtmals stracks entgegen leufft / werffen wir billich gar hinweg / vnd meiden Von den locis communidus domini Philippi Melauchtonis.sie als Seelengifft.

Das D. Lutherus locos communes Philippi Anno &c. 25. in praefatio de seruo arbitrio ad Erasmum, so hoch commendiert / wissen wir wol / vnd lassen vns dasselbig gefallen. Aber da redet er nicht von den locis / wie sie hernach / vnd sonderlich nach seinem Todt / gefehrlicher weise geendert worden.

Möchten gleichwol gerne sehen / wie sich doch jhre lehre de Newstedter Buch. pag. 193.Coena sacra daraus beweisen wolten / wie grosse Wort sie auch dauon / aber vergeblich / machen.

Also dringen sie auch darauff / ob gleich Lutherus vnd die andern Theologi die Augspurgische Confession anderst verstanden / als Philippus / so folge darumb nicht / das sie Philippus vnd andere nicht besser haben verstehen mögen / Was thut aber diß zur Sache? Es ist gar nicht die frage / wie sie Philippus ihrem fürgeben nach / etwa soll oder möchte verstanden haben / da er zu jhnen getretten / sondern wie die lehre de Coena allezeit in vnsern Kirche geführt / zu Augspurg in 10. Articulo be -

Gegentheil seind an Tag gebracht / welche stuͤck alle mit einander wir / gewissens halben / weder billichen / loben noch entschuͤldigeu koͤnnen. Zu solchen ledigen vnd erbermlichen Riß hat vnser Gegentheil mit jhrem stettigen vnd vnablessigen Brieffen bey jhme nicht geringe vrsach gegeben / wie solches jhre gedruckte Buͤcher vnd Sentbriffe / fuͤr der gantzen Christenheit bezeugen das wir dem lieben Gott befehlen vnd heimstellen muͤssen.

Vnd folget nicht / wie sie vermeinen / wan man das Corpus doctrinae Philippi behalten woͤlle / so muͤsse man jre lehr de sacra Coena auch behalten / dann das Corpus doctrinae behalten wir mit dem vnterscheidt (wie gesagt) das mans nach Gottes Wort richte vnd vrtheile / in den stuͤcken / darinn es mangelhafftig / aber jhre lehre de sacra Coena / weil sie den Worten des Abendtmals stracks entgegen leufft / werffen wir billich gar hinweg / vnd meiden Von den locis com̃unidus domini Philippi Melauchtonis.sie als Seelengifft.

Das D. Lutherus locos communes Philippi Anno &c. 25. in praefatio de seruo arbitrio ad Erasmum, so hoch commendiert / wissen wir wol / vnd lassen vns dasselbig gefallen. Aber da redet er nicht von den locis / wie sie hernach / vnd sonderlich nach seinem Todt / gefehrlicher weise geendert worden.

Moͤchten gleichwol gerne sehen / wie sich doch jhre lehre de Newstedter Buch. pag. 193.Coena sacra daraus beweisen wolten / wie grosse Wort sie auch dauon / aber vergeblich / machen.

Also dringen sie auch darauff / ob gleich Lutherus vnd die andern Theologi die Augspurgische Confession anderst verstanden / als Philippus / so folge darumb nicht / das sie Philippus vnd andere nicht besser haben verstehen moͤgen / Was thut aber diß zur Sache? Es ist gar nicht die frage / wie sie Philippus ihrem fuͤrgeben nach / etwa soll oder moͤchte verstanden haben / da er zu jhnen getretten / sondern wie die lehre de Coena allezeit in vnsern Kirche gefuͤhrt / zu Augspurg in 10. Articulo be -

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[0562] Gegentheil seind an Tag gebracht / welche stuͤck alle mit einander wir / gewissens halben / weder billichen / loben noch entschuͤldigeu koͤnnen. Zu solchen ledigen vnd erbermlichen Riß hat vnser Gegentheil mit jhrem stettigen vnd vnablessigen Brieffen bey jhme nicht geringe vrsach gegeben / wie solches jhre gedruckte Buͤcher vnd Sentbriffe / fuͤr der gantzen Christenheit bezeugen das wir dem lieben Gott befehlen vnd heimstellen muͤssen. Vnd folget nicht / wie sie vermeinen / wan man das Corpus doctrinae Philippi behalten woͤlle / so muͤsse man jre lehr de sacra Coena auch behalten / dann das Corpus doctrinae behalten wir mit dem vnterscheidt (wie gesagt) das mans nach Gottes Wort richte vnd vrtheile / in den stuͤcken / darinn es mangelhafftig / aber jhre lehre de sacra Coena / weil sie den Worten des Abendtmals stracks entgegen leufft / werffen wir billich gar hinweg / vnd meiden sie als Seelengifft. Von den locis com̃unidus domini Philippi Melauchtonis. Das D. Lutherus locos communes Philippi Anno &c. 25. in praefatio de seruo arbitrio ad Erasmum, so hoch commendiert / wissen wir wol / vnd lassen vns dasselbig gefallen. Aber da redet er nicht von den locis / wie sie hernach / vnd sonderlich nach seinem Todt / gefehrlicher weise geendert worden. Moͤchten gleichwol gerne sehen / wie sich doch jhre lehre de Coena sacra daraus beweisen wolten / wie grosse Wort sie auch dauon / aber vergeblich / machen. Newstedter Buch. pag. 193. Also dringen sie auch darauff / ob gleich Lutherus vnd die andern Theologi die Augspurgische Confession anderst verstanden / als Philippus / so folge darumb nicht / das sie Philippus vnd andere nicht besser haben verstehen moͤgen / Was thut aber diß zur Sache? Es ist gar nicht die frage / wie sie Philippus ihrem fuͤrgeben nach / etwa soll oder moͤchte verstanden haben / da er zu jhnen getretten / sondern wie die lehre de Coena allezeit in vnsern Kirche gefuͤhrt / zu Augspurg in 10. Articulo be -

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/562>, abgerufen am 22.11.2024.