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Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592.

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ben / weitleufftiger erkleret / war von den Sechsischen solche erklerung angenommen. Darauff nun ist erfolget / das Anno / etc. 32. zu Schweinfurt die Straßbürger vnd andere von den Protestirenden nicht ausgeschlossen worden.

Das aber die Stende dadurch solten stillschweigendt in die Zwinglische Lehre gewilliget haben / ist aus Sleidano viel anders dazu thun / dann so schreibet er ferrner: Das die versamleten Stende den Keyserlichen Commissarijs (Meintz vnd Pfaltz) damals diese Antwort geben: Das sie sich zu denen / so von des HERREN Nachtmal vnd Taufse anders hielten / dann die Augspurgische Confession mit bringt / so viel die Lehre belangt / nicht wolten gesellen.

Dergleichen schreibet er abermals lib. 8. der Schweitzer halben / ob man sie solte in Bund nemen / wie es dann die Stedte fast begerten / ließ der von Sachsen durch seine Gesandten antworten: Dieweil sie in dem Nachtmal des HERREN eine andere Lehr führeten / gebür jhm nicht mit jhnen ein Bündtnüß zu machen. Aus diesem allen ist vnsers Gegenteils falsch vnd betrug greifflich zu spüren.

Newstedter Buch pag. 157. Von der Wirtenbergischen vnd Mansfeldischen Kirchen eigen bekendnüs. Bericht von Domino Philippo Melanthone vnd seinen corpore Doctrine / etc.

Sie kommen auch auff der Wirtenbergischen vnd Mannsfeldischen Kirchen eygene bekendtnüß / vnd weil die nicht von der Augspurgischen Confession ausgeschlossen / das sie jhre eygene Bekendtnüß publiciert / warumb sie dann dauon abgesondert sein sollen? Antwort: Derselben Kirchen bekendtnüß stimmet mit der Augspurgischen Confession Lehre / de Coena Domini vberein / das thut aber jre bekentnüß nicht / derwegen sie auch solche fürwendung nicht helffen mag.

Weiter beruffen sie sich auff das Corpus Doctrinae Philippi commentarios in 1. ad Corinth. & ad Coloss. Item auff andere seine öffentliche vnd Priuat Schrifften / etc. Vnd wollen daraus erzwingen / das die Augspurgischen Confession jhrer Meinung sey. Hierauff geben wir diesen Bescheidt / Erstlich

ben / weitleufftiger erkleret / war von den Sechsischen solche erklerung angenommen. Darauff nun ist erfolget / das Anno / etc. 32. zu Schweinfurt die Straßbuͤrger vnd andere von den Protestirenden nicht ausgeschlossen worden.

Das aber die Stende dadurch solten stillschweigendt in die Zwinglische Lehre gewilliget haben / ist aus Sleidano viel anders dazu thun / dann so schreibet er ferrner: Das die versamleten Stende den Keyserlichen Commissarijs (Meintz vnd Pfaltz) damals diese Antwort geben: Das sie sich zu denen / so von des HERREN Nachtmal vnd Taufse anders hielten / dann die Augspurgische Confession mit bringt / so viel die Lehre belangt / nicht wolten gesellen.

Dergleichen schreibet er abermals lib. 8. der Schweitzer halben / ob man sie solte in Bund nemen / wie es dann die Stedte fast begerten / ließ der von Sachsen durch seine Gesandten antworten: Dieweil sie in dem Nachtmal des HERREN eine andere Lehr fuͤhreten / gebuͤr jhm nicht mit jhnen ein Buͤndtnuͤß zu machen. Aus diesem allen ist vnsers Gegenteils falsch vnd betrug greifflich zu spuͤren.

Newstedter Buch pag. 157. Von der Wirtenbergischen vnd Mansfeldischen Kirchen eigen bekendnuͤs. Bericht võ Domino Philippo Melãthone vñ seinen corpore Doctrine / etc.

Sie kommen auch auff der Wirtenbergischen vnd Mannsfeldischen Kirchen eygene bekendtnuͤß / vnd weil die nicht von der Augspurgischen Confession ausgeschlossen / das sie jhre eygene Bekendtnuͤß publiciert / warumb sie dann dauon abgesondert sein sollen? Antwort: Derselben Kirchen bekendtnuͤß stimmet mit der Augspurgischen Confession Lehre / de Coena Domini vberein / das thut aber jre bekentnuͤß nicht / derwegen sie auch solche fuͤrwendung nicht helffen mag.

Weiter beruffen sie sich auff das Corpus Doctrinae Philippi commentarios in 1. ad Corinth. & ad Coloss. Item auff andere seine oͤffentliche vnd Priuat Schrifften / etc. Vnd wollen daraus erzwingen / das die Augspurgischen Confession jhrer Meinung sey. Hierauff geben wir diesen Bescheidt / Erstlich

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[269/0557] ben / weitleufftiger erkleret / war von den Sechsischen solche erklerung angenommen. Darauff nun ist erfolget / das Anno / etc. 32. zu Schweinfurt die Straßbuͤrger vnd andere von den Protestirenden nicht ausgeschlossen worden. Das aber die Stende dadurch solten stillschweigendt in die Zwinglische Lehre gewilliget haben / ist aus Sleidano viel anders dazu thun / dann so schreibet er ferrner: Das die versamleten Stende den Keyserlichen Commissarijs (Meintz vnd Pfaltz) damals diese Antwort geben: Das sie sich zu denen / so von des HERREN Nachtmal vnd Taufse anders hielten / dann die Augspurgische Confession mit bringt / so viel die Lehre belangt / nicht wolten gesellen. Dergleichen schreibet er abermals lib. 8. der Schweitzer halben / ob man sie solte in Bund nemen / wie es dann die Stedte fast begerten / ließ der von Sachsen durch seine Gesandten antworten: Dieweil sie in dem Nachtmal des HERREN eine andere Lehr fuͤhreten / gebuͤr jhm nicht mit jhnen ein Buͤndtnuͤß zu machen. Aus diesem allen ist vnsers Gegenteils falsch vnd betrug greifflich zu spuͤren. Sie kommen auch auff der Wirtenbergischen vnd Mannsfeldischen Kirchen eygene bekendtnuͤß / vnd weil die nicht von der Augspurgischen Confession ausgeschlossen / das sie jhre eygene Bekendtnuͤß publiciert / warumb sie dann dauon abgesondert sein sollen? Antwort: Derselben Kirchen bekendtnuͤß stimmet mit der Augspurgischen Confession Lehre / de Coena Domini vberein / das thut aber jre bekentnuͤß nicht / derwegen sie auch solche fuͤrwendung nicht helffen mag. Weiter beruffen sie sich auff das Corpus Doctrinae Philippi commentarios in 1. ad Corinth. & ad Coloss. Item auff andere seine oͤffentliche vnd Priuat Schrifften / etc. Vnd wollen daraus erzwingen / das die Augspurgischen Confession jhrer Meinung sey. Hierauff geben wir diesen Bescheidt / Erstlich

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Widerlegung aller Lästerungen und Kalumnien. Magdeburg, 1592, S. 269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_widerlegung_1592/557>, abgerufen am 22.11.2024.